Trotz Verstoßes gegen Waffengesetz Jäger
tötet Einbrecher per Kopfschuss

Verfahren eingestellt

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Einen tragischen Ausgang hat Ende April der Einbruch eines jungen albanischen Flüchtlings genommen.
Der Albaner, der gerade seinen 18. Geburtstag gefeiert hatte, war mitten in der Nacht in ein Fachwerkhaus
am Rande der Siedlung Neuenrade-Affeln rund 20 Kilometer südöstlich von Hagen in Nordrhein-Westfalen
eingebrochen und dabei vom Besitzer mit einem Kopfschuss getötet worden.

Die Staatsanwaltschaft wertete das Verhalten des Jägers als Notwehr – und stellte das Verfahren gegen den
63-Jährigen ein.
Die Familie des Albaners hatte Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt. Die Generalstaats-
anwaltschaft Hamm bestätigte nun jedoch die Entscheidung.
Der Einbruch war in der Nacht zum 26. April 2016 verübt worden. Der Wohnungseigentümer, ein 63-jähriger
Pensionär, war mit seiner Frau durch Geräusche im Haus aufgewacht. Der 63-jährige habe seine Pistole genom-
men, der er nahe des Bettes aufbewahrte, und sei in das Nebenzimmer gegangenen, aus dem die Geräusche
gekommen seien. Dort sei er plötzlich einem oder mehreren Tätern gegenübergestanden, sagte Bernd Maas,
Sprecher der Staatsanwaltschaft Hagen, FOCUS Online.

Dann sei alles ganz schnell gegangen. „Es ließ sich nicht eindeutig klären, ob es ein oder mehrere Einbrecher
waren, vermutlich war noch ein zweiter dabei. Der Besitzer soll jedenfalls mit einer Taschenlampe geblendet
worden sein und sich angegriffen gefühlt haben. Daraufhin soll er auf den Angreifer geschossen haben“, so Maas.
Der Jäger traf den Einbrecher dabei am Kopf. Der junge Albaner, der 2015 allein nach Deutschland gekommen war,
erlag einen Tag später im Krankenhaus der Schussverletzung.
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Na also geht doch - Notwehr und Ruhe zieht ein selbst in den eigenen 4 Wänden.

Und ich hatte schon fast Zweifel, dass deutsches Recht und Notwehr in unserem Land auch keine Chance mehr
haben. Ist wohl doch nicht ganz so. Da könnten künftig noch viele Notwehraktionen behandelt werden müssen!

Thomas