Auch du mischt hier die Flüchtlinge mit Asylberechtigten zusammen. Wir brauchen durchaus eine Obergrenze bei der Aufnahme von sogenannten Flüchtlingen. Wäre auch kein Problem, weil ja Flüchtlinge sich (eigentlich) nicht einfach mal so anhand der Höhe der dort abzugreifenden Geldbeträge das Land ihrer Wahl aussuchen können. Da kann Deutschland also ohne Probleme sagen, wir haben genug aufgenommen,jetzt sind auch mal Polen oder Tschechien dran. Beides sind für die Flüchtlinge sichere Staaten, damit gibts keinen Grund, dass sie da nicht bleiben könnten.
Bei Asylberechtigten gibts lt.Grundgesetz tatsächlich keine Obergrenze. Asylberechtigt nach GG Art.16a sind aber die wenigsten dieser sogenannten " Flüchtlinge".
„Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013
Ja, für Asylberechtigte. Und wer dies ist, steht in GG Art.16a:
Nun zeige mir mal den syrischen " Flüchtling", auf den Satz 1 zutrifft !(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
...
Und dann die, auf die auch noch Satz 2 zutreffen würde!
Auch du solltest mal zwischen Flüchtlingen und Asylberechtigten trennen, dies wurde auch in den Medien geschickt immer wieder vermischt. Bei dir scheints ja gefruchtet zu haben.
„Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013
Es ist zwar eine wichtige Schlacht geschlagen, aber Syrien ist noch lange nicht befriedet. Im Norden um Idlib herrschen noch die Rebellen, im Süden um Daraa, im Osten ist der IS noch am Werk. Dazu kommen noch etliche Nester diverser Warlords rund um Damaskus und anderswo.
Immerhin, es geht voran.
„Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)
Die Vermischung ist nicht ganz ungewollt. Der einzige Grund, warum wir Flüchtlinge im Land haben können, ist das Recht auf Asyl. Flüchtlinge, die aber keinen triftigen Asylgrund vorzuweisen haben, dürften hier gar keinen Aufenthalt gewährt bekommen. Somit brauchen wir für diese keine Obergrenze bzw. die Obergrenze ist null.
Völlig richtig. Die Diskussion um Obergrenzen ist pure Ablenkung von verweigerter Administration bezüglich illegaler Einwanderung. In analoger Weise wird mittels Forderung nach mehr Überwachungskameras davon abgelenkt. Noch fallen viele Michl auf diese Masche rein, aber die werden immer weniger und bald müssen sich die Hochverräter was neues einfallen lassen.
Vollkommen falsch und wieder eine Vermischung, die das Recht so nicht hergibt.
Allgemeine Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind als Gründe für eine Asylgewährung grundsätzlich ausgeschlossen. Hier kommt unter Umständen die Gewährung von subsidiärem Schutz in Betracht.
Nach Art. 1 GFK ist ein „Flüchtling“ eine Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion,Staatszugehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder besitzen würde, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will .
Auch hierunter fallen fast alle "Kriegsflüchtlinge" z.B. aus Syrien und Afrika nicht.
Damit kommt für sie nur der o.g. "subsidiäre Schutz" in Frage, denn einer der Gründe, ihn zu bieten ist eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konfliktes.
Sie sind damit aber ausdrücklich nicht asylberechtigt !
Dies bedeutet zunächst ein zeitlich begrenztes Aufenthaltsrecht von 1 Jahr ( wohlbemerkt nach Abschluss des Verfahrens und ohne Anrechnung der Dauer desselben), was einmal um 2 Jahre verlängert werden kann. Maximal also für 3 Jahre. Danach kanns für sie nur noch eine Duldung oder Aufenthaltsgestattung nach AufenthG §25 Abs.3 geben und damit ist ein Familiennachzug für 2 Jahre und eine Niederlassungserlaubnis für 5 Jahre ausgeschlossen. Sind die Ursachen der Flucht gebannt, gehts normalerweise wieder ab nach Hause.
Als Asylberechtigter anerkannt zu sein dagegen bedeutet ein sofortiges unbefristetes Bleiberecht mit Niederlassungserlaubnis und Familiennachzug.
So, nun weisst du auch, warum man uns einreden will, syrische Flüchtlinge wären alles Asylanten. Es ist überhaupt nicht geplant, sie wieder nach Hause zu schicken.Deswegen diese ständige Vermischung der Begriffe " Flüchtling" und " Asyl".
Aus meinen Ausführungen oben aber ergibt sich, dass wir durchaus " echte" Flüchtlinge hier haben können und auch Personen, die subsidiären Schutz geniessen. Nirgendwo aber ist festgelegt, dass wir für diesen Personenkreis keine Obergrenze aufstellen dürfen. Die Notwendigkeit dieser Obergrenze ergibt sich schon aus der Unterschiedlichkeit der Sozialleistungen , die innerhalb der EU gewährt werden. Sonst drängen sie ja alle in Länder, wo sie die höchsten Leistungen abgreifen können.
„Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013
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