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Thema: Di Fabio plädiert für eine Obergrenze

  1. #11
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    Standard AW: Di Fabio plädiert für eine Obergrenze

    Zitat Zitat von laurin Beitrag anzeigen
    Syrien ist ganz aus den Schlagzeilen verschwunden.
    Klar, Aleppo ist befreit, leider leider für Merkel und Konsorten fehlen nun die Mitleid erweckenden Schlagzeilen. Und alle anderen Gebiete von Syrien sind schon seit langem in Normalzustand.

    Da können sich die deutschen Medien sonst was aus den Fingern saugen.

  2. #12
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: Di Fabio plädiert für eine Obergrenze

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Sehr witzig! Wir brauchen keine Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen. Was wir brauchen, ist die konsequente Ausweisung von nicht Asylberechtigten...
    Auch du mischt hier die Flüchtlinge mit Asylberechtigten zusammen. Wir brauchen durchaus eine Obergrenze bei der Aufnahme von sogenannten Flüchtlingen. Wäre auch kein Problem, weil ja Flüchtlinge sich (eigentlich) nicht einfach mal so anhand der Höhe der dort abzugreifenden Geldbeträge das Land ihrer Wahl aussuchen können. Da kann Deutschland also ohne Probleme sagen, wir haben genug aufgenommen,jetzt sind auch mal Polen oder Tschechien dran. Beides sind für die Flüchtlinge sichere Staaten, damit gibts keinen Grund, dass sie da nicht bleiben könnten.
    Bei Asylberechtigten gibts lt.Grundgesetz tatsächlich keine Obergrenze. Asylberechtigt nach GG Art.16a sind aber die wenigsten dieser sogenannten " Flüchtlinge".

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  3. #13
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: Di Fabio plädiert für eine Obergrenze

    Zitat Zitat von Nantwin Beitrag anzeigen
    Ich verstehe die Diskussion um Obergrenzen nicht. Das Grundgesetz sieht soweit ich weiß keine Obergrenzen vor...
    Ja, für Asylberechtigte. Und wer dies ist, steht in GG Art.16a:
    (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
    (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
    ...
    Nun zeige mir mal den syrischen " Flüchtling", auf den Satz 1 zutrifft !
    Und dann die, auf die auch noch Satz 2 zutreffen würde!
    Auch du solltest mal zwischen Flüchtlingen und Asylberechtigten trennen, dies wurde auch in den Medien geschickt immer wieder vermischt. Bei dir scheints ja gefruchtet zu haben.

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  4. #14
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Di Fabio plädiert für eine Obergrenze

    Zitat Zitat von laurin Beitrag anzeigen
    Syrien ist ganz aus den Schlagzeilen verschwunden.
    Die Guten haben gewonnen. Wenigstens in Aleppo.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  5. #15
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Di Fabio plädiert für eine Obergrenze

    Zitat Zitat von Xenes Beitrag anzeigen
    Klar, Aleppo ist befreit, leider leider für Merkel und Konsorten fehlen nun die Mitleid erweckenden Schlagzeilen. Und alle anderen Gebiete von Syrien sind schon seit langem in Normalzustand.

    Da können sich die deutschen Medien sonst was aus den Fingern saugen.
    Es ist zwar eine wichtige Schlacht geschlagen, aber Syrien ist noch lange nicht befriedet. Im Norden um Idlib herrschen noch die Rebellen, im Süden um Daraa, im Osten ist der IS noch am Werk. Dazu kommen noch etliche Nester diverser Warlords rund um Damaskus und anderswo.

    Immerhin, es geht voran.
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  6. #16
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    Standard AW: Di Fabio plädiert für eine Obergrenze

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Auch du mischt hier die Flüchtlinge mit Asylberechtigten zusammen. Wir brauchen durchaus eine Obergrenze bei der Aufnahme von sogenannten Flüchtlingen. Wäre auch kein Problem, weil ja Flüchtlinge sich (eigentlich) nicht einfach mal so anhand der Höhe der dort abzugreifenden Geldbeträge das Land ihrer Wahl aussuchen können. Da kann Deutschland also ohne Probleme sagen, wir haben genug aufgenommen,jetzt sind auch mal Polen oder Tschechien dran. Beides sind für die Flüchtlinge sichere Staaten, damit gibts keinen Grund, dass sie da nicht bleiben könnten.
    Bei Asylberechtigten gibts lt.Grundgesetz tatsächlich keine Obergrenze. Asylberechtigt nach GG Art.16a sind aber die wenigsten dieser sogenannten " Flüchtlinge".
    Die Vermischung ist nicht ganz ungewollt. Der einzige Grund, warum wir Flüchtlinge im Land haben können, ist das Recht auf Asyl. Flüchtlinge, die aber keinen triftigen Asylgrund vorzuweisen haben, dürften hier gar keinen Aufenthalt gewährt bekommen. Somit brauchen wir für diese keine Obergrenze bzw. die Obergrenze ist null.

  7. #17
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    Standard AW: Di Fabio plädiert für eine Obergrenze

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Die Vermischung ist nicht ganz ungewollt. Der einzige Grund, warum wir Flüchtlinge im Land haben können, ist das Recht auf Asyl. Flüchtlinge, die aber keinen triftigen Asylgrund vorzuweisen haben, dürften hier gar keinen Aufenthalt gewährt bekommen. Somit brauchen wir für diese keine Obergrenze bzw. die Obergrenze ist null.
    Nachdem wie politisches Asyl definiert ist hätten wir keinen einzigen reinlassen müssen.
    Dazu kommt noch das alle die jetzt aus Syrien kommen wahrscheinlich bei den Kopfabhackern waren und jetzt vor Assad flüchten.

    Wo ist Merkels Stasiakte?

  8. #18
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    Standard AW: Di Fabio plädiert für eine Obergrenze

    Zitat Zitat von Nantwin Beitrag anzeigen
    Ich verstehe die Diskussion um Obergrenzen nicht. Das Grundgesetz sieht soweit ich weiß keine Obergrenzen vor. Außerdem haben wir in Deutschland nicht das Problem von "zu vielen Flüchtlingen".
    Wir haben nur Politiker, die das Gesetz brechen und illegale Einwanderer hier nach Deutschland holen. Seehofer sollte sich lieber daran machen, sich von der CDU zu trennen und die Kanzlerin anzuklagen.
    Eine Obergrenze würde vermutlich sogar dazu führen, dass der ganze Haufen der hier ist, auch hier bleiben darf und eben nur nicht mehr so viele pro Jahr nachkommen.
    Völlig richtig. Die Diskussion um Obergrenzen ist pure Ablenkung von verweigerter Administration bezüglich illegaler Einwanderung. In analoger Weise wird mittels Forderung nach mehr Überwachungskameras davon abgelenkt. Noch fallen viele Michl auf diese Masche rein, aber die werden immer weniger und bald müssen sich die Hochverräter was neues einfallen lassen.

  9. #19
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: Di Fabio plädiert für eine Obergrenze

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Die Vermischung ist nicht ganz ungewollt. Der einzige Grund, warum wir Flüchtlinge im Land haben können, ist das Recht auf Asyl. Flüchtlinge, die aber keinen triftigen Asylgrund vorzuweisen haben, dürften hier gar keinen Aufenthalt gewährt bekommen. Somit brauchen wir für diese keine Obergrenze bzw. die Obergrenze ist null.
    Vollkommen falsch und wieder eine Vermischung, die das Recht so nicht hergibt.
    Allgemeine Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind als Gründe für eine Asylgewährung grundsätzlich ausgeschlossen. Hier kommt unter Umständen die Gewährung von subsidiärem Schutz in Betracht.
    Nach Art. 1 GFK ist ein „Flüchtling“ eine Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion,Staatszugehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder besitzen würde, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will .
    Auch hierunter fallen fast alle "Kriegsflüchtlinge" z.B. aus Syrien und Afrika nicht.
    Damit kommt für sie nur der o.g. "subsidiäre Schutz" in Frage, denn einer der Gründe, ihn zu bieten ist eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konfliktes.
    Sie sind damit aber ausdrücklich nicht asylberechtigt !
    Dies bedeutet zunächst ein zeitlich begrenztes Aufenthaltsrecht von 1 Jahr ( wohlbemerkt nach Abschluss des Verfahrens und ohne Anrechnung der Dauer desselben), was einmal um 2 Jahre verlängert werden kann. Maximal also für 3 Jahre. Danach kanns für sie nur noch eine Duldung oder Aufenthaltsgestattung nach AufenthG §25 Abs.3 geben und damit ist ein Familiennachzug für 2 Jahre und eine Niederlassungserlaubnis für 5 Jahre ausgeschlossen. Sind die Ursachen der Flucht gebannt, gehts normalerweise wieder ab nach Hause.
    Als Asylberechtigter anerkannt zu sein dagegen bedeutet ein sofortiges unbefristetes Bleiberecht mit Niederlassungserlaubnis und Familiennachzug.
    So, nun weisst du auch, warum man uns einreden will, syrische Flüchtlinge wären alles Asylanten. Es ist überhaupt nicht geplant, sie wieder nach Hause zu schicken.Deswegen diese ständige Vermischung der Begriffe " Flüchtling" und " Asyl".
    Aus meinen Ausführungen oben aber ergibt sich, dass wir durchaus " echte" Flüchtlinge hier haben können und auch Personen, die subsidiären Schutz geniessen. Nirgendwo aber ist festgelegt, dass wir für diesen Personenkreis keine Obergrenze aufstellen dürfen. Die Notwendigkeit dieser Obergrenze ergibt sich schon aus der Unterschiedlichkeit der Sozialleistungen , die innerhalb der EU gewährt werden. Sonst drängen sie ja alle in Länder, wo sie die höchsten Leistungen abgreifen können.

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  10. #20
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    Standard AW: Di Fabio plädiert für eine Obergrenze

    Zitat Zitat von Republican Beitrag anzeigen
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    Da erhält Seehofer prominente Unterstützung. Wenn die CSU ihr Anliegen umsetzen kann, könnte ich mir gut vorstellen, dass die AfD einige Stimmen verlieren wird.
    Obergrenze = 0

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