Wieder gerät Strafvollzug und Maßregelvollzug durcheinander.
Auf der einen Seite kommen Menschen angeblich zu schnell in den MRV, auf der anderen Seite nicht mehr heraus.
Beides stimmt nicht.
Viele Entlassungen geschehen immer mehr nach Erledigung wegen Verhältnismäßigkeit- eine gute Entwicklung zumal im Bereich §63 StGB.
Sollten diese dann straffällig werden, war es aber kein böser Gutachter, sondern die Gesellschaft selbst, die eine Reform des MRV mit einer klaren
gesetzlichen Regelung gewollt und vehement verlangt hatte.Wie hätten wir es denn gerne.
Die Straflagerfraktion dagegen sagt: keine Lockerung, keine Entlassung, denn der Gutachter könnte ja falsch liegen.
Leute, das kann er immer.Immer kann er irren, was sich eben auch nur im Nachhinein rausstellt.
Wir sollten ein Computerprogramm das machen lassen und/oder bestimmte Deliktgruppen NIE entlassen.
Sexualstraftäter mit Verdeckungsmord zum Beispiel- da wäre ich sehr dafür!
Man sollte nur mal langsam klarstellen, was man will und wofür man steht in der Diskussion.
Ich bin auch für die konsequente Abschiebung aus der Maßregel- das ist hier ein trauriges Kapitel, darf ich vermelden.