Zitat Zitat von Daytrader84 Beitrag anzeigen
Das mit der Entziehungsanstalt war ein Tippfehler.

Dennoch wird ja in der Presse häufig unterschieden zwischen der "geschlossenen Suchttherapie" und der "Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus".
Suchttherapie = §64
Psychiatrisches Krankenhaus = §63

Wenn du jetzt mit Daten aus der Suchttherapie kommst, ergibt sich aber ja wohl eine andere Zusammensetzung nach Deliktgruppen als im §63.
Oder sind diese Unterschiede unerheblich?
Ja freilich war es ein Tippfehler.
63 und 64 werden im MRV - an - psychiatrischen KH durchgeführt.

Für den 63 können natürlich schwerere Delikte angenommen werden.

Besonders ausklammern sollte man den Sexualstraftäterbereich nach 63.

Sexualmorde, besonders Serien sind extrem selten und haben auch im Bundesdurchschnitt stark abgenommen.
(Bitte nicht mit wiederum vermehrten S-Straftaten aus den Reihen zugewanderter Glücksbringer verwechseln).
Dieser Personenkreis könnte den Trend leider umkehren.

Und was wir wohl alle gerne mit Mördern generalpräventiv anstellen würden- durchaus im Rahmen der Gesetze natürlich, ist
sonnenklar: Sicherheitsverwahrung.Mehr und schneller ausgesprochen.

Gottlob ist dieser Täterkreis sehr klein.