Na hör mal, in diesen Ländern gibt es kein Geburtsregister, die wissen also selbst nicht wann sie geboren sind, hatten nie eine Geburtsurkunde und nie einen Pass.
Wer weiß von wem das Kind stammt, Cousin oder Freundin, Kindergeld ist immer gut.vorab erstmal: Ausländerrecht oder Verwaltungsrecht?? Keine Ahnung! Beides!
A ist in Deutschland anerkannter Flüchtling aus Afghanistan. A hat auf ihrer Flucht B in einem "Garten" im Iran geheiratet, wo sie sich illegal aufhielt.
Zwischenzeitlich hat A einen Pass vom afghanischen Generalkonsulat erhalten und das gleiche Konsulat hat auch die Ehe zwischen A und B bescheinigt.
Nun hat A in Deutschland (NRW, RegBez. Düsseldorf) ein Kind geboren.
Wie man das halt so macht, ist sie zum Standesamt, um für das Kind eine Geburtsurkunde zu erhalten. Damit begannen die Probleme.
Aussage des Standesamtes:
1.) Identität der Mutter ungeklärt
2.) Ehe in Deutschland nicht anerkennbar, da Ehestatus von A ungeklärt
3.) Vaterschaftsanerkennung des B vor dem Jugendamt schwebend unwirksam, weil:
Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass alle durch das afghanische Generalkonsulat ausgestellten Urkunden reine Gefälligkeitshandlungen sind.
Und nun? Wie könnte A nun ihr Kind rechtmäßig anmelden?
Das Standesamt sagt, dass nur ein Eintrag im Geburtenregister möglich ist, wo dann Vater und Mutter als "unbekannt" eingetragen werden.
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