Die Fristen zur Registrierung wurden angesetzt, um zunächst mal den Bestand zu erfassen, die Besitzer zu reglementieren (Waffenschrank, Verein oder Blockade, laufende Kontrollen) und die Waffen jederzeit einziehen zu können. Genau das Gleiche hat man nun mit den Schreckschusswaffen vor.
Bei den Reichsbürgern geht es übrigens nicht um Waffenscheine zum Führen, sondern um WBKs zum Erwerb. Und in dem einen bekannten Fall durfte ein Reichsbürger nicht einmal mehr eine Schreckschusswaffe besitzen, obwohl deren Besitz erlaubnisfrei ist. Man verbot also etwas, was eigentlich gar nicht verboten werden kann. Sicherlich auf Grund einer Bestimmung, die keiner kennt.
Die Luftpistole war offenbar aus der Tschechoslowakei mitgebracht worden, denn in der DDR wurden die nicht verkauft. DDR-und tschechische Luftdruckwaffen haben natürlich keine bundesdeutschen Prüfstempel. Allerdings gelten vor einem
Stichtag gekaufte als genehmigt. Die Luftpistole wurde im Berufungsverfahren übrigens der Rentnerin zurückgegeben.