Von Abschiebung ausgenommener Afghane war laut Behörden nicht straffällig
Die in letzter Minute verhinderte Abschiebung eines Afghanen, der zum Christentum konvertiert war, erregte in den sozialen Netzwerken die Gemüter. Das von den Grünen geführte Staatsministerium und die evangelische Landeskirche betonen nun, dass der Mann, im Gegensatz zu anderen Betroffenen der Sammelabschiebung, nicht straffällig geworden ist.
Die Vorgänge um die jüngste Sammelabschiebung nach Afghanistan erregt noch immer die Gemüter. Dass auf Initiative des evangelischen Landesbischofs Jochen Cornelius-Bundschuh ein zum Christentum konvertierter Afghane von der Abschiebung ausgenommen wurde, zog heftige Reaktionen vor allem in den sozialen Medien nach sich.
Auch in den Kommentarspalten unserer Zeitung, sparen die Leser nicht mit Kritik. Anders als vielleicht missverständlich dargestellt, zählte der Afghane aber nicht zum Kreis der verurteilten Straftäter.
Staatsministerium, Innenministerium und nicht zuletzt die evangelische Landeskirche legen wert auf die Feststellung, dass dem von der Rückführung verschonten Afghanen "keine Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz nachgewiesen wurden". Der Mann war als Konsument weicher Drogen bekannt.
Strafrechtlich sei er aber nicht in Erscheinung getreten, so das Innenministerium.