Klar, aber dazu kam es nicht. Ich habe zuerst die Post nicht geöffnet, dann hat mich der zuständige Polizeiposten versucht zu erreichen, was dem nach einiger Zeit auch gelungen war. Der hat mir dann das Schreiben des Gericht vorgelegt( nach 30Km Fahrt zu mir und 3 Std Arbeitszeit). Dem Polizeibeamten habe ich dann den Empfang des Schreibens bestätigt. In dem Bescheid stand selbstverständlich, dass ich die Haftstrafe abwenden könnte, wenn ich meine Zahlungsunfähigkeit nachweise. Dies ganze System geht mir jedoch völlig am Arsch vorbei, weshalb ich ich darauf nicht geantwortet habe.
Deswegen wurden dann die 4 Tage Erzwingungshaft ausgesprochen. Von einer Pfändung oder Ähnlichem war niemals die Rede,jedenfalls habe ich davon nichts mitbekommen, da ich alle Schreiben staatlicher Seite ungeöffnet verbrenne.