Der Sozialstaat ist verpflichtet, das sog. soziokulturelle Existenzminimum zu gewährleisten. Dem dient u.a. und in erster Linie das ALG II. Ist nun das Existenzminimum bei Ausländern oder jungen Leuten niedriger oder bei solchen, die gearbeitet haben, höher? Nein, ist es nicht. Und also ist es auch nicht notwendig, zu trennen. Existenz ist nunmal Existenz. Wenn überhaupt, dann wäre es wohl sinnvoll, stärker als heute darauf Rücksicht zu nehmen,
wo genau jemand lebt und wie dort die Lebenshaltungskosten sind.
Für's Alter gilt dasselbe.
Alt ist alt! Also muss auch bei der Grundsicherung nicht unterschieden werden. Abgesehen von Zuschüssen in besonderen Lebenslagen (Krankheit, Pflege, Behinderung usw.), versteht sich.
Am Besten machen wir es uns noch einfacher und führen eine einheitliche Grundsicherung für Arbeitslose, Arbeitsunfähige, Behinderte, Alte usw. ein.
Die könnte dann von nur einer Behörde verwaltet werden.
Noch besser: Auch Politiker erhalten nur diese Grundsicherung plus Spesen.