+ Auf Thema antworten
Seite 19 von 22 ErsteErste ... 9 15 16 17 18 19 20 21 22 LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 181 bis 190 von 215

Thema: Bundesverfassungsgericht erlaubt muslimischer Erzieherin Kopftuch

  1. #181
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
    Registriert seit
    18.06.2006
    Ort
    Freiluftanstalt
    Beiträge
    61.242

    Standard AW: Bundesverfassungsgericht erlaubt muslimischer Erzieherin Kopftuch

    Zitat Zitat von Friedbert Beitrag anzeigen
    Korrekt ! Ich kann dem nur voll zustimmen !
    Mein Beileid!
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  2. #182
    .. das Beste am Norden .. Benutzerbild von Politikqualle
    Registriert seit
    04.02.2016
    Ort
    Ongeim'l Tketau
    Beiträge
    59.740

    Standard AW: Bundesverfassungsgericht erlaubt muslimischer Erzieherin Kopftuch

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Das Gros der Zuwanderung war m.W. durchaus nicht gesetezswidrig.
    .. da liegst du aber vollkommen falsch ... wie kommst du denn auf diese absurde These ...
    .. das Beste am Norden .. sind die Quallen ..... >>>>>> ... werde Deutschlandretter und wähle AfD ..


  3. #183
    food for thought Benutzerbild von houndstooth
    Registriert seit
    06.08.2003
    Ort
    Vancouver, B.C. Canada
    Beiträge
    11.049

    Standard AW: Bundesverfassungsgericht erlaubt muslimischer Erzieherin Kopftuch

    Zitat Zitat von Tutsi Beitrag anzeigen
    [///]?


    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Die typisch islamische Salamitaktik.

    Aber die funktioniert eben nur, wenn Richter entweder gekauft sind, oder zu blöd sind, die Taktik zu erkennen.

    Mit solchen Salamischeibchen hat sich der Islam seit Jahrhunderten rund um den Globus entlang des Äquators eingeschlichen und festgekrallt.

    Jetzt ist eben die nördliche Hemisphäre dran, mittels dieser Salamitaktik erobert und eingenommen zu werden.

    War seit vielen Jahren vorauszusehen, wenn man ein bisschen über den Tellerrand hinaus sehen und denken konnte.
    Zwar puschen Mohammedaner immer und fortwaehrend ihre Lebengewohnheiten und -ansichten ungehindert auszufuehren zu duerfen, doch in diesem Fall waren es ausschliesslich Deutsche die die ihnen vorangegangenen deutschen Gesetzgeber und deutschen Urteilsfaeller als 'missintrepetierend' abstempelten und somit den geballten Willen des Volkes usurpierten. In deren BVG-Urteilsbegruendung gibt es einige (ideologisch gefaerbte) Willkuer wie dieses eine Beispiel demonstrieren moege:

    (2) Das den Entscheidungen der Ausgangsgerichte zugrunde liegende Verständnis des § 7 Abs. 6 Satz 1 KiTaG a.F., demzufolge bereits eine abstrakte Gefahr für den Einrichtungsfrieden oder die Neutralität genügt, um das Verbot äußerer Bekundungen auszulösen, führt zu einem erheblichen Eingriff in das Grundrecht der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit des Personals in Kindertageseinrichtungen, der in dieser Allgemeinheit unverhältnismäßig ist und daher verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt werden kann.

    Weiterhin akzeptieren diese Richter voellig unkritisch dass das 'islamische Kopftuch' 'ihres Glaubens gemäß einem religiösen Bedeckungsgebot' unterliegt und somit, kontraer zu vorhandener Gesetzgebung, geschuetzt werden muss.

    Das stimmt nun ueberhaupt nicht: der Koran, sowohl als auch die Bibel verschreiben , dass die 'charms' | 'Reize' einer/s Frau/ Maedchens nicht fuer die Augen der Oeffentlichkeit ,sondern nur der eigenen Familie oder Ehemann zugaenglich seien.

    Nirgendwo im Koran steht etwas davon, dass der Kopf einer Frau 'anreizend'|'reizvoll' sei und dementsprechend bedeckt sein soll. Die Kopfbedeckung mag gut und gerne auf praktische Zwecke (Schutz vor Fliegen, Staub und Sand) und Traditionen zurueckzufuehren sein , doch unter dem heuchlerischem Mantel Religion einen Freibrief fuer Kleidungsstuecke zu geben ,usurpiert den Willen des Volkes.

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    "Wir" (also nicht ihr Musel-Apologeten....) konnten überhaupt nichts einbauen, denn der Alliierte Kontrollrat hat uns bei der Abfassung des Grundgesetzes erst gar nicht nach unserer Meinung gefragt.
    Historisch inkorrekt. Deutsche verfassten -Vorbedingung fuer die Einrichtung der BRD. - das Grundrecht in 1947-1948.. Eine spaetere Verfassung wurde damals in's Auge gefasst, jedoch bestand Zeitdruck (Kalter Krieg etc)

    Der Alliierte Kontrollrat bestand seinerzeit nur auf eine gewisse Angelegenheit, aber damit wollen wir jetzt nichts zu tun haben sonst geht wieder ein Hetzsturm los.

  4. #184
    Mitglied
    Registriert seit
    31.10.2010
    Beiträge
    61.261

    Standard AW: Bundesverfassungsgericht erlaubt muslimischer Erzieherin Kopftuch

    Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
    (....)

    Historisch inkorrekt. Deutsche verfassten -Vorbedingung fuer die Einrichtung der BRD. - das Grundrecht in 1947-1948.. Eine spaetere Verfassung wurde damals in's Auge gefasst, jedoch bestand Zeitdruck (Kalter Krieg etc)

    Der Alliierte Kontrollrat bestand seinerzeit nur auf eine gewisse Angelegenheit, aber damit wollen wir jetzt nichts zu tun haben sonst geht wieder ein Hetzsturm los.
    Das stimmt so ganz einfach nicht!

    Der Alliierte Kontrollrat gab das Grundgesetz in Auftrag, ließ sich die Entwürfe mehrfach vorlegen und veranlasste Korrekturen, bis dann die endgültige Fassung den eingesetzten und politisch keimfreien Ministerpräsidenten der damaligen Bundesländer zur Unterschrift vorgelegt wurde.

    Wer etwas anderes behauptet, lügt.

  5. #185
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
    Registriert seit
    18.06.2006
    Ort
    Freiluftanstalt
    Beiträge
    61.242

    Standard AW: Bundesverfassungsgericht erlaubt muslimischer Erzieherin Kopftuch

    Zitat Zitat von Politikqualle Beitrag anzeigen
    .. da liegst du aber vollkommen falsch ... wie kommst du denn auf diese absurde These ...
    Wie kommst Du darauf, dass die These, selbst wenn falsch, absurd wär?
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  6. #186
    food for thought Benutzerbild von houndstooth
    Registriert seit
    06.08.2003
    Ort
    Vancouver, B.C. Canada
    Beiträge
    11.049

    Standard AW: Bundesverfassungsgericht erlaubt muslimischer Erzieherin Kopftuch

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Der Koran ist ein Buch. Ein Buch kann nicht gegen das GG verstossen. Auch eine Ideologie kann das nicht. [///]
    (MH)

    Das war wohl ausgerutschte Ironie ??

    Jede Ideologie die Verhaltensmasssregeln propagiert welche kontraer zum Internationalem Recht oder nationalem Recht laeuft , verstoesst logischerweise gegen das GG und viele weiteren Gesetze.

    Unzaehlige 'Gebote' im Koran verstossen in krassester Weise gegen Voelkerrecht und gegen das GG.( den Begriff 'Menschenwuerde' gibt es garnicht im Arabischem; das Verpruegeln von Ehe\Frauen ist nicht nur erlaubt sondern sogar empfohlen...nein lass es...). Mehr noch, Mohammedaner erkennen den Koran als Wort Allahs ueber jede Staatsgesetzgebung an , dies bedeutet in der Praxis, dass ein Mohammedaner im Zweifelsfall immer das machen kann was ihm - im Namen Allahs - gefaellt. Und Deutsche rollen den Teppich vor den Fuessen der Mohammedaner aus....

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Repetitio est mater studiorum.


    Das "Interesse unseres Landes" bestimmt sich über die Grundwerte der Verfassung und auf eben die bezieht sich das hier diskutierte Urteil.
    Du hast die Saetze des beklemmenden Urteils offensichtlich nicht von Anfang bis Ende durchgelesen und verstanden, denn sonst wuerdest Du nicht solchen Unsinn schreiben. Es braucht halt eine Stunde oder mehr ...

    Zitat Zitat von sunbeam Beitrag anzeigen
    Man sollte sich zusammenschließen und ggf. eigene Privatschulen gründen.
    In diesem Fall wuerde sich die starrkoepfige Muslima vielleicht einem von ihr unterschriebenem Arbeitsvertrag beugen muessen.
    Das BVG-Urteil bezog sich auf Arbeitnehmer deren Arbeitgeber in "kommunaler Trägerschaft beschäftigt " sind.


    "Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine der Beschwerdeführerin, die als Erzieherin an einer Kindertagesstätte in kommunaler Trägerschaft beschäftigt ist, von ihrem Arbeitgeber erteilte Abmahnung wegen Tragen eines sogenannten „islamischen Kopftuchs“ im Dienst sowie in diesem Zusammenhang ergangene arbeitsgerichtliche Entscheidungen."

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Dafür haben bürgerliche und linke sog. "Islamkritiker" die Taqiya erfunden. Es ist gleich, was man sagt oder tut, ein Beleg ist es niemals.
    plumpe Missinformationsverbreitung. Mohammedaner ist es immer erlaubt gegener zu taeuschen und zu beluegen um kurzfristige Vorteile zu erlangen solange diese mit den lehren des Koran in Einklang stehen. Arafat selber hatte sich damit in Amman gebruestet waehrend Verhandlungen unter 'hudna'-Berufung getaeuscht und gelogen zu haben und dass seine Dokumentsignatur demzufolge auch nur eine Taeuschung gewesen sei um politische Vorteile zu gewinnen ...prompt wurde ihm auch der angekratzte Nobelfriedenspreis aufgedraengt.

    Mohammedaner haben alle Basen gedeckt, entweder sie berufen sich auf 'hudna' ; taquiyya; Allah oder weiss der kuckuck was fuer einen unethischen Quatsch , unterm Strich wollen sie dass !D.U.! Kufar und Dhimmi Dich ihnen im Namen Allahs zu fuegen hast.

    Mohammedaner haben Zeit, viel Zeit ...

  7. #187
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
    Registriert seit
    18.06.2006
    Ort
    Freiluftanstalt
    Beiträge
    61.242

    Standard AW: Bundesverfassungsgericht erlaubt muslimischer Erzieherin Kopftuch

    Zumal das GG in wesentlichen Punkten derselben Linie folgt, wie es WRV, 48er-Entwürfe und überhaupt liberale Verfassungen in deutschen Ländern ab dem frühen 19. Jh. taten.

    Die These müsste entsprechend letztlich lauten, dass die Deutschen sich 47-49 von ihrer demokratischen Verfassungstradition verabschieden wollten, daran aber von den Alliierten gehindert wurden.

    (Dass bei freien Wahlen Ende der 40er eine NSDAP 2.0 recht gut abgeschnitten hätte, weiss man. Insofern wär die These womöglich gar nicht weit hergeholt.)

    Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
    [...] Historisch inkorrekt. Deutsche verfassten -Vorbedingung fuer die Einrichtung der BRD. - das Grundrecht in 1947-1948.. Eine spaetere Verfassung wurde damals in's Auge gefasst, jedoch bestand Zeitdruck (Kalter Krieg etc)

    Der Alliierte Kontrollrat bestand seinerzeit nur auf eine gewisse Angelegenheit, aber damit wollen wir jetzt nichts zu tun haben sonst geht wieder ein Hetzsturm los.
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  8. #188
    food for thought Benutzerbild von houndstooth
    Registriert seit
    06.08.2003
    Ort
    Vancouver, B.C. Canada
    Beiträge
    11.049

    Standard AW: Bundesverfassungsgericht erlaubt muslimischer Erzieherin Kopftuch

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Das stimmt so ganz einfach nicht!

    Der Alliierte Kontrollrat gab das Grundgesetz in Auftrag, ließ sich die Entwürfe mehrfach vorlegen und veranlasste Korrekturen, bis dann die endgültige Fassung den eingesetzten und politisch keimfreien Ministerpräsidenten der damaligen Bundesländer zur Unterschrift vorgelegt wurde.

    Wer etwas anderes behauptet, lügt.
    Stimmt so in etwas , doch nicht ganz. Der Alliierte Kontrollrat stand unter bestimmten ihm von Washington auferlegten Bestimmungen. Eine davon war, darauf zu achten dass eine neue deutsche Verfassung nicht den geringsten Hauch einer Neuerstehung des vorangegangenen Regimes ermoeglichte. Ja, stimmt, aus diesem Grund hatte es diesbezueglich mehrere Entwuerfe gegeben die schlussendlich von Washington und General Clay abgesegnet wurden.

  9. #189
    food for thought Benutzerbild von houndstooth
    Registriert seit
    06.08.2003
    Ort
    Vancouver, B.C. Canada
    Beiträge
    11.049

    Standard AW: Bundesverfassungsgericht erlaubt muslimischer Erzieherin Kopftuch

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    [///]
    Spinnst Du?

    Die Anglos wollten dass DEU mehr oder wenige eine anglosaechsische Form demokratischer Prinzipien, mit speziell auf deutsche Erfordernisse geeichte Verfassung | GG adoptiert. Z.B. das 'habeas corpus' Prinzip war ihnen wichtig gewesen...oder 'innocent unless proven guilty' ...

  10. #190
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
    Registriert seit
    18.06.2006
    Ort
    Freiluftanstalt
    Beiträge
    61.242

    Standard AW: Bundesverfassungsgericht erlaubt muslimischer Erzieherin Kopftuch

    Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
    (MH)

    Das war wohl ausgerutschte Ironie ??
    Mnö.

    Jede Ideologie die Verhaltensmasssregeln propagiert welche kontraer zum Internationalem Recht oder nationalem Recht laeuft , verstoesst logischerweise gegen das GG und viele weiteren Gesetze.
    Eine Idee kann zwar verfassungsfeindlich sein, aber sie kann nicht gegen Gesetze verstossen. Das mag man für unlogisch halten, aber solcherlei ist man aus der Juristerei ja gewohnt. Gegen Gesetze verstossen können Personen und Organisationen. Wen wolltest Du auch anklagen? "Den Islam"? Viel Erfolg dabei, ihn auf die Anklagebank zu bekommen!

    Unzaehlige 'Gebote' im Koran verstossen in krassester Weise gegen Voelkerrecht und gegen das GG.
    Nein. Sie entsprechen ihm nur nicht. Das ist ein juristisch bedeutsamer Unterschied! Ein Gesetzesverstoss ist i.d.R. mal illegal. Gegen ein Gesetz zu sein, ist es i.d.R. mal nicht. Das BVerfG hat u.a. im KPD-Urteil darauf hingewiesen, dass nichtmal ein "halbes" Staatsorgan wie eine Partei die Grundwerte der Verfassung anerkennen muss; sie darf nur nicht aggressiv-kämpferisch gegen die FDGO eingestellt sein, ihre Ablehnung muss quasi "passiv" und "abstrakt" bleiben.

    Da "der Islam" als Idee kein handelndes Subjekt ist, bleiben konkrete Unvereinbarkeiten (und die gibt es zweifelsfrei. Jeder FDGOler muss daher "islamfeindlich" sein.) immer "passiv" und "abstrakt".

    [...] Mehr noch, Mohammedaner erkennen den Koran als Wort Allahs ueber jede Staatsgesetzgebung an , dies bedeutet in der Praxis, dass ein Mohammedaner im Zweifelsfall immer das machen kann was ihm - im Namen Allahs - gefaellt.
    Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen. - Das ist doch beileibe keine neue Vorstellung in deutschen Landen!

    Du hast die Saetze des beklemmenden Urteils offensichtlich nicht von Anfang bis Ende durchgelesen und verstanden, denn sonst wuerdest Du nicht solchen Unsinn schreiben. Es braucht halt eine Stunde oder mehr ...
    Mit anderen Worten: Solange ich nicht Deiner Meinung bin, war ich faul und/oder dumm?

    plumpe Missinformationsverbreitung. Mohammedaner ist es immer erlaubt gegener zu taeuschen und zu beluegen um kurzfristige Vorteile zu erlangen solange diese mit den lehren des Koran in Einklang stehen. Arafat selber hatte sich damit in Amman gebruestet waehrend Verhandlungen unter 'hudna'-Berufung getaeuscht und gelogen zu haben und dass seine Dokumentsignatur demzufolge auch nur eine Taeuschung gewesen sei um politische Vorteile zu gewinnen ...prompt wurde ihm auch der angekratzte Nobelfriedenspreis aufgedraengt.

    Mohammedaner haben alle Basen gedeckt, entweder sie berufen sich auf 'hudna' ; taquiyya; Allah oder weiss der kuckuck was fuer einen unethischen Quatsch , unterm Strich wollen sie dass !D.U.! Kufar und Dhimmi Dich ihnen im Namen Allahs zu fuegen hast.

    Mohammedaner haben Zeit, viel Zeit ...
    Das geht an der Sache vorbei. Denn es ging nicht um Mohammedaner, sondern um ein Konstrukt sog. "Islamkritiker", welches es manchmal praktisch unmöglich zu machen scheint, zu belegen, dass man "nur" anderer Ansicht ist ohne sinistre, opportunistische oder gar (islam-)theologische Motive.
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Linksextremer Elternmob vertreibt nichtlinke Erzieherin
    Von Abendländer im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 287
    Letzter Beitrag: 10.07.2013, 12:58
  2. Antworten: 26
    Letzter Beitrag: 19.09.2007, 20:03
  3. Kopftuch Urteil in den Niederlanden: Frau darf ohne Kopftuch im Büro arbeiten!
    Von Ka0sGiRL im Forum Internationale Politik / Globalisierung
    Antworten: 30
    Letzter Beitrag: 19.11.2005, 00:01
  4. Kopftuch-Streit um Kindergarten-Erzieherin
    Von redlabour im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 22.08.2005, 17:54
  5. Antworten: 16
    Letzter Beitrag: 28.01.2005, 02:31

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben