Zwar puschen Mohammedaner immer und fortwaehrend ihre Lebengewohnheiten und -ansichten ungehindert auszufuehren zu duerfen, doch in diesem Fall waren es ausschliesslich Deutsche die die ihnen vorangegangenen deutschen Gesetzgeber und deutschen Urteilsfaeller als 'missintrepetierend' abstempelten und somit den geballten Willen des Volkes usurpierten. In deren BVG-Urteilsbegruendung gibt es einige (ideologisch gefaerbte) Willkuer wie dieses eine Beispiel demonstrieren moege:
(2) Das den Entscheidungen der Ausgangsgerichte zugrunde liegende Verständnis des § 7 Abs. 6 Satz 1 KiTaG a.F., demzufolge bereits eine abstrakte Gefahr für den Einrichtungsfrieden oder die Neutralität genügt, um das Verbot äußerer Bekundungen auszulösen, führt zu einem erheblichen Eingriff in das Grundrecht der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit des Personals in Kindertageseinrichtungen, der in dieser Allgemeinheit unverhältnismäßig ist und daher verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt werden kann.
Weiterhin akzeptieren diese Richter voellig unkritisch dass das 'islamische Kopftuch' 'ihres Glaubens gemäß einem religiösen Bedeckungsgebot' unterliegt und somit, kontraer zu vorhandener Gesetzgebung, geschuetzt werden muss.
Das stimmt nun ueberhaupt nicht: der Koran, sowohl als auch die Bibel verschreiben , dass die 'charms' | 'Reize' einer/s Frau/ Maedchens nicht fuer die Augen der Oeffentlichkeit ,sondern nur der eigenen Familie oder Ehemann zugaenglich seien.
Nirgendwo im Koran steht etwas davon, dass der Kopf einer Frau 'anreizend'|'reizvoll' sei und dementsprechend bedeckt sein soll. Die Kopfbedeckung mag gut und gerne auf praktische Zwecke (Schutz vor Fliegen, Staub und Sand) und Traditionen zurueckzufuehren sein , doch unter dem heuchlerischem Mantel Religion einen Freibrief fuer Kleidungsstuecke zu geben ,usurpiert den Willen des Volkes.
Historisch inkorrekt. Deutsche verfassten -Vorbedingung fuer die Einrichtung der BRD. - das Grundrecht in 1947-1948.. Eine spaetere Verfassung wurde damals in's Auge gefasst, jedoch bestand Zeitdruck (Kalter Krieg etc)
Der Alliierte Kontrollrat bestand seinerzeit nur auf eine gewisse Angelegenheit, aber damit wollen wir jetzt nichts zu tun haben sonst geht wieder ein Hetzsturm los.
Das stimmt so ganz einfach nicht!
Der Alliierte Kontrollrat gab das Grundgesetz in Auftrag, ließ sich die Entwürfe mehrfach vorlegen und veranlasste Korrekturen, bis dann die endgültige Fassung den eingesetzten und politisch keimfreien Ministerpräsidenten der damaligen Bundesländer zur Unterschrift vorgelegt wurde.
Wer etwas anderes behauptet, lügt.
Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
(Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)
(MH)
Das war wohl ausgerutschte Ironie ??
Jede Ideologie die Verhaltensmasssregeln propagiert welche kontraer zum Internationalem Recht oder nationalem Recht laeuft , verstoesst logischerweise gegen das GG und viele weiteren Gesetze.
Unzaehlige 'Gebote' im Koran verstossen in krassester Weise gegen Voelkerrecht und gegen das GG.( den Begriff 'Menschenwuerde' gibt es garnicht im Arabischem; das Verpruegeln von Ehe\Frauen ist nicht nur erlaubt sondern sogar empfohlen...nein lass es...). Mehr noch, Mohammedaner erkennen den Koran als Wort Allahs ueber jede Staatsgesetzgebung an , dies bedeutet in der Praxis, dass ein Mohammedaner im Zweifelsfall immer das machen kann was ihm - im Namen Allahs - gefaellt. Und Deutsche rollen den Teppich vor den Fuessen der Mohammedaner aus....
Du hast die Saetze des beklemmenden Urteils offensichtlich nicht von Anfang bis Ende durchgelesen und verstanden, denn sonst wuerdest Du nicht solchen Unsinn schreiben. Es braucht halt eine Stunde oder mehr ...
In diesem Fall wuerde sich die starrkoepfige Muslima vielleicht einem von ihr unterschriebenem Arbeitsvertrag beugen muessen.
Das BVG-Urteil bezog sich auf Arbeitnehmer deren Arbeitgeber in "kommunaler Trägerschaft beschäftigt " sind.
"Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine der Beschwerdeführerin, die als Erzieherin an einer Kindertagesstätte in kommunaler Trägerschaft beschäftigt ist, von ihrem Arbeitgeber erteilte Abmahnung wegen Tragen eines sogenannten „islamischen Kopftuchs“ im Dienst sowie in diesem Zusammenhang ergangene arbeitsgerichtliche Entscheidungen."
plumpe Missinformationsverbreitung. Mohammedaner ist es immer erlaubt gegener zu taeuschen und zu beluegen um kurzfristige Vorteile zu erlangen solange diese mit den lehren des Koran in Einklang stehen. Arafat selber hatte sich damit in Amman gebruestet waehrend Verhandlungen unter 'hudna'-Berufung getaeuscht und gelogen zu haben und dass seine Dokumentsignatur demzufolge auch nur eine Taeuschung gewesen sei um politische Vorteile zu gewinnen ...prompt wurde ihm auch der angekratzte Nobelfriedenspreis aufgedraengt.
Mohammedaner haben alle Basen gedeckt, entweder sie berufen sich auf 'hudna' ; taquiyya; Allah oder weiss der kuckuck was fuer einen unethischen Quatsch , unterm Strich wollen sie dass !D.U.! Kufar und Dhimmi Dich ihnen im Namen Allahs zu fuegen hast.
Mohammedaner haben Zeit, viel Zeit ...
Zumal das GG in wesentlichen Punkten derselben Linie folgt, wie es WRV, 48er-Entwürfe und überhaupt liberale Verfassungen in deutschen Ländern ab dem frühen 19. Jh. taten.
Die These müsste entsprechend letztlich lauten, dass die Deutschen sich 47-49 von ihrer demokratischen Verfassungstradition verabschieden wollten, daran aber von den Alliierten gehindert wurden.
(Dass bei freien Wahlen Ende der 40er eine NSDAP 2.0 recht gut abgeschnitten hätte, weiss man. Insofern wär die These womöglich gar nicht weit hergeholt.)
Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
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Stimmt so in etwas , doch nicht ganz. Der Alliierte Kontrollrat stand unter bestimmten ihm von Washington auferlegten Bestimmungen. Eine davon war, darauf zu achten dass eine neue deutsche Verfassung nicht den geringsten Hauch einer Neuerstehung des vorangegangenen Regimes ermoeglichte. Ja, stimmt, aus diesem Grund hatte es diesbezueglich mehrere Entwuerfe gegeben die schlussendlich von Washington und General Clay abgesegnet wurden.
Spinnst Du?
Die Anglos wollten dass DEU mehr oder wenige eine anglosaechsische Form demokratischer Prinzipien, mit speziell auf deutsche Erfordernisse geeichte Verfassung | GG adoptiert. Z.B. das 'habeas corpus' Prinzip war ihnen wichtig gewesen...oder 'innocent unless proven guilty' ...
Mnö.
Eine Idee kann zwar verfassungsfeindlich sein, aber sie kann nicht gegen Gesetze verstossen. Das mag man für unlogisch halten, aber solcherlei ist man aus der Juristerei ja gewohnt. Gegen Gesetze verstossen können Personen und Organisationen. Wen wolltest Du auch anklagen? "Den Islam"? Viel Erfolg dabei, ihn auf die Anklagebank zu bekommen!Jede Ideologie die Verhaltensmasssregeln propagiert welche kontraer zum Internationalem Recht oder nationalem Recht laeuft , verstoesst logischerweise gegen das GG und viele weiteren Gesetze.
Nein. Sie entsprechen ihm nur nicht. Das ist ein juristisch bedeutsamer Unterschied! Ein Gesetzesverstoss ist i.d.R. mal illegal. Gegen ein Gesetz zu sein, ist es i.d.R. mal nicht. Das BVerfG hat u.a. im KPD-Urteil darauf hingewiesen, dass nichtmal ein "halbes" Staatsorgan wie eine Partei die Grundwerte der Verfassung anerkennen muss; sie darf nur nicht aggressiv-kämpferisch gegen die FDGO eingestellt sein, ihre Ablehnung muss quasi "passiv" und "abstrakt" bleiben.Unzaehlige 'Gebote' im Koran verstossen in krassester Weise gegen Voelkerrecht und gegen das GG.
Da "der Islam" als Idee kein handelndes Subjekt ist, bleiben konkrete Unvereinbarkeiten (und die gibt es zweifelsfrei. Jeder FDGOler muss daher "islamfeindlich" sein.) immer "passiv" und "abstrakt".
Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen. - Das ist doch beileibe keine neue Vorstellung in deutschen Landen![...] Mehr noch, Mohammedaner erkennen den Koran als Wort Allahs ueber jede Staatsgesetzgebung an , dies bedeutet in der Praxis, dass ein Mohammedaner im Zweifelsfall immer das machen kann was ihm - im Namen Allahs - gefaellt.
Mit anderen Worten: Solange ich nicht Deiner Meinung bin, war ich faul und/oder dumm?Du hast die Saetze des beklemmenden Urteils offensichtlich nicht von Anfang bis Ende durchgelesen und verstanden, denn sonst wuerdest Du nicht solchen Unsinn schreiben. Es braucht halt eine Stunde oder mehr ...
Das geht an der Sache vorbei. Denn es ging nicht um Mohammedaner, sondern um ein Konstrukt sog. "Islamkritiker", welches es manchmal praktisch unmöglich zu machen scheint, zu belegen, dass man "nur" anderer Ansicht ist ohne sinistre, opportunistische oder gar (islam-)theologische Motive.plumpe Missinformationsverbreitung. Mohammedaner ist es immer erlaubt gegener zu taeuschen und zu beluegen um kurzfristige Vorteile zu erlangen solange diese mit den lehren des Koran in Einklang stehen. Arafat selber hatte sich damit in Amman gebruestet waehrend Verhandlungen unter 'hudna'-Berufung getaeuscht und gelogen zu haben und dass seine Dokumentsignatur demzufolge auch nur eine Taeuschung gewesen sei um politische Vorteile zu gewinnen ...prompt wurde ihm auch der angekratzte Nobelfriedenspreis aufgedraengt.
Mohammedaner haben alle Basen gedeckt, entweder sie berufen sich auf 'hudna' ; taquiyya; Allah oder weiss der kuckuck was fuer einen unethischen Quatsch , unterm Strich wollen sie dass !D.U.! Kufar und Dhimmi Dich ihnen im Namen Allahs zu fuegen hast.
Mohammedaner haben Zeit, viel Zeit ...
Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
(Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)
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