Zitat Zitat von Merkelraute Beitrag anzeigen
Hier ist das Urteil, daß einstimmig von den SPD-FDP-CDU-Richtern Gaier, Schluckebier und Paulus gesprochen wurde:
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Zitat: "Solange die Erzieherinnen, die nur ein solches äußeres Erscheinungsbild an den Tag legen, nicht verbal für ihre Position oder für ihren Glauben werben und die von ihnen betreuten Kinder über ihr Auftreten hinausgehend zu beeinflussen versuchen, wird deren negative Glaubensfreiheit grundsätzlich nicht beeinträchtigt. Sie werden lediglich mit der ausgeübten positiven Glaubensfreiheit des Erziehungspersonals in Form einer glaubensgemäßen Bekleidung konfrontiert. Insofern spiegelt sich auch in Kindertagesstätten die religiös-pluralistische Gesellschaft wider. Im Übrigen wird diese Konfrontation durch das Auftreten anderer Erzieherinnen und Erzieher mit anderem Glauben oder anderer Weltanschauung in aller Regel relativiert und ausgeglichen (vgl. BVerfGE 138, 296 <337 Rn. 105>). "


Es könnte also auch ein Schamane mit Zylinderhut und Hühnerknochen in Nase und Ohren Kinder unterrichten, solang er nicht verbal Werbung betreibt.

Wäre eines meiner Kinder in diesem Kindergarten, würde ich die Muslimin mit verbalem Atheismus wegmobben. Ich habe bisher jeden Muslim auf die Palme gebracht