In dem Zeitungsartikel
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steht zwar, dass die Rentnerin angeblich nun vorbestraft sein soll, aber ich habe da eine andere Meinung:
Ich denke, die Bundesbahn hat die Polizei zwecks Personalienfeststellung gerufen, und dann Strafanzeige gestellt.
€ 2000,-- hört sich nach Strafbefehl an:
Wenn ich mal davon ausgehe, dass München die teuerste Stadt Deutschlands ist, und sie eine angenommene Rente von ca. € 1200,--
erhält, so sind das € 40,-- pro Tag.
Also wird sie wahrscheinlich 50 Tagessätze a € 40,-- erhalten haben.
Damit ist sie aber nicht vorbestraft, denn das bedarf ab 91 Tagessätzen.
€ 2000 geteilt durch 91 ergäbe € 22 Tagessatz, und soetwas gibt es nicht. es gibt nur runde Tagessätze wie
€ 5, € 10, € 15, € 20, € 25, € 30, € 35, € 40, usw.
oder sie hat tatsächlich 100 Tagessätze a € 20 bekommen, dann bekäme sie eine Rente von ca. € 600,-- und wäre dann ab 91 Tagessätzen mit 100 Tagessätzen leicht drüber, und wäre somit tatsächlich vorbestraft.
Die Oma hat nun zwei Möglichkeiten:
Einspruch gegen den Strafbefehl zu erheben dann wird ordentlich vor Gericht verhandelt, oder diese 50 Tage abzusitzen in einem Münchner Gefängnis bei Frei Kost & Logies.