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Thema: Grund- Menschenrechtswidirgkeit des § 130 StGB

  1. #1
    Wider Stand
    Gast

    Standard Grund- Menschenrechtswidirgkeit des § 130 StGB

    Hallo Mitstreiter,
    Ich bin hier neu.
    Deshalb erst einmal einen Gruß an alle Mitstreiter.
    Ich habe zur Zeit ein Riesenproblen mit illegalen und rechtswidrigen Vorgehensweisen der deutschen Behörden, dass sich durch alle 3 Gewalten zieht.
    Dazu werde ich in Kürze einen eigenen Strang eröffnen.

    Zunächst geht es mir aber darum, Mitstreiter für einen Verfassungsbeschwerde gegen die Menschenrechtswidrigkeit des § 130 StGB zu finden.

    Einen Verfassungsbeschwerde vor dem deutschen Bundesgerichtshof (der das trotz der Menschenrechtsverletzung garantiert als unbegründet ablehnen wird) ist aber unerlässlich, da man für eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die nationalen Instanzen ausgeschöpft haben muss.

    Wenn ich diese Beschwerde allerdings als Einzelperson einreiche, wird die vor dem BVerfG garantiert nicht bearbeitet, sondern als unbegründet abgelehnt.
    Sind wir allerdings viele, die solch eine Beschwerde einreichen, dann muss sich das Gericht damit befassen.
    Leider gibt es in Deutschland ja nicht das Instrument der Sammelklage, so das jeder seine eigene Beschwerde einreichen muss.
    Aber das kann man in der Art vereinfachen, dass wir gemeinsam die Beschwerde ausarbeiten und in das zum Schuss vorliegende Muster jeder nur noch seine persönlichen Daten eintragen und das Ding abschicken muss.
    Am besten in Absprache ALLE zusammen am gleichen Tag, um die Herrschaften dort etwas in Wallung zu bringen.

    Aber zunächst möchte ich erst einmal nachhören, wie viele Leute bereit wären, dabei mitzumachen, bevor ich hier Fakten auf den Tisch lege.
    Man möge dabei bedenken, dass ein Klage aufgrund von § 130 StGB JEDEN treffen kann, der in der BRD die Wahrheit spricht.
    Und was Volksverhetzung und was Meinungsfreiheit ist, entscheidet dann jeder Richter Subjektiv nach seiner Tageslaune, weil es dazu keine festgelegten Anhaltspunkte gibt.
    Alleine das widerspricht schon dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, die es in der BRD meiner Meinung nach nicht mehr gibt.

    Vielleicht gibt es hier ja sogar Volljuristen, die das Projekt pro Bono unterstützen würden.
    Ich darf euch aber auch bitten, in diesem Strang keine Beleidigungen gegen das deutsche System zu verfassen, denn genau das würden die sofort gegen dieses Projekt verwenden.
    Nun kann ich nur noch auf zahlreiche Mitstreiter hoffen.
    Bitte macht dazu kurz Meldung über die beigefügte Umfrage.
    Sollte sich ein Jurist melden, der unterstützen möchte, dann bitte nur dem Punkt, bitte keine Doppelmeldung, dabke.

  2. #2
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
    Registriert seit
    18.06.2006
    Ort
    Freiluftanstalt
    Beiträge
    61.233

    Standard AW: Grund- Menschenrechtswidirgkeit des § 130 StGB

    Dürfen wir erfahren, was im Allgemeinen und/oder im Besonderen Du am 130er "menschenrechtswidrig" findest?
    Aktueller Kalenderspruch: "Feminism" is the name we give to the 20th century betrayal of women. (Doug Wilson)

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von autochthon
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    26.12.2013
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    53.573

    Standard AW: Grund- Menschenrechtswidirgkeit des § 130 StGB

    Den §130 hast Du ganz richtig begriffen. Deine verfassungsbeschwerde kannst Du allerdings begraben.
    "... und alles kommt, wie's kommen muss.... " (Reinhard Mey "Der Gauckler")

  4. #4
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
    Registriert seit
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    Sachsen
    Beiträge
    16.872

    Standard AW: Grund- Menschenrechtswidirgkeit des § 130 StGB

    Zitat Zitat von Wider Stand Beitrag anzeigen
    Hallo Mitstreiter,
    Ich bin hier neu.
    Deshalb erst einmal einen Gruß an alle Mitstreiter.
    Ich habe zur Zeit ein Riesenproblen mit illegalen und rechtswidrigen Vorgehensweisen der deutschen Behörden, dass sich durch alle 3 Gewalten zieht.
    Dazu werde ich in Kürze einen eigenen Strang eröffnen.

    Zunächst geht es mir aber darum, Mitstreiter für einen Verfassungsbeschwerde gegen die Menschenrechtswidrigkeit des § 130 StGB zu finden.

    Einen Verfassungsbeschwerde vor dem deutschen Bundesgerichtshof (der das trotz der Menschenrechtsverletzung garantiert als unbegründet ablehnen wird) ist aber unerlässlich, da man für eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die nationalen Instanzen ausgeschöpft haben muss.

    Wenn ich diese Beschwerde allerdings als Einzelperson einreiche, wird die vor dem BVerfG garantiert nicht bearbeitet, sondern als unbegründet abgelehnt.
    Sind wir allerdings viele, die solch eine Beschwerde einreichen, dann muss sich das Gericht damit befassen.
    Leider gibt es in Deutschland ja nicht das Instrument der Sammelklage, so das jeder seine eigene Beschwerde einreichen muss.
    Aber das kann man in der Art vereinfachen, dass wir gemeinsam die Beschwerde ausarbeiten und in das zum Schuss vorliegende Muster jeder nur noch seine persönlichen Daten eintragen und das Ding abschicken muss.
    Am besten in Absprache ALLE zusammen am gleichen Tag, um die Herrschaften dort etwas in Wallung zu bringen.

    Aber zunächst möchte ich erst einmal nachhören, wie viele Leute bereit wären, dabei mitzumachen, bevor ich hier Fakten auf den Tisch lege.
    Man möge dabei bedenken, dass ein Klage aufgrund von § 130 StGB JEDEN treffen kann, der in der BRD die Wahrheit spricht.
    Und was Volksverhetzung und was Meinungsfreiheit ist, entscheidet dann jeder Richter Subjektiv nach seiner Tageslaune, weil es dazu keine festgelegten Anhaltspunkte gibt.
    Alleine das widerspricht schon dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, die es in der BRD meiner Meinung nach nicht mehr gibt.

    Vielleicht gibt es hier ja sogar Volljuristen, die das Projekt pro Bono unterstützen würden.
    Ich darf euch aber auch bitten, in diesem Strang keine Beleidigungen gegen das deutsche System zu verfassen, denn genau das würden die sofort gegen dieses Projekt verwenden.
    Nun kann ich nur noch auf zahlreiche Mitstreiter hoffen.
    Bitte macht dazu kurz Meldung über die beigefügte Umfrage.
    Sollte sich ein Jurist melden, der unterstützen möchte, dann bitte nur dem Punkt, bitte keine Doppelmeldung, dabke.
    Gerade bei einer Verfassungsbeschwerde wegen StGB §130 habe sich vorm BVerfG schon andere die Zähne ausgebissen !

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  5. #5
    Pillefiz
    Gast

    Standard AW: Grund- Menschenrechtswidirgkeit des § 130 StGB

    // das Thema möchten wir hier nicht erörtern, nimm das bitte zur Kenntnis und such dir deine Mitstreiter woanders . Hier ist ZU

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