Der Schießbefehl verstieß sogar gegen DDR-Recht.
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Nach Sicht des [Links nur für registrierte Nutzer] verstießen der Schießbefehl und dessen Ausführung schon zum Tatzeitpunkt nicht nur gegen den im DDR-[Links nur für registrierte Nutzer] verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, sondern auch gegen höherrangiges [Links nur für registrierte Nutzer]. So garantierte die [Links nur für registrierte Nutzer] in Art. 19 Abs. 2 und Art. 30 Abs. 1 und 2 das Recht auf Leben als unveräußerliches Attribut des Menschen. Zudem habe das Grenzregime gegen das [Links nur für registrierte Nutzer] (§§ 112 und 213 StGB-DDR in Verbindung mit Art. § 22 Abs. 2 StGB-DDR) verstoßen.
Whatever you do, do no harm!
Nicht jeder Abgrund hat ein Geländer
"In Deutschland gilt derjenige, der auf Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht."
Kurt Tucholsky
Ist schon richtig, wie Du es schreibst. Es ging mir dermaßen gegen den Strich, was in diesem Land noch für Trottel umherwandeln, weil deren Füße noch nicht am Boden der Realität angekommen sind und das Hirn zum Nachdenken wohl zu klein ist. Solche Pfeifen werden dann benutzt, im Volk für Bambuhle zu sorgen, weil eben nicht selbst gedacht wird.
Nicht jeder Abgrund hat ein Geländer
"In Deutschland gilt derjenige, der auf Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht."
Kurt Tucholsky
Wusstest Du, dass der geniale Manfred von Ardenne zur Verbesserung des Rufs der DDR beim Klassenfeind dem Minister einen verblüffenden Vorschlag machte? Statt scharf zu schießen, sollten Betäubungsgewehre verwendet werden. Die Antwort war charakteristisch: Neben Beschaffungsmängeln wären diese Gewehre nicht treffsicher genug. Und sie würden nicht ausreichend abschrecken. Nur wer befürchten musste, den Tod zu erleiden, könne von einem Grenzdurchbruch abgehalten werden.
Da steht:
"So garantierte die Verfassung der DDR in Art. 19 Abs. 2 und Art. 30 Abs. 1 und 2 das Recht auf Leben als unveräußerliches Attribut des Menschen. "
Schau ich aber in der Verfassung nach steht da:
Artikel 19:
"2 Achtung und Schutz der Würde und Freiheit der Persönlichkeit sind Gebot für alle staatlichen Organe, alle gesellschaftlichen Kräfte und jeden einzelnen Bürger."
Artikel 30:
"1 Die Persönlichkeit und die Freiheit jedes Bürgers der Deutschen Demokratischen Republik sind unantastbar.
2 Einschränkungen sind nur im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen oder einer Heilbehandlung zulässig und müssen gesetzlich begründet sein. Dabei dürfen die Rechte solcher Bürger nur insoweit eingeschränkt werden, als dies gesetzlich zulässig und unumgänglich ist."
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Das steht da also überhaupt nicht!!!!
backward never.
ignore: Lichtblau
Wurde nicht behauptet.
Dass es wahrscheinlich genetische Verbindungen mit Alkoholsucht gibt, ist schon lange empirische Vermutung. ( und wird daraufdessen auch smeentsprechend behandelt) Du hast Recht mit 'genetische Präferenzen' , doch sagt dieser Begriff nichts Anderes als 'genetische Verbindungen' ; also semantische Nuancen ....
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