Ja dann werden die europäischen Staaten die Kosten selber tragen, denn das haben bis jetzt die Amis gemacht. Uhhhh schutzlos gegen die Russen. Uschi macht sich ins Höschen.
Die Nato unnötig, die EU geldgierig - so äußerte sich der nächste US-Präsident Donald Trump im Wahlkampf. Damit gilt er nicht gerade als Anhänger der transatlantischen Zusammenarbeit. Nun stellen sich unangenehme Fragen
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’’In der Politik passiert nichts zufällig. Wenn es doch passiert, war es so geplant.‘‘
Franklin Delano Roosevelt
Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.
Deutsch wird groß geschrieben
Ausschwitz: Hier darf nichts über seine Gedenktafeln stehen
USrael: Der Schwanz Israel wedelt mit dem Hund USA
Quadrokopter in der Bibel: https://www.politikforen.net/showthread.php?186118
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....Des Weiteren gilt der Grundsatz der Vertragstreue kraft [Links nur für registrierte Nutzer], in dem er bei dem Theorienstreit um die Frage der Verbindlichkeit internationaler Verträge besagt, dass nationale Gesetze keine Grundlage für die Nichteinhaltung sein dürfen. Dabei sind grundsätzlich ebenso [Links nur für registrierte Nutzer] geschlossene Verträge bindend, sodass auch hier der Verpflichtete zur Vertragserfüllung gezwungen werden kann.....
siehe auch
Völkergewohnheitsrecht
https://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkergewohnheitsrecht
Geändert von tosh (19.11.2016 um 14:08 Uhr)
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In diesem Punkt irrst Du Dich. Zwar werden völkerrechtliche Verträge oft in Schriftform geschlossen, zwingend ist das aber nicht. Es hat den Vorteil, dass keine Beweisprobleme auftreten, und auch die Auslegung sich einfacher gestaltet. Dass Abkommen noch von Parlamenten ratifiziert werden muss, liegt daran, dass manchmal das innerstaatliche Recht (z.B. das GG) die Entscheidung über den Vertrag dem Parlament vorbehält. Tut eine Verfassung das nicht, bedarf es nach der Unterzeichnung keiner weiteren Schritte. Ich weiß aber nicht, ob es noch Staaten gibt, die ihrer Gubernative derart weitreichende Kompetenzen einräumen.
Im Ergebnis hast Du aber recht, weil sich natürlich (eine vertragliche Abrede mal vorausgesetzt) durch die Einigung zwischen Deutschland allein und der SU, Russland oder wem auch immer keine Bindung der NATO an diese Abrede ergibt, solange die für Deutschland handelnde Person nicht zugleich von der NATO bevollmächtigt ist.
Politisch unklug bleibt es natürlich trotzdem. Entweder die Zusage zu geben oder sie dann nicht zu halten/halten zu können.
Das mit dem Gewohnheitsrecht können wir schnell vergessen, denn das ist nur eine Worthülse.
Verträge zwischen Staaten werden geschlossen durch eine Unterschrift, eine etwaige Ratifizierung beruht ausschließlich auf dem Recht des unterschreibenden Staates. Es wäre also nur ein Vorbehalt zur Unterschrift.
Die Durchsetzung eines Vertrages und die Durchsetzung von Vertragsstrafen beruhen ausschließlich auf der militärischen Stärke eines Staates.
Wenn also ein starker Staat den Vertrag verletzt kann er das also ohne jegliche Konsequenzen.
Deswegen ist das Völkergewohnheitsrecht eine auf Papier geschriebene sinnlose Märchengeschichte.
Ebenso werden die mündlichen Absprachen bewertet. Die Durchsetzung hängt ebenfalls von der militärischen Stärke der beteiligten Parteien ab.
Natürlich beruht da alles auf der Macht des Stärkeren. Es ging aber darum, dass auch münliche Verträge im Völkerrecht gelten, wie s.o. gepostet:
"...Dabei sind grundsätzlich ebenso [Links nur für registrierte Nutzer] geschlossene Verträge bindend, sodass auch hier der Verpflichtete zur Vertragserfüllung gezwungen werden kann....."
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