Bundestag gibt Arznei-Tests mit Demenzkranken frei
Essen. Der Bundestag hat die gesetzlichen Voraussetzungen für Forschungsstudien an Demenzkranken geschaffen. Doch die Liberalisierung ist umstritten.
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Bislang dürfen klinische Tests an nicht einwilligungsfähigen Patienten nur erfolgen, wenn sie davon einen persönlichen Nutzen erwarten können. Diese Vorgabe wird mit der Gesetzesnovelle gelockert. Die so genannte gruppennützige Forschungen wird damit auch bei Demenzkranke anwendbar
Dies war bisher in Deutschland verboten. Der Begriff beschreibt, dass klinische Tests möglich sind, auch wenn nur eine Gruppe von Patienten, nicht aber der Betroffene selbst profitiert.
Gegner wie die Aachener SPD-Bundestagsabgeordnete und frühere Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt sehen den Schutz und die Menschenwürde einer besonders verletzlichen Patientengruppe gefährdet. Die derzeitige Gesetzeslage sei „definitiv ausreichend, die Forschung weiter voranzutreiben“, sagte Schmidt der WAZ. Kritik kommt auch von Patientenschützern. „Die Regelung kann nicht überzeugen“, sagte der Geschäftsführer der Deutschen Stiftung Patientenschutz in Dortmund, Eugen Brysch, der WAZ. Bis heute gebe es keinen praktischen Fall, in dem Experimente an Demenzkranken notwendig seien, so Brysch.
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Unglaublich dieser Vorgang.