Die Auslieferung eines Verfolgten nach Rumänien zur Strafvollstreckung ist derzeit unzulässig. Die sofortige Haftentlassung des Verfolgten in vorliegender Sache wird angeordnet,
heißt es in dem Urteil. Für uns heißt das wohl, jeder Verbrecher eines Landes mit kleinen Gefängniszellen, und davon wird es nicht wenige geben, wird nun nach Möglichkeit danach trachten, schnell nach Deutschland zu flüchten, wo der Staat sich als Fluchthelfer vor seiner heimischen Justiz betätigt...
weiter:[Links nur für registrierte Nutzer]