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Thema: Heiko Maas will Kinderehe nicht verbieten...

  1. #41
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    Standard AW: Heiko Maas will Kinderehe nicht verbieten...

    Es ist einfach nur noch erschütternd, welche Unwissenheit sich bezüglich des umfassenden Begriffs "Halal" hier wieder Bahn bricht. Manche Leute sind derart unwissend, dass man nur noch schreiend davonlaufen könnte.

    Nehmen wir beispielsweise die weiter oben ausgedünsteten Gehirnfürze über den Zusammenhang mit einer Bäckerei und deren Werbeargument "Halal" (dem Bäcker gehört zwar in den Hintern getreten, aber das ist eine ganz andere Thematik).

    Natürlich muss auch eine Bäckerei theoretisch und praktisch nach den islamischen Ernährungsvorschriften arbeiten, wenn sie Halal-Produkte anbietet und dies bewirbt.

    Das fängt schon damit an, dass beispielsweise keine Gelatinezusätze verwendet werden dürfen, da Gelatine üblicherweise aus Schweineknochen hergestellt wird.

    Ferner dürfen alle Arbeitsgeräte einer Halal-Bäckerei niemals mit Schweineprodukten in Berührung gekommen sein, also auch nicht die Brotschaufel und der Backofen, denn darin hätte der Bäcker ja mal einen mit Schweinespeck belegten Flammkuchen o.ä. gebacken haben können.

    Mein Gott, weshalb quaken hier ständig Leute mit und tun so, als ob sie eine Ahnung hätten, und sind dabei so strohdumm, dass sich die Balken biegen?

    Editierter Nachtrag: Sogar Gummibärchen sind üblicherweise nicht halal, sondern enthalten Gelatine aus Schweineknochen.
    Man hat zwar für die Muselei extra Gummibärchen entwickelt, die diese Schweinegelatine nicht enthalten, aber wie das funktioniert, entzieht sich meiner Kenntnis.
    Jedenfalls gibt es neuerdings auch Halal-Gummibärchen, damit die Bürzelbeter auch auf diese Leckerei nicht verzichten müssen.
    Geändert von Chronos (29.10.2016 um 12:29 Uhr) Grund: Nachtrag

  2. #42
    Mitglied Benutzerbild von Schopenhauer
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    Standard AW: Heiko Maas will Kinderehe nicht verbieten...

    Zitat Zitat von Shivaayaa Beitrag anzeigen
    Das betäubungslose Schlachten (Schächten) ist in Deutschland aus Tierschutzgründen grundsätzlich verboten. Nach § 4 a Abs. 1 Tierschutzgesetzes darf ein warmblütiges Tier darf „nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzuges betäubt worden ist.“
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    [Links nur für registrierte Nutzer]schaechten/
    Sag ich doch: Ausgehebelt:
    Bei uns fährt sogar ein Auto rum von einem Schlachter, der damit wirbt, daß er so schlachtet...
    Ohne Wahrheit gibt es keine Freiheit.

    "Ich glaube, ich bin jetzt in einem Alter, in dem ich Leute von Anfang an doof finden darf. Ich habe ja nicht ewig Zeit."

  3. #43
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    Standard AW: Heiko Maas will Kinderehe nicht verbieten...

    Zitat Zitat von Shivaayaa Beitrag anzeigen
    Ach was , doch nicht alle

    Natürlich nahezug alle. Ohne Systemhörigkeit könnten sie ja die Gesetze des Systems nicht vertreten.

    Anwälte sind die Edelbeamten des Staates.

  4. #44
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    Standard AW: Heiko Maas will Kinderehe nicht verbieten...

    Zitat Zitat von Shivaayaa Beitrag anzeigen
    Das betäubungslose Schlachten (Schächten) ist in Deutschland aus Tierschutzgründen grundsätzlich verboten. Nach § 4 a Abs. 1 Tierschutzgesetzes darf ein warmblütiges Tier darf „nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzuges betäubt worden ist.“
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    www.bmt-tierschutz.de/schaechten/
    Na, wieder mal zu doof, um richtige Recherche betreiben zu können?

    Im § 4a steht unter Absatz 2 ausdrücklich, dass Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können, wenn religiöse Gründe dafür vorliegen.

    2. die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung für ein Schlachten ohne Betäubung (Schächten) erteilt hat; sie darf die Ausnahmegenehmigung nur insoweit erteilen, als es erforderlich ist, den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben oder den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen oder

  5. #45
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    Standard AW: Heiko Maas will Kinderehe nicht verbieten...

    Zitat Zitat von Schopenhauer Beitrag anzeigen
    Sag ich doch: Ausgehebelt:
    Bei uns fährt sogar ein Auto rum von einem Schlachter, der damit wirbt, daß er so schlachtet...
    Nein, nicht ausgehebelt.

    Das sind Ausnahmegenehmigungen, siehe TSchG §4a, Absatz 2.

  6. #46
    Mitglied Benutzerbild von Schopenhauer
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    Standard AW: Heiko Maas will Kinderehe nicht verbieten...

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Na, wieder mal zu doof, um richtige Recherche betreiben zu können?

    Im § 4a steht unter Absatz 2 ausdrücklich, dass Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können, wenn religiöse Gründe dafür vorliegen.



    Ja. Ausgerechnet: Glaubens-Gründe.
    Ohne Wahrheit gibt es keine Freiheit.

    "Ich glaube, ich bin jetzt in einem Alter, in dem ich Leute von Anfang an doof finden darf. Ich habe ja nicht ewig Zeit."

  7. #47
    Mitglied Benutzerbild von Schopenhauer
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    Standard AW: Heiko Maas will Kinderehe nicht verbieten...

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Nein, nicht ausgehebelt.

    Das sind Ausnahmegenehmigungen, siehe TSchG §4a, Absatz 2.
    Egal wie man es nennt. Es wird für Glaubens-Gründe ausgehebelt. Und sowas soll ich jetzt irgendwie ernst nehmen. Leid schmälert sich ja nicht durch Glaubensgründe...
    Ohne Wahrheit gibt es keine Freiheit.

    "Ich glaube, ich bin jetzt in einem Alter, in dem ich Leute von Anfang an doof finden darf. Ich habe ja nicht ewig Zeit."

  8. #48
    Mitglied
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    Standard AW: Heiko Maas will Kinderehe nicht verbieten...

    Zitat Zitat von Schopenhauer Beitrag anzeigen
    Ja. Ausgerechnet: Glaubens-Gründe.
    Zitat Zitat von Schopenhauer Beitrag anzeigen
    Egal wie man es nennt. Es wird für Glaubens-Gründe ausgehebelt. Und sowas soll ich jetzt irgendwie ernst nehmen. Leid schmälert sich ja nicht durch Glaubensgründe...
    Sag das nicht mir, sondern den Politikern, die sich breitschlagen ließen, dass dieser Artikel eingefügt wird.

    Und nun denk mal kurz darüber nach, welcher anderer "Verein" ein Riesengeschrei veranstalten würde, wenn dieser Ausnahme-Artikel ersatzlos gestrichen würde.

  9. #49
    Mitglied Benutzerbild von Schopenhauer
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    Standard AW: Heiko Maas will Kinderehe nicht verbieten...

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Sag das nicht mir, sondern den Politikern, die sich breitschlagen ließen, dass dieser Artikel eingefügt wird.

    Und nun denk mal kurz darüber nach, welcher anderer "Verein" ein Riesengeschrei veranstalten würde, wenn dieser Ausnahme-Artikel ersatzlos gestrichen würde.
    Tja. Das ist eben so ein richtig tolles Pack...Ich weiß.
    Ohne Wahrheit gibt es keine Freiheit.

    "Ich glaube, ich bin jetzt in einem Alter, in dem ich Leute von Anfang an doof finden darf. Ich habe ja nicht ewig Zeit."

  10. #50
    Mitglied Benutzerbild von Multiplex
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    Standard AW: Heiko Maas will Kinderehe nicht verbieten...

    Zitat Zitat von autochthon Beitrag anzeigen
    In einer Hochschule im hessischen wurde vor 3 Wochen in einer Vorlesung zum Thema "Familienrecht und Betreuung" kolportiert, daß in Muselländern geschlossene Ehen wohl in der BRD moralisch verwerflich seien - Aber bis auf weiteres gültig - denn es gelte "Internationales Recht".
    Das ist auch so. Deutschland kann unmöglich im Ausland geschlossene gültige Ehen im Inland für ungültig erklären.
    Das Detail steckt im Teufel

    (Versprecher bei einer Betriebsversammlung)

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