Das Bundesverfassungsgericht hat gerade ein interessantes Gewaltenteilungsvakuum geschaffen, indem es die G10 Kommission des BT in logischem Widerspruch zu eigener vorheriger Rechtsprechung praktisch zu einem juristischen Nichts sui generis degradiert hat.
Die sind echt witzig und wollen uns tatsächlich verkaufen, dass eine von der Verfassung vorgesehene Surrogat-Institution, die nicht von der Verfassung in Existenz, Status und wesentlichen Kompetenzen konstituiert wird und nicht als Staatsorgan vor dem BVerfg parteifähig ist, also praktisch machtlos, trotz alledem noch die ratio der Gewaltenteilung, nämlich die wechselseitige Begrenzung und Kontrolle staatlicher Macht, erfüllt...
Ich meine alle Willkür muß Grenzen haben. Für wie blöde halten die uns eigentlich?
1970: "Das Prinzip der Gewaltenteilung erlaubt auch, daß Rechtsschutz gegenüber Maßnahmen der Exekutive ausnahmsweise nicht durch Gerichte, sondern durch vom Parlament bestellte oder gebildete, unabhängige Institutionen innerhalb des Funktionsbereichs der Exekutive gewährt wird. Wesentlich ist, daß in diesem Fall noch die ratio der Gewaltenteilung, nämlich die wechselseitige Begrenzung und Kontrolle staatlicher Macht, erfüllt ist."
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2016: "Mit der G 10-Kommission hat der Gesetzgeber ein Organ geschaffen, das an die Stelle des Rechtswegs tritt, aber kein Gericht ist, das innerhalb des Funktionsbereichs der Exekutive agiert, aber nicht in diese inkorporiert ist, das Rechtskontrolle ausübt, aber auch Opportunitätserwägungen treffen kann. Es handelt sich um ein Kontrollorgan eigener Art außerhalb der rechtsprechenden Gewalt, das als Ersatz für den fehlenden gerichtlichen Rechtsschutz dient.
Vor diesem Hintergrund ist die G 10-Kommission nicht als oberstes Bundesorgan parteifähig. Sie wird nicht von der Verfassung in Existenz, Status und wesentlichen Kompetenzen konstituiert."
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Das Bundesverfassungsgericht will uns hier offenkundig trollen! Bei so viel Offenkundigkeit ist es wohl so langsam Zeit, mal nach Artikel 20 GG zurückzutrollen, da ja nun offenkundig keine andere Abhilfe mehr möglich ist!
Danke BVerfG!