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Thema: Bundesverfassungsgericht hat gerade mal schnell die Gewaltenteilung abgeschafft

  1. #1
    Autonomer Consul Benutzerbild von Gawen
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    :D Bundesverfassungsgericht hat gerade mal schnell die Gewaltenteilung abgeschafft

    Das Bundesverfassungsgericht hat gerade ein interessantes Gewaltenteilungsvakuum geschaffen, indem es die G10 Kommission des BT in logischem Widerspruch zu eigener vorheriger Rechtsprechung praktisch zu einem juristischen Nichts sui generis degradiert hat.

    Die sind echt witzig und wollen uns tatsächlich verkaufen, dass eine von der Verfassung vorgesehene Surrogat-Institution, die nicht von der Verfassung in Existenz, Status und wesentlichen Kompetenzen konstituiert wird und nicht als Staatsorgan vor dem BVerfg parteifähig ist, also praktisch machtlos, trotz alledem noch die ratio der Gewaltenteilung, nämlich die wechselseitige Begrenzung und Kontrolle staatlicher Macht, erfüllt...

    Ich meine alle Willkür muß Grenzen haben. Für wie blöde halten die uns eigentlich?


    1970: "Das Prinzip der Gewaltenteilung erlaubt auch, daß Rechtsschutz gegenüber Maßnahmen der Exekutive ausnahmsweise nicht durch Gerichte, sondern durch vom Parlament bestellte oder gebildete, unabhängige Institutionen innerhalb des Funktionsbereichs der Exekutive gewährt wird. Wesentlich ist, daß in diesem Fall noch die ratio der Gewaltenteilung, nämlich die wechselseitige Begrenzung und Kontrolle staatlicher Macht, erfüllt ist."

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    2016: "Mit der G 10-Kommission hat der Gesetzgeber ein Organ geschaffen, das an die Stelle des Rechtswegs tritt, aber kein Gericht ist, das innerhalb des Funktionsbereichs der Exekutive agiert, aber nicht in diese inkorporiert ist, das Rechtskontrolle ausübt, aber auch Opportunitätserwägungen treffen kann. Es handelt sich um ein Kontrollorgan eigener Art außerhalb der rechtsprechenden Gewalt, das als Ersatz für den fehlenden gerichtlichen Rechtsschutz dient.

    Vor diesem Hintergrund ist die G 10-Kommission nicht als oberstes Bundesorgan parteifähig. Sie wird nicht von der Verfassung in Existenz, Status und wesentlichen Kompetenzen konstituiert."


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    Das Bundesverfassungsgericht will uns hier offenkundig trollen! Bei so viel Offenkundigkeit ist es wohl so langsam Zeit, mal nach Artikel 20 GG zurückzutrollen, da ja nun offenkundig keine andere Abhilfe mehr möglich ist!

    Danke BVerfG!

  2. #2
    GESPERRT
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    Standard AW: Bundesferfassungsgericht hat gerade mal schnell die Gewaltenteilung abgeschafft

    Na wenns des auch in deutsch gibt.
    Könnte man darauf antworten.

  3. #3
    Autonomer Consul Benutzerbild von Gawen
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    Standard AW: Bundesferfassungsgericht hat gerade mal schnell die Gewaltenteilung abgeschafft

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Na wenns des auch in deutsch gibt.
    Könnte man darauf antworten.
    Das ist deutsch, lerne er verstehend lesen!

    Es geht darum dass das Bundesverfassungsgericht einer Rechtsmittel-Ersatzinstitution, der G10 Kommission, den Rechtweg zwecks Ausübung ihrer Dienstpflichten als den Rechtsweg ersetzendes Kontrollorgan mit fadenscheinigen Argumenten verwehrt.

    Die Argumentation ist völlig hirnrissig, mal kann die G10 Kommission nicht 1970 zum vollwertigen Ersatz für den ordentlichen Rechtsweg erklären und ihr dann praktisch das Recht verwehren ihren Job auch zu erledigen.

    Damit hat sich das BVerfG engültig offen zum Hüter der real existierenden Verhältnisse statt der Verfassung und der FDGO gemacht.

    Wahrscheinlich steht vor dem Verfassungsgericht nur noch die Verfassung vor Gericht, nachdem ja schon der Verfassungsschutz die Verfassung so schützt, wie ein Zitronenfalter Zitronen faltet!

  4. #4
    bin hier nur spazieren Benutzerbild von KatII
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    Standard AW: Bundesferfassungsgericht hat gerade mal schnell die Gewaltenteilung abgeschafft

    Mutti macht das schon alleine. Gewalt ist eh verpönt.

  5. #5
    GESPERRT
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    Standard AW: Bundesferfassungsgericht hat gerade mal schnell die Gewaltenteilung abgeschafft

    Zitat Zitat von Gawen Beitrag anzeigen
    Das ist deutsch, lerne er verstehend lesen!
    Gut, ich gestehe dann, dass ich zu dumm bin, das zu verstehen.

  6. #6
    bin hier nur spazieren Benutzerbild von KatII
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    Standard AW: Bundesferfassungsgericht hat gerade mal schnell die Gewaltenteilung abgeschafft

    Was ist die G10 überhaupt?

  7. #7
    Autonomer Consul Benutzerbild von Gawen
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    Standard AW: Bundesferfassungsgericht hat gerade mal schnell die Gewaltenteilung abgeschafft

    Zitat Zitat von KatII Beitrag anzeigen
    Was ist die G10 überhaupt?
    Es gibt im GG eine Ausnahme von der Rechtsweggarantie, weswegen wir als Bürger gegen unsere Geheimdienste nicht vor Gericht klagen dürfen.

    Der offizielle Ersatz für den ordentlichen Rechtsweg ist die G10 Kommission des Bundestages, die für uns Bürger prüfen soll, ob das auch alles seine Richtigkeit hat.

    Die G10 Kommission hatte auf Herausgabe der BND Selektorenliste geklagt, die man ihr verweigert hatte und jetzt hat das BVerfG diese Klage abgewiesen, da die Kommission ja nur ein juristisches Nichts für sie sei.

    Die haben also 2016 zu einem Nichts erklärt, was ihnen 1970 als Ersatz für den ordentlichen Rechtsweg genügt hat.

    Klarer Fall von verbotener FDGO-feindlicher Willkürherrschaft quer durch die Staatsgewalten.

  8. #8
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    Standard AW: Bundesferfassungsgericht hat gerade mal schnell die Gewaltenteilung abgeschafft

    Zitat Zitat von KatII Beitrag anzeigen
    Was ist die G10 überhaupt?
    Unser Rechstsystem ist voller lustiger Gesetze, die gar nicht wirklich etwas klar definieren, das werdet ihr noch alle merken.

    Dieses Rechtssystem ist eher eine Rabulistik Übung.
    Rechtschreibfehler dürft ihr suchen, ihr findet eh nie alle.

  9. #9
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    Standard AW: Bundesferfassungsgericht hat gerade mal schnell die Gewaltenteilung abgeschafft

    Zitat Zitat von Gawen Beitrag anzeigen
    Es gibt im GG eine Ausnahme von der Rechtsweggarantie, weswegen wir als Bürger gegen unsere Geheimdienste nicht vor Gericht klagen dürfen.

    Der offizielle Ersatz für den ordentlichen Rechtsweg ist die G10 Kommission des Bundestages, die für uns Bürger prüfen soll, ob das auch alles seine Richtigkeit hat.

    Die G10 Kommission hatte auf Herausgabe der BND Selektorenliste geklagt, die man ihr verweigert hatte und jetzt hat das BVerfG diese Klage abgewiesen, da die Kommission ja nur ein juristisches Nichts für sie sei.

    Die haben also 2016 zu einem Nichts erklärt, was ihnen 1970 als Ersatz für den ordentlichen Rechtsweg genügt hat.

    Klarer Fall von verbotener FDGO-feindlicher Willkürherrschaft quer durch die Staatsgewalten.
    Ich war mal in einem Landesparlament Zuschauer bei einer Diskussionsrunde zur aktuellen Lage, Flüchtlinge, Kriminalität usw. Der Parlamentarier schob den Peter auf das Innere, der Bullensprecher schob ihn weiter Richtung Justiz, und die war nicht vertreten. Das alles unter der Preisung der Gewaltenteilung und (Achtung!) der Offenen Gesellschaft und des Liberalismus.

  10. #10
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    Standard AW: Bundesferfassungsgericht hat gerade mal schnell die Gewaltenteilung abgeschafft

    Zitat Zitat von Gawen Beitrag anzeigen
    ...
    Die sind echt witzig und wollen uns tatsächlich verkaufen, dass eine von der Verfassung vorgesehene Surrogat-Institution,...
    Wo ist die denn vorgesehen ? Denn das BVerg hat ja gerade festgestellt:
    b) Vor diesem Hintergrund ist die G 10-Kommission nicht als oberstes Bundesorgan parteifähig. Sie wird nicht von der Verfassung in Existenz, Status und wesentlichen Kompetenzen konstituiert.
    Zitat Zitat von Gawen Beitrag anzeigen
    ...
    1970: "Das Prinzip der Gewaltenteilung erlaubt auch, daß Rechtsschutz gegenüber Maßnahmen der Exekutive ausnahmsweise nicht durch Gerichte, sondern durch vom Parlament bestellte oder gebildete, unabhängige Institutionen innerhalb des Funktionsbereichs der Exekutive gewährt wird. Wesentlich ist, daß in diesem Fall noch die ratio der Gewaltenteilung, nämlich die wechselseitige Begrenzung und Kontrolle staatlicher Macht, erfüllt ist."
    ...
    Ja,aber da steht ja nicht drin, dass dieses Organ unbedingt geschaffen werden muss, noch gibt es irgendeinen rechtlichen Rahmen vor.

    Es geht hier um ein Organstreitverfahren, nicht um ein Verfassungsbeschwerde-Verfahren, wie das BVerfG auch feststellte.
    Und da ist die G10-Kommission kein oberstes Bundesorgan, weil, um noch mal darauf hinzuweisen:
    Sie wird nicht von der Verfassung in Existenz, Status und wesentlichen Kompetenzen konstituiert
    und weiter in den Ausführungen des BVerfG:
    Sie ist nicht als durch das Grundgesetz oder durch die Geschäftsordnung mit eigenen Rechten ausgestatteter Teil des Bundestages anzusehen. Ungeachtet des Umstandes, dass das Grundgesetz sie schon nicht explizit erwähnt, bezeichnet Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG das Hilfsorgan - anders als den Wehrbeauftragten in Art. 45b GG - nicht als eines „des Bundestages“. Auch wird die G 10-Kommission nicht wie das Parlamentarische Kontrollgremium in Art. 45d GG als Pflichtgremium des Deutschen Bundestages statuiert.
    Zum Organstreitverfahren:
    Das Bundesverfassungsgericht kann angerufen werden, wenn Streit zwischen obersten Bundesorganen oder diesen gleichgestellten Beteiligten über ihre Rechte und Pflichten aus dem Grundgesetz besteht.
    Ein solches Verfahren ist notwendig, weil die Organe untereinander keine Weisungsbefugnis besitzen. Indem es die wechselseitige gerichtliche Kontrolle der Verfassungsorgane ermöglicht, sichert das Organstreitverfahren die gewaltenteilige politische Willensbildung.
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    Mit seinem derzeitigen Urteil hat das BVerg lediglich festgestellt, dass die G10-Kommission eben kein oberstes Bundesorgan oder diesem gleichgestellt ist - und damit auch nicht auf Herausgabe von Akten gegen den BND klagen kann. Ganz offensichtlich hatte es der Gesetzgeber wohl versäumt, die G10-Kommission verfassungsrechtlich zu verankern. Und ein Kontrollorgan ausserhalb der Verfassung kann es nicht geben !
    Und noch was ist wichtig in den Ausführungen des BVerG:
    Die G 10-Kommission übt schließlich keine parlamentarische Kontrollfunktion aus. Im Anwendungsbereich des G 10 obliegt die politische Kontrolle dem Parlamentarischen Kontrollgremium. Die G 10-Kommission hingegen wird im Funktionsbereich der Exekutive tätig, indem sie über die Zulässigkeit und Notwendigkeit von konkreten Beschränkungsmaßnahmen entscheidet. Darüber hinaus wirkt sie nicht an der Erfüllung der Aufgaben des Bundestages im Bereich der Gesetzgebung, des Budgetrechts, des Kreations-, Informations- und Kontrollrechts mit und ist auch nicht an der Erörterung anstehender Probleme in öffentlicher Debatte beteiligt.
    Also, für mich ist die Entscheidung des BVerfG völlig logisch und zu Recht ergangen.

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




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