Ich dachte schon, es kommt gar keiner drauf. Schon die Mordanklage war völlig blödsinnig, denn es fehlen der Tat sämtliche Mordmerkmale.
Natürlich muss der Täter verurteilt werden, und auch Deine Vorschlag der Bewährungsstrafe ist korrekt. Begnadigung (weiß gar nicht, ob's das bei uns gibt) würde ich eher ablehnen.
Das Thema erinnerte mich sehr an den Fall Daschner, der seinerzeit einem Entführer ein verschärftes Verhör anbot, weil er glaubte, er könne das Opfer noch retten.