Ein Grundgesetz, daß es einer Machtelite ermöglicht ein homogenes Nationalvolk durch millionenfache Ansiedlung des unproduktiven Bevölkerungsüberschusses fremder und zudem anthropologisch völlig inkompatibler Völker zur Minderheit im eigene Staat zu machen, weist nicht einzelne durch ergänzende Artikel und kleinere Modifikationen behebbare Probleme auf sondern ist eine systematische Existenzbedrohung für das Volk. Es gehört nicht modifiziert sondern komplett beseitigt und für eine Übergangszeit durch den Ausnahmezustand ersetzt.
Wie soll man denn mit dem gegenwärtigen Grundgesetz die bisherige Siedlungspolitik rückabwickeln? Das geht nur über einen Ausnahmezustand, der vielleicht über mehr als ein Jahrzehnt gelten muß. Und danach ist ein Neuanfang von Grund auf erforderlich. Es mag ja sein, daß viele einzelne Artikel im Grundgesetz gut und sinnvoll sind, aber das gesamte Rahmenwerk als solches erweist sich für unser Volk seit Jahrzehnten als ein buchstäbliches Vernichtungsprogramm. So etwas ist nicht reformierbar.
Richtig. So war es immer und so wird es immer sein. Es liegt in der Natur des Menschen sich ihren Lebensraum und ihre Resourcen gegenseitig streitig zu machen. Ohne Kampf- und Opferbereitschaft gibt es keine Existenzsicherheit in dieser Welt. Das kann einem kein Dienstleister abnehmen und schon gar nicht wird es einem eine parasitäre, kleptokratische Staatsklasse abnehmen, die sich von ihrem eigenen Volk verabschiedet hat und es nur noch als auszubeutende Verfügungsmasse betrachtet, die es unter Kontrolle zu halten gilt. Und Gesetze allein können schon mal gar nichts. Sie sind nur Papier und Druckerschwärze und nur so viel wert, wie die dahinterstehenden Menschen in den drei staatlichen Gewalten. Letztere schaffen die Lebensrealität.
Das heißt natürlich nicht, daß man nicht trotzdem ein entsprechendes alleiniges und ewiges Besitzrecht des Nationalvolkes an seinem Lebensraum als oberstes gesetz schriftlich fixieren sollte. Es hätte den Vorteil, daß sich obrigkeitshörige Menschen, die sich selbst das Korsett der blinden Gesetzeshörigkeit anlegen, dann im Falle des Widerstandes sich selbst gegenüber (also quasi vor dem Spiegel) darauf berufen könnten, um so ihre psychologische Hemmung zum Widerstand gegen die Obrigkeit zu überwinden. Ob ein derartiges Gesetz dann in der Praxis so eine Wirkung in signifikanter Form erzeugen könnte...keine Ahnung. Aber das ist der eigentlich Sinn von Gesetzen: etwas zu haben, worauf man sich sich selbst und anderen gegenüber berufen kann, um sich dann in einer wie auch immer gearteten Auseinandersetzung moralisch im Recht zu fühlen. Menschen wollen nämlich immer "im Recht" sein. Gesetze sind Propagandawerkzeuge, um sich und seinem Handeln moralischen Auftrieb zu geben.
Gryphus hat es schon geschrieben: es gilt immer und überall das Recht des Stärkeren.
Realistisch betrachtet wäre so ein Gesetz vor allem von symbolischen Wert. Als unverbindliche Ermahnung, Absichtsäußerung und Erinnerungen. Ein in schriftlicher Form dokumentiertes Ritual. Die Realität schafft aber derjenige, der handelt.
Einem Volk sollte also immer bewußt sein, daß jedes noch so präzise und unmißverständlich formulierte Gesetz von mächtigen Gruppen mit dem Gestz zuwiderlaufenden Interessen früher oder später durch gezielte Mißinterpretation (mit menschlicher Sprache nunmal immer möglich) und trickreicher Unterminierung bis zur totalen Wirkungslosigkeit ausgehöhlt wird und die dahinter stehenden Rechte und Ansprüche in unabwendbarer Regelmäßigkeit durch mühe- und leidvollen Kampf und Opferbereitschaft verteidigt werden müssen.
Das oberste Lebensgesetz eines Volkes im Zusammenhang mit Gesetzen besteht darin jedes Gesetz zu brechen, daß seine Existenz gefährdet. Somit ist für die Existenz eines Volkes der Gesetzesbruch wichtiger als das vorherige Erlassen von Gesetzen, die die Existenz des Volkes zu sichern in unverbindlicher Form (Papier ist nicht verbindlich) "gemahnen".