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Thema: Ist das Rentenniveau noch zu retten?

  1. #151
    Dipl.-Optimist Benutzerbild von Pythia
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    Standard AW: Ist das Rentenniveau noch zu retten?

    Zitat Zitat von konfutse Beitrag anzeigen
    ... Dein Argument für die vermeintliche Ausplünderung geht auch deshalb ins Leere, weil du für deine aufopferungsvolle Arbeit für Fü äh Kanzler, Volk und Vaterland entsprechenden Lohn erhalten hast. Deine Opferelegien sind hier fehl am Platz.
    Bin kein Opfer, denn Opfer leiden, und ich leide nicht. Aber ich bin einer der über 10 mo. BRD-Rentner, deren Lebens-Leistung bis zum Rentenalter dadurch entwürdigt wird, daß einheimische und importierte Proleten ohne gleiche Leistung für die BRD oder sogar völlig ohne jede Leistung für die BRD eingeladen werden sich mit HartzIV-Anträgen noch mehr Milliarden zu krallen als wir erhalten.

    Antifant Kevin und Schantall von der Grün-Jugend ebenso wie Jihad-Islamis und Aids-Neger. Ich bin zwar nicht dafür, daß wir Rentner mehr bekommen, aber Andere sollten doch entsprechend erbrachter oder nicht erbrachter Lebens-Leistung deutlich weniger bekommen. Sollen sie sich doch etwas dazu verdienen, so wie viele Armuts-Rentner, die es nicht freiwillig und gerne tun so wie wir.

    Sowas ist aber in der BRD-Proleten-Diktatur politisch natürlich nicht mehr möglich. Hier gilt: "Liberté, Égalité, Fraternité!" Freiheit für Jeden heißt Sklaverei für Alle, Gleichheit für Alle bedeutet Begattung 2-Geschlechtlicher durch Wind und Bienen oder auch durch völlig ungeschlechtliche Zellteilung, und was Brüderlichkeit bedeutet, das zeigte Kain als 1. Bruder der Menschheit seinem Bruder Abel.



    Zitat Zitat von Bestmann Beitrag anzeigen
    ... aber das ein Technik Land wie Deutschlandauf Analphabeten und Hilfsarbeiter angewiesen sein soll ist das Märchen ...


    Natürölich braucht die BRD keine Anal-Phabeten als Erntehelfer, in Gebäude-Putz-Kolonnen, an Sortier-Fließbändern für Post, Pakete oder Müll, in Schlachthöfen, in Fisch-Konserven-Fabriken oder zum Laub-Sammeln im Herbst. Wir könnten dafür durchaus unser akademisches Proletariat und unsere HartzIV- oder Frührente-Abzocker verwenden, und wir haben auch genug kinderlose Hausfrauen dafür.

    Zusammen mit Punks, Pennern, Junkies, Antifanten und Neu-Nazis also ein formidables Arbeitnehmer-Heer. Nur kann es Keiner mobilisieren, und so sind wir nach wie vor auf die Leistungen von Zuzüglern und Entsende-Arbeitern angewiesen:

    Ohne sie ist unsere Bau-Industrie im Eimer, Bauern und Winzer haben keine Ernten mehr, Busse und Bahnen fallen aus, Fließbänder kommen zum Stillstand, viele Altenheime, Krankenhäuser und Pflegeheime müssen schließen, Post und Pakete kommen nicht mehr, Strom-Gas-Wasser-Müllabfuhr nur noch gelegentlich, oder kurz und bündig: die BRD wäre am Arsch.

    Ohne die Beiträge der Türken und der anderen Import-Proleten könnten die Gewerkschaften nicht mal mehr die Gehälter ihrer Hauptlinge und deren Sessel-Furzer-Brigaden in den Gewerkschafts-Führer-Hauptquartieren bezahlen.
    Seit der Zwangs-Umstellung auf Win 10 durch Telekom klappt nix mehr mit Dateien von meiner Web-Seite:
    Muß nun Alles ändern auf Max-Breite 500 px und hier im HPF den viel zu knappen Anhangspeicher nutzen.
    Und dazu hab ich Null Bock ... obwohl ich gar nicht zu den Nullbock-Generationen gehöre.

  2. #152
    .. das Beste am Norden .. Benutzerbild von Politikqualle
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    Standard AW: Ist das Rentenniveau noch zu retten?

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Das wird aber nicht mehr lange dauern, die Migranten wirken wie ein Brandbeschleuniger. So hat alles seinen Sinn.....
    ..Sarrazin hat es doch schon ausgerechnet , die Flüchtlinge werden dem deutschen Staat 1,5 Billionen Euronen kosten ...
    .. das Beste am Norden .. sind die Quallen ..... >>>>>> ... werde Deutschlandretter und wähle AfD ..


  3. #153
    Mitglied Benutzerbild von Großadmiral
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    Standard AW: Ist das Rentenniveau noch zu retten?

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Leider falsch...denn bevor du so etwas schreibst, googel mal nach Staatshaftungsrecht...das gibt es zur Zeit nicht, da das Gesetz dazu aufgehoben worden ist...von Beamten...des BVerG.
    Jetzt muss der Betroffene dem Geschädigten absoluten Vorsatz nachweisen. Allein die Aussage des Beamten, er war geistig zeitweise umnachtet, schließt die Haftung aus.
    Also schreibe bitte nicht so einen Quatsch...
    Das habe ich anders in Erinnerung. Wann wurde es abgeschafft?

  4. #154
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: Ist das Rentenniveau noch zu retten?

    Zitat Zitat von Großadmiral Beitrag anzeigen
    Das habe ich anders in Erinnerung. Wann wurde es abgeschafft?
    Das Staatshaftungsgesetz ist vom „Bundesverfassungsgericht“ schon 1982 für nichtig erklärt worden. Seitdem haften eigentlich Beamte privat und persönlich vollumfänglich, allerdings nur bei persönlich unterschriebenen Verwaltungsakten!
    Dies ist nämlich das Motiv für die heutige Praxis der Verweigerung der Unterschrift unter einem Verwaltungsakt.
    Denn der Vermerk Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig ist rechtsunwirksam.

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  5. #155
    Mitglied Benutzerbild von Großadmiral
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    Standard AW: Ist das Rentenniveau noch zu retten?

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Das Staatshaftungsgesetz ist vom „Bundesverfassungsgericht“ schon 1982 für nichtig erklärt worden. Seitdem haften eigentlich Beamte privat und persönlich vollumfänglich, allerdings nur bei persönlich unterschriebenen Verwaltungsakten!
    Dies ist nämlich das Motiv für die heutige Praxis der Verweigerung der Unterschrift unter einem Verwaltungsakt.
    Denn der Vermerk Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig ist rechtsunwirksam.
    Für automatisch erstellte VA haftet grundsätzlich der Verwaltungsträger, genauso wie für Verfehlungen seiner Bediensteten. Es ist lediglich ein Rückgriff auf den Bediensteten möglich.

  6. #156
    ein feiner Mensch Benutzerbild von konfutse
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    Standard AW: Ist das Rentenniveau noch zu retten?

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Das Staatshaftungsgesetz ist vom „Bundesverfassungsgericht“ schon 1982 für nichtig erklärt worden. Seitdem haften eigentlich Beamte privat und persönlich vollumfänglich, allerdings nur bei persönlich unterschriebenen Verwaltungsakten!
    Dies ist nämlich das Motiv für die heutige Praxis der Verweigerung der Unterschrift unter einem Verwaltungsakt.
    Denn der Vermerk Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig ist rechtsunwirksam.
    Daran ist so gut wie alles falsch. Wie man nachlesen kann wurde das Staatshaftungsgesetz aus formalen Gründen kassiert. Für Verwaltungsakte haftet nicht der Unterzeichner, sondern die Behörde, also der Dienstherr. Das regelt auch ohne Staatshaftungsgesetz das BGB mit der Organhaftung und der Haftung für Erfüllungsgehilfen (der Begriff war mir neu). Auch wenn ein Schreiben persönlich unterschrieben wurde haftet nicht der Unterzeichnende, sondern sein Dienstherr. Auch bei Vorsatz. Ob Unterschrift vorhanden oder nicht spielt dabei keine Rolle und rechtsunwirksam weil ohne Unterschrift ist so pauschal gesagt Unfug.
    Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt? Ich auch nicht.

    Es gibt indes wenige Menschen, die eine Phantasie für die Wahrheit des Realen besitzen ...

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