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Da wird -wenn es um Muselmanen geht- allerorten von Religionsfreiheit gefaselt, doch wenn es um Knete geht, scheint sie vollkommen egal zu sein....Seit mehr als zehn Jahren streitet sich ein französisches Ehepaar mit der Jüdischen Gemeinde in Frankfurt am Main: Das Paar war bei seinem Umzug nach Deutschland automatisch Mitglied geworden. Doch das wollten die Eheleute gar nicht.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig schloss sich nun einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts an: Die Mitgliedschaft ist rechtens.
Das Paar zog 2002 von Frankreich nach Frankfurt. Dort wurden sie im Melderegister der Jüdischen Gemeinde zugeordnet. Da sich die Eheleute jedoch dem liberalen Judentum zugehörig fühlen und ihnen die Jüdische Gemeinde in Frankfurt zu orthodox ist, versuchten sie sich juristisch zu wehren.
2014 hatte das Bundesverfassungsgericht bereits festgestellt, dass die automatische Mitgliedschaft des Paars in der Jüdischen Gemeinde aufgrund der im Melderegister angegebenen Religion "mosaisch" rechtens war. Die Kläger beriefen sich danach auf ihre in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierte Religionsfreiheit....
Ich erspare mir mal Mutmaßungen über die Hintergründe, damit der Strang nicht gleich mit einem Schloss versehen wird