Ja, die Alten. Wenn es die nicht gäbe, säe es um Begründungen für leere Kassen schlecht aus. Ein geflügelter Satz zu Ende des Dritten Reiches lautete: "Es stimmt nicht, daß wir keine Butter mehr haben. Wir haben genug Butter, nur kommen wir nicht an sie ran, weil die Zuckersäcke davor stehen."
Der Jahrgang 1945 hat ab dem 65. Lebensjahr Anspruch auf Grundsicherung gemäß SGB XII. Jedoch nur dann, wenn er arm ist. Die Armutsgrenze liegt bei ca. 773 EURO brutto. Das Einkommen meines Vaters liegt mit 830 EURO darüber. Also bekommt er keinerlei staatliche Unrerstützung, denn er muß von diesen 830 EURO gefälligst Miete, Nebenkosten, Ernährung, Kleidung und private Krankenversicherung stemmen. Wie das gehen soll, sagt aber keiner. Er ist jedenfalls nicht in der Lage, eine private KV zu finanzieren.
Deshalb bekommt man auch nur eine Notversorgung, wenn man über 112 eingeliefert wird und keine Operation.
Auch wenn die Gesetze so sind, ich finde das skandalös und sehe das Gesundheitssystem am Abgrund. Das ist eben meine Meinung. Das Krankenhaus vertritt, wie bereits gesagt, eine andere Meinung. Bestraft werden vor allen Dingen die mittelständischen Selbstständigen, die nicht besonders erfolgreich waren und nun im Alter dumm da stehen.
Wenn Du keine Kenntnisse vom Thema Grundsicherung im Alter hast und noch nie etwas von Altersarmut gehört hast, dann ist das Dein Problem. Jedoch mich hier als Lügner hinzustellen, ist ziemlich unverschämt.
Ja, das sagte ich ja. Er war als Selbstständiger privat KV versichert, als er das Geschäft noch hatte. Für die private Altersvorsorge konnte er auf Grund der hohen KV-Kosten nicht genug zurücklegen, denn das Geschäft lief schlecht. Im Alter und nach Geschäftsaufgabe gibt es dann die beschriebenen Probleme und er mußte aus der KV rausgehen und ist jetzt schon lange Zeit draußen. Die letzte KV will ihn nicht mehr aufnehmen und den angebotenen Basistarif (300 EURO) kann er ohnehin nicht bezahlen, zumal er nur 6 Monate rückwirkend wieder aufgenommen wird und erst einmal einen dicken Betrag als "Einstand" zahlen muss. Eine andere Gesellschaft verweist darauf, dass er nur bei der alten Gesellschaft anklopfen darf, also da, wo er schon mal privat versichert war. Und die GKV erklärt sich ohnehin für nicht zuständig. Tolles Sozialsystem, oder?
Was soll daran gelogen sein? Diese Fälle gibt es doch zu Tausenden. Aber vermutlich nicht in den Kreisen, in welchen "kotzfisch" verkehrt.
Er bekommt aber weder das eine noch das andere, weil er nach staatlichem Verständnis nicht arm ist (siehe oben).
Das ist leider genau so.
Danke, Genau das wollte ich mit der Fallbeschreibung aus meiner eigenen Familie gesagt haben. Aber das ist ja laut "kotzfisch" alles Fake.
siehe oben
Wenn Du meinst!
Falsch! Bei dem Antrag auf Grundsicherung geht es in der Hauptsache um die Einkünfte und event. Ansprüche an Dritte (Subsidiaritätsprinzip) sowie verwertbare Werte aller Arten (Vermögen, Immobilien usw.). Schließlich möchte man ja den Antragsteller ablehnen können. Der Bedarf (Kosten der Unterkunft und Heizung usw.) steht an zweiter Stelle und da wird auch erst geprüft, ob er "angemessen" ist.
Natürlich hat er das - und wurde abgelehnt.
Dazu äußere ich mich im Internet nicht und das spielt auch keine Rolle. Einkommen ist Einkommen. Auch das lächerliche Wohngeld (23 €) ist Einkommen.
Dann will ich nichts gesagt haben, tut mir Leid @Konrad.
Und es bringt alle dahin, die Kleinen und die Großen, und die Reichen und die Armen, und die Freien und die Sklaven, dass man ihnen ein Malzeichen an ihre rechte Hand oder an ihre Stirn gibt;
und dass niemand kaufen oder verkaufen kann, als nur der, welcher das Malzeichen hat, den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens.
Natuerlich wird der Bedarf ermittelt. Hast mehr als das Schonvermoegen gibt es nichts.
Wer als Selbststaendiger nicht mal seine Krankenversicherung erwirtschaften kann, sollte sich ueberlegen eine Anstellung zu suchen.
Auch frueher gab es schon die Moeglichkeit sich freiwillig bei der GKV zu versichern.
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