Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
Solange man arbeitet, schon, sofern man eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt. Dann wird man über den Arbeitgeber pflichtversichert. Aber eben nur, solange man diese Tätigkeit ausübt. Danach wird man aus der GKV wieder ausgesteuert.
Aber auch nur, wenn man nach Beendigung der Tätigkeit kein Arbeitslosengeld I oder Hartz IV bekommt.