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Thema: Eine „kostenlose Nutzung“ von Hotelparkplätzen

  1. #1
    OWNER IS ARMED! Benutzerbild von Jodlerkönig
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    Mad Eine „kostenlose Nutzung“ von Hotelparkplätzen

    sei laut BFH nicht zulässig .

    Allerdings könne die Parkplatznutzung Teil eines Pauschalpreises für Nebenleistungen, etwa eines Business-Packages, sein. Dies gelte auch für Geschäftsreisende. Da die Nutzung eines Hotelparkplatzes für Dienstreisende geschäftlich veranlasst ist, könnten diese Kosten als Reisenebenkosten vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden.
    Mit diesem BFH-Urteil wurde ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts aufgehoben, das einen Hotelparkplatz unter bestimmten Voraussetzungen als Nebenleistung zur Hauptleistung beurteilt und damit die Parkplatznutzung dem reduzierten Steuersatz von 7 Prozent unterworfen hatte.

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    Kosten Parkplätze bei Aldi, Lidl und Co. bald Parkgebühren? Laut Bundesfinanzhof wird voller Steuersatz für Stellplätze fällig

    Das Ende der kostenlos zu nutzenden Parkplätze ist leider abzusehen. Der Gesetzgeber begehrt aus gratis zur Verfügung gestellten Parkplätzen den vollen Umsatzsteuersatz. Das Parken wird zu einer selbstständigen Leistung und ist nicht zwingend Voraussetzung um in Einzelhandelsgeschäften an der Peripherie den Wocheneinkauf zu tätigen oder in einem Hotel ein Zimmer zu buchen um zu übernachten.

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    Der Steuerirrsinn, der Steuerhunger dieses raffgierigen Deppenstaates, nimmt langsam Ausmaße an, da wird einem schlecht....
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    „Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.“
    Mahatma Gandhi

  2. #2
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    Standard AW: Eine „kostenlose Nutzung“ von Hotelparkplätzen

    Zitat Zitat von Jodlerkönig Beitrag anzeigen
    sei laut BFH nicht zulässig .

    Allerdings könne die Parkplatznutzung Teil eines Pauschalpreises für Nebenleistungen, etwa eines Business-Packages, sein. Dies gelte auch für Geschäftsreisende. Da die Nutzung eines Hotelparkplatzes für Dienstreisende geschäftlich veranlasst ist, könnten diese Kosten als Reisenebenkosten vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden.
    Mit diesem BFH-Urteil wurde ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts aufgehoben, das einen Hotelparkplatz unter bestimmten Voraussetzungen als Nebenleistung zur Hauptleistung beurteilt und damit die Parkplatznutzung dem reduzierten Steuersatz von 7 Prozent unterworfen hatte.

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    Der Steuerirrsinn, der Steuerhunger dieses raffgierigen Deppenstaates, nimmt langsam Ausmaße an, da wird einem schlecht....
    Hatte ein gewisser Herr Kauder nicht grad noch getönt, dass ein Steuerüberschuß von 14 Milliarden den Steuerzahler entlasten sollten?! Und ein gewisser Bundesrollstuhlfahrer Schäuble meinte letztens doch tatsächlich, er würde schwarze Zahlen schreiben?!
    __________________

    Ein Zeichen von Intelligenz ist der stetige Zweifel.
    Idioten sind sich immer todsicher.
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  3. #3
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    Standard AW: Eine „kostenlose Nutzung“ von Hotelparkplätzen

    Die Parasiten aus dem Orient und Afrika wollen auch versorgt sein.
    Warum soll ich ehrlich sein,wenn ich von Banditen regiert werde?!

  4. #4
    Mitglied
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    Standard AW: Eine „kostenlose Nutzung“ von Hotelparkplätzen

    Zitat Zitat von Ruepel Beitrag anzeigen
    Die Parasiten aus dem Orient und Afrika wollen auch versorgt sein.
    Aber nicht mit kostenlosen Parkplätzen.

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von Nanu
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    Standard AW: Eine „kostenlose Nutzung“ von Hotelparkplätzen

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Aber nicht mit kostenlosen Parkplätzen.
    Stimmt. Zunächst bekommen sie Autos, damit die Garage vor dem geschenkten Eigenheim nicht so einsam ist.
    JE SUIS LONDON

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von Neu
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    Standard AW: Eine „kostenlose Nutzung“ von Hotelparkplätzen

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Aber nicht mit kostenlosen Parkplätzen.
    Aber mit Steuergeldern. Jetzt soll ja auch Fleisch wegen der CO2 - Emissionen besser besteuert werden:

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    Von 7 auf 19% - NACH den Wahlen. Man braucht MEHR GELD.

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Rolf1973
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    Standard AW: Eine „kostenlose Nutzung“ von Hotelparkplätzen

    Die Kosten des Flüchtlingsirrsinns laufen offenbar schneller und in höherem Ausmaß aus dem Ruder als zuvor kalkuliert. Hoffentlich setzt sich das fort. Der Schlafmichel braucht das.
    Erst wenn der Blick auf den Gehaltszettel, die Tankrechnung oder den Kassenbon Tränen der Wut und Verzweiflung fließen lässt, kann man auf Veränderung hoffen.
    “What exactly is your ‘fair share’ of what someone else has worked for?”
    Thomas Sowell

  8. #8
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    Standard AW: Eine „kostenlose Nutzung“ von Hotelparkplätzen

    Zitat Zitat von Jodlerkönig Beitrag anzeigen
    sei laut BFH nicht zulässig .

    Allerdings könne die Parkplatznutzung Teil eines Pauschalpreises für Nebenleistungen, etwa eines Business-Packages, sein. Dies gelte auch für Geschäftsreisende. Da die Nutzung eines Hotelparkplatzes für Dienstreisende geschäftlich veranlasst ist, könnten diese Kosten als Reisenebenkosten vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden.
    Mit diesem BFH-Urteil wurde ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts aufgehoben, das einen Hotelparkplatz unter bestimmten Voraussetzungen als Nebenleistung zur Hauptleistung beurteilt und damit die Parkplatznutzung dem reduzierten Steuersatz von 7 Prozent unterworfen hatte.

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    Der Steuerirrsinn, der Steuerhunger dieses raffgierigen Deppenstaates, nimmt langsam Ausmaße an, da wird einem schlecht....
    Das wird die Reisekostenabrechnung nicht eben vereinfachen.
    Heute bereits übersteigen die Arbeitskosten zur Abrechnung kürzerer Dienstreisen den Erstattungsbetrag nicht selten signifikant.
    Ich will überhaupt nicht wissen, wieviele nutzlose Bürokratenärsche damit beschäftigt sind, die ständig aktualisierten Beträge für den im Beamtendeutsch "Mehraufwand für Verpflegung"für 189 Länder, teil noch unterteilt in Regionen, zu eruieren.
    Es würde mich nicht im Geringsten wundern wenn sie auf Steuerzahlerkosten in der Weltgeschichte rumfliegen, um Durchschnittspreise aus Restaurantmenukarten zu ermitteln.
    Wenn rauskommt daß ich jetzt zum Beispiel eine Woche mittags in einer Werkskantine umsonst speiste und verschwieg, bin ich vermutlich vorbestraft.

    Ich weiß. wer auf meiner Liste für Arbeitslager mit auf den vorderen Plätzen steht.

  9. #9
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    Standard AW: Eine „kostenlose Nutzung“ von Hotelparkplätzen

    Wer ist nochmal für die Absenkung der Hotel-Mehrwertsteuer von 19% auf 7% verantwortlich?
    Entgegen jeglicher Steuersystematik?

    Richtig.
    Es war das Danaergeschenk des Merkels an seinen damaligen Koalitionspartner FDP,
    damit dieser vor seinen Wählern und diversen Großspendern als angebliche und dann doch nicht Steuersenkungspartei nicht ganz nackig dastehen sollte.
    Ging leider propagandistisch nach hinten los

  10. #10
    OWNER IS ARMED! Benutzerbild von Jodlerkönig
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    Standard AW: Eine „kostenlose Nutzung“ von Hotelparkplätzen

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Das wird die Reisekostenabrechnung nicht eben vereinfachen.
    Heute bereits übersteigen die Arbeitskosten zur Abrechnung kürzerer Dienstreisen den Erstattungsbetrag nicht selten signifikant.
    Ich will überhaupt nicht wissen, wieviele nutzlose Bürokratenärsche damit beschäftigt sind, die ständig aktualisierten Beträge für den im Beamtendeutsch "Mehraufwand für Verpflegung"für 189 Länder, teil noch unterteilt in Regionen, zu eruieren.
    Es würde mich nicht im Geringsten wundern wenn sie auf Steuerzahlerkosten in der Weltgeschichte rumfliegen, um Durchschnittspreise aus Restaurantmenukarten zu ermitteln.
    Wenn rauskommt daß ich jetzt zum Beispiel eine Woche mittags in einer Werkskantine umsonst speiste und verschwieg, bin ich vermutlich vorbestraft.

    Ich weiß. wer auf meiner Liste für Arbeitslager mit auf den vorderen Plätzen steht.
    die begründen ja die steuer damit, dass bei einem einkauf bei aldi, der parkplatz ein geldwerter vorteil wäre, der nix mit dem einkauf zu tun hätte. somit eine extra leistung. man muß das ganze jetzt mal weiterdenken, was das heisst!
    wer mit dem auto zur arbeit fährt und aufm parkplatz des betriebes parkt, ist demnächst dann auch mwst. aus einem geldwerten vorteil fällig? zum arbeiten benötigt man ja keinen parkplatz. das genau wäre die nächste folge. steuerpflicht fürs parken vor dem betrieb, wo man arbeitet.


    dieses land ist irre!
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    „Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.“
    Mahatma Gandhi

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