sei laut BFH nicht zulässig .

Allerdings könne die Parkplatznutzung Teil eines Pauschalpreises für Nebenleistungen, etwa eines Business-Packages, sein. Dies gelte auch für Geschäftsreisende. Da die Nutzung eines Hotelparkplatzes für Dienstreisende geschäftlich veranlasst ist, könnten diese Kosten als Reisenebenkosten vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden.
Mit diesem BFH-Urteil wurde ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts aufgehoben, das einen Hotelparkplatz unter bestimmten Voraussetzungen als Nebenleistung zur Hauptleistung beurteilt und damit die Parkplatznutzung dem reduzierten Steuersatz von 7 Prozent unterworfen hatte.

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Kosten Parkplätze bei Aldi, Lidl und Co. bald Parkgebühren? Laut Bundesfinanzhof wird voller Steuersatz für Stellplätze fällig

Das Ende der kostenlos zu nutzenden Parkplätze ist leider abzusehen. Der Gesetzgeber begehrt aus gratis zur Verfügung gestellten Parkplätzen den vollen Umsatzsteuersatz. Das Parken wird zu einer selbstständigen Leistung und ist nicht zwingend Voraussetzung um in Einzelhandelsgeschäften an der Peripherie den Wocheneinkauf zu tätigen oder in einem Hotel ein Zimmer zu buchen um zu übernachten.

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Der Steuerirrsinn, der Steuerhunger dieses raffgierigen Deppenstaates, nimmt langsam Ausmaße an, da wird einem schlecht....