der Skydive treibt jetzt auch schon in anderen Ecken des HPF sein Unwesen
der Skydive treibt jetzt auch schon in anderen Ecken des HPF sein Unwesen
1.6.22 11:40 im Bundestag Claudia Roth: Journalisten sind Fachkräfte der Demokratie
Ich glaube heißt übersetzt: Ich wees nüscht (Ruprecht)
mabac (wirre Details) 22.6.1941 260Div der RA , 20.000 Panzer, 18.000 Flugzeuge, 68.000 Kanonen > 5cm gegen das DR aufmarschiert
DR: 150Div., 3600 Panzer, 2500 Flugzeuge, 7000 Kanonen > 5cm
Die Iren werden das Verfahren nicht erfolgreich durchstehen.
Verstoesse gegen EU Wettbewerbsrecht sind sanktionierbar.
Ausserdem ist rechtlich die Abschoepfung des Vorteils den Apple
durch die wettbewerbswidrige Steuerverguenstigung erhalten hat,
moeglich. Das kann die EU machen, weil den anderen EU Laendern
Steuerentnahmen durch die Niedrigsteuersaetze der Iren entgangen
sind. Koeperschaftssteuersaetze von 0,05 % sind ein klarer Verstoss
gegen EU Wettbewerbsrecht. Die Entscheidung der EU Kommission
wird gerichtlich bestaetigt. Fordern die Iren nicht die 13 Milliarden
EURO von Apple ein, wird ein Zwangsgeld in Hoehe des schuldigen
Betrages gegen Irland verhaengt und zusaetzlich ein Geldbusse!
EG-Vertrag Art. 228 (ex-Art. 171)
(1) Stellt der Gerichtshof fest, daß ein Mitgliedstaat gegen eine Verpflichtung aus diesem Vertrag verstoßen hat, so hat dieser Staat die Maßnahmen zu ergreifen, die sich aus dem Urteil des Gerichtshofes ergeben.
(2) Hat nach Auffassung der Kommission der betreffende Mitgliedstaat diese Maßnahmen nicht ergriffen, so gibt sie, nachdem sie ihm Gelegenheit zur Äußerung gegeben hat, eine mit Gründen versehene Stellungnahme ab, in der sie aufführt, in welchen Punkten der betreffende Mitgliedstaat dem Urteil des Gerichtshofes nicht nachgekommen ist.
Hat der betreffende Mitgliedstaat die Maßnahmen, die sich aus dem Urteil des Gerichtshofes ergeben, nicht innerhalb der von der Kommission gesetzten Frist getroffen, so kann die Kommission den Gerichtshof anrufen. Hierbei benennt sie die Höhe des von dem betreffenden Mitgliedstaat zu zahlenden Pauschalbetrags oder Zwangsgelds, die sie den Umständen nach für angemessen hält.
Stellt der Gerichtshof fest, daß der betreffende Mitgliedstaat seinem Urteil nicht nachgekommen ist, so kann er die Zahlung eines Pauschalbetrags oder Zwangsgelds verhängen.
Dieses Verfahren läßt den Artikel 227 unberührt.
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Geändert von ABAS (07.09.2016 um 21:19 Uhr)
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! "
(Sheriff von Nottingham)
Mir war schon bei Erstellung des Stranges klar das allein der Strangtitel
unseren transatlantischen Amischwanzlutschern und US Systemlingen die
Zornes- und Empoerungsroete in die haesslichen Hackfressen treibt.
Du darfst gemeinsam mit De Kuyper ein Hyperventilierungsduo bilden.
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! "
(Sheriff von Nottingham)
Falsch !!!
Das Besteuerungsprivileg liegt in dem Land, wo der Sitz der Geschäftsleitung liegt. Also hat Irland über die Besteuerung des Apple Konzerns prio 1. Die Ansicht, das andere Länder durch die Besteuerung Irlands einen Nachteil im stuerlichen Sinne erlitten haben ist irrig. Das ist purer Unsinn nach den Regeln des internationalen Steuerrechts.
Die Niederlassung von Applez.B. in Deutschland ( Apple muss für seine unternehmerische Tätigkeit in D einen Steuersitz in D haben) , die obliegt Deutschland oder dem anderen Land, wo Apple eine Niederlassung hat. Es obliegt dem jeweiligen Land seine Anteil am Kuchen steuerlich einzufahren. Apple kann nach den DBAs dann mit Irland die jeweilige Steuer verrechnen.
Da die BRD in dem Fall nicht schlecht aufgestellt ist, hat D seinen Anteil am Gewinn, der in D erwirtschaftet wurde, sicherlich erhalten..unserer gut aufgestellten Steuerfront sei Dank.
so und jetzt erzähl deinen Schmozes denen, die wie du , vom Tuten und Blasen keine Ahnung haben.....
Nein! Russische Konzerne und Oligarchen zahlen ihre Steuern und
nutzen keine Steuerentziehungsmodelle. Ausserdem spenden die
Russischen Konzerne und Oligarchen sogar noch freiwillig seit Putin
einen Spendenwettbewerb ins Leben gerufen hat.
Die Konzerne und Oligarchen welche die hoechsten Spenden leisten
werden oeffentlich benannt und haben hohes Ansehen im Volk und
Staat der Russischen Foederation.
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! "
(Sheriff von Nottingham)
Du kennst nichtmal den Unterschied zwischen falsch / richtig
und unwahr / wahr! Das ist schwach, sehr schwach!
Das was ich ueber das EU Wettbewerbsrecht und den Verstoss
der Iren geschrieben habe ist wahr und unterliegt daher keiner
subjektiven Interpretation oder Meinungsbildung. Nur Meinungen
koennen falsch oder richtig sein, was jeweils in der subjektiven
Ansicht und Interpretation des Betrachters liegt.
Die Iren haben durch den extrem Niedrigsteuersatz fuer die
Koeperschaftssteuer von Apple und anderen US Konzerne die
anderen EU Laender um Steuereinnahmen geschaedigt, weil
Irland sich mit Dumpingsteuersaetzen US Konzerne ins Land
gelockt hat. Das ist rechtlich nicht zulaessig und unlauter.
Der von Irland dem US Konzern Apple eingeraeumte niedrige
Koeperschaftssteuersatz von 0,05 % liegt weit unter dem
Durchschnitt der Koeperschaftssteuersaetze in allen anderen
EU Mitgliedslaendern.
Du willst das in Deiner zwanghaften Rechthaberei nicht wahrKoerperschaftsteuerersaetze der EU Laender
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haben, weil Du hier einen ueberheblichen " Gewinnertypen "
spielst, der bei jedem Disput als " Gewinner " hervorgehen
will und sich dabei skrupelloser Luegen bzw. dreister Aufstellung
unwahrer Tatsachenbehauptungen bedient.
Die EU wird die Iren ueber den Gerichtsweg dazu zwingen die
Steuernachforderung von 13 Milliarden EURO zu verhaengen,
weil Irland ansonsten Zwangs- und Bussgelder als Sanktionen
drohen. Die Sanktionen nach EU Wettbewerbsrecht dienen
auch der Praevention damit es nicht zu Wiederholungsfaellen
kommt.
Verhielten sich alle EU Mitgliedsstaaten wie die Iren braeche
das Gemeinwesen in Europa voellig zusammen, weil Konzerne
mit Milliardenprofiten ihre Steuerlast gegen Null fahren. Um
das zu verstehen muss man kein Nationaloekonom sein!
Geändert von ABAS (07.09.2016 um 22:21 Uhr)
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! "
(Sheriff von Nottingham)
Es ist unlauter und unredlich...das stimmt.
Alles andere stimmt in der Ausrichtung Ihres Postes so nicht. Wenn dem so wäre, wie Sie schreiben, hätten wir kein Problem
Nur hat Irland keinen Körperschafaststeuersatz von 0,05 % ! offiziell !!!! Deshalb greifen die Regularien des AStG und des § 90 Abs 3 AO Deutschland ( andere Länder ähnlich) nicht, weil Irland kein Niedrigsteuerland ist. Die individuelle vertragliche Gestaltung zwischen dem Staat Irland und Apple (siehe auch Luxemburg Contracts ) sind das Problem ( übrigens haben deutsche Politiker ihre Landesbanken wunderbar in den Dublin Docks ehedem angesiedelt um sich da diese Vorteile auch rein zuziehen, wurde auf politischen Druck aufgegeben ) Deshalb geht es im Fall Apple NICHT um die Frage der Besteuerung, sondern um die Frage der Einräumung eines unzulässigen Wettbewerbsvorteils. Das hat die EU gekippt und verlangt Änderung und straft Irland ab.
So geht das.....richtig..
Also
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