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Thema: Nein heißt Nein!

  1. #41
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Nein heißt Nein!

    Zitat Zitat von Sathington Willoughby Beitrag anzeigen
    Der sog. "Flüchtling" war 19 Jahre und ist demnach erwachsen.
    Leider haben die Richter unserer BRD immer wieder den Drang, auch mehr als 20jährige Ausländer noch als Jugendliche durchgehen zu lassen, um ihnen geringere Strafen aufbrummen zu können.

    Da uns die Justiz mit solchen Bestien alleinelässt, bleibt dem Volk nur noch die gute, alte Selbstjustiz.
    Jugendstrafrecht geht bis 21, vorausgesetzt es handelt sich um jugendtypische Verfehlungen.

  2. #42
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    Standard AW: Nein heißt Nein!

    Zitat Zitat von Sathington Willoughby Beitrag anzeigen
    Es handelte sich nur um ein interkulturelles Mistverständnis, bin ich mir sicher.
    Die Ziegen in seinem Heimatdorf hatten längere Röcke, da konnte er nicht an sich halten.
    Natürlich wird das als interkulturelles Mißverständnis gewertet. Deswegen spendiert die Agentur für Arbeit, die von den Arbeitnehmern über die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gespeist wird, den Flüchtlingen ja sogenannte Benimmkurse und Flirtkurse. Und die Städte und Gemeinden lassen in den Schwimmbädern Comicplakate anbringen, dass die Frauen nicht einfach mit jedem Geschlechtsverkehr haben möchten, auch wenn sie Bikini tragen.

  3. #43
    ein feiner Mensch Benutzerbild von konfutse
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    Standard AW: Nein heißt Nein!

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Jugendstrafrecht geht bis 21, vorausgesetzt es handelt sich um jugendtypische Verfehlungen.
    Muss ne abenteuerliche Begründung sein um Verabreichung von KO-Tropfen, Niederringen, Entkleiden, Beißen und Abwichsen als jugendtypisch darzustellen. Aber nach 6 Monaten Untersuchungshaft eine "Strafe" von 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit auszusprechen ist ein glatter Freispruch und hat auch nichts mit Jugendstrafe zu tun, sondern mit Kuscheljustiz.
    Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt? Ich auch nicht.

    Es gibt indes wenige Menschen, die eine Phantasie für die Wahrheit des Realen besitzen ...

  4. #44
    GESPERRT
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    Standard AW: Nein heißt Nein!

    Zitat Zitat von konfutse Beitrag anzeigen
    Muss ne abenteuerliche Begründung sein um Verabreichung von KO-Tropfen, Niederringen, Entkleiden, Beißen und Abwichsen als jugendtypisch darzustellen. Aber nach 6 Monaten Untersuchungshaft eine "Strafe" von 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit auszusprechen ist ein glatter Freispruch und hat auch nichts mit Jugendstrafe zu tun, sondern mit Kuscheljustiz.
    Aber bedenket doch und begreifet: dem so hilfreichen Zuzug ist sicher der Wohnort der Häuser aller RichtInnen bekannt!

  5. #45
    Mitglied Benutzerbild von In Medias Res
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    Standard AW: Nein heißt Nein!

    Zitat Zitat von FranzKonz Beitrag anzeigen
    Wenn wir schon Gesetzesänderungen mit "Signalwirkung" brauchen, dann bitte durch Einführung eines Mindeststrafrahmens, der dem durch den Täter verletzten Menschenrecht des Opfers angemessen ist. Bei einer körperlichen Misshandlung ist da eine Mindeststrafe von 2 Jahren und einem Tag angemessen.
    Was wir brauchen ist eine Vereinfachung des Strafrechts, ohne Winkelzüge und Milderungsfaktoren, ebenso sollte man Abstufung abschaffen.
    Nicht Schwert, nicht Giftgebräu wird dermaleinst dich töten,
    Kein schleichend Zipperlein samt Hals- und Lungennöten.
    Ein Schwätzer bringt dich um, fällst du ihm einst zur Beute;
    Drum, wirst du groß, sei klug: flieh redewütige Leute!
    Horaz 65-8 v. Chr.

  6. #46
    Des Flügels Geflügel Benutzerbild von Sathington Willoughby
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    Standard AW: Nein heißt Nein!

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Jugendstrafrecht geht bis 21, vorausgesetzt es handelt sich um jugendtypische Verfehlungen.
    Ja, vorausgesetzt. Und wenn es hinweise gibt, dass der Deliquent zurückgeblieben ist. Oder wenn der richter milde sein will.
    Mein Geschlecht : Kämpfer
    Meine Pronomen : Blut, Schweiß und Tränen

  7. #47
    GESPERRT
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    Standard AW: Nein heißt Nein!

    Zitat Zitat von FranzKonz Beitrag anzeigen

    Nur mal so am Rande: Dazu hätte man gar keinen Vergewaltigungs- oder sexuellen Nötigungsparagraphen gebraucht. Es hätte völlig gereicht, den guten alten Paragraphen 223 auszuschöpfen:

    Nein, denn eine Vergewaltigung bzw. sexueller Mißbrauch ist nicht zwingend auch immer eine körperliche Mißhandlung oder eine Gesundheitsschädigung.

    Oder mißhandelt man die Frau oder schädigt sie gesundheitlich grundsätzlich wenn man mit ihr schläft? Der einzige Unterschied zu einer Vergewaltigung kann auch sein, daß sie schlicht nicht will und irgendwie dazu genötigt wird. Das kann auch ganz ohne körperliche Gewalt geschehen.

  8. #48
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Nein heißt Nein!

    Zitat Zitat von Valdyn Beitrag anzeigen
    Nein, denn eine Vergewaltigung bzw. sexueller Mißbrauch ist nicht zwingend auch immer eine körperliche Mißhandlung oder eine Gesundheitsschädigung.

    Oder mißhandelt man die Frau oder schädigt sie gesundheitlich grundsätzlich wenn man mit ihr schläft? Der einzige Unterschied zu einer Vergewaltigung kann auch sein, daß sie schlicht nicht will und irgendwie dazu genötigt wird. Das kann auch ganz ohne körperliche Gewalt geschehen.
    Offensichtlich kam mein Gedankengang nicht vollständig bei Dir an. Ich bezog mich ausdrücklich auf diesen speziellen Fall. Damit sollte keinesfalls die Abschaffung irgendeines Notzuchtparagraphen gefordert werden.

    Die Idee hinter meinen Ausführungen ist, dass sich Strafen am verletzten Recht des Opfers zu orientieren hätten. Ein Hoeneß fährt wegen eines Steuervergehens ein, der oben angeführte Gewalttäter kommt mit Bewährung davon und verlässt innerlich grinsend den Gerichtssaal.

    Der Unterschied in der Bewertung eines Delikts gegen das Eigentum gegenüber einem Delikt gegen die körperliche Unversehrtheit ist frappant.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  9. #49
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Nein heißt Nein!

    Zitat Zitat von Sathington Willoughby Beitrag anzeigen
    Ja, vorausgesetzt. Und wenn es hinweise gibt, dass der Deliquent zurückgeblieben ist. Oder wenn der richter milde sein will.
    Ja, es spielt ja der Erziehungsgedanke die tragende Rolle. Bei den Deppen dürfte es zudem nicht schwierig sein, gewisse Entwicklungsverzögerungen festzustellen.

  10. #50
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Nein heißt Nein!

    Zitat Zitat von Valdyn Beitrag anzeigen
    Nein, denn eine Vergewaltigung bzw. sexueller Mißbrauch ist nicht zwingend auch immer eine körperliche Mißhandlung oder eine Gesundheitsschädigung.

    Oder mißhandelt man die Frau oder schädigt sie gesundheitlich grundsätzlich wenn man mit ihr schläft? Der einzige Unterschied zu einer Vergewaltigung kann auch sein, daß sie schlicht nicht will und irgendwie dazu genötigt wird. Das kann auch ganz ohne körperliche Gewalt geschehen.

    Natürlich ist eine Vergewaltigung eine Mißhandlung und eine körperlich und psychische Schädigung der Frau. Wenn ein Beischlaf ohne Zwang geschieht, handelt es sich auch nicht um eine Vergewaltigung. Wenn eine Frau sich bereiterklärt, für einen Albaner, bei dem der Papa Schulden hat, die Beine breit zu machen, handelt es sich ebenfalls nicht um eine Vergewaltigung.

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