+ Auf Thema antworten
Seite 1 von 6 1 2 3 4 5 ... LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 1 bis 10 von 51

Thema: Nein heißt Nein!

  1. #1
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
    Registriert seit
    01.08.2006
    Beiträge
    76.373

    Standard Nein heißt Nein!

    Die ganze Sinnlosigkeit des Theaters um sexuelle Selbstbestimmung der Frau und Verschärfung des Strafrechts kommt im folgenden Urteil sehr schön zum Ausdruck:

    Das Opfer hatte Bissspuren und Blutergüsse: Wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung am Neujahrsmorgen hat das Hamburger Landgericht einen Afghanen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Strafkammer hielt es am Montag für erwiesen, dass der etwa 19 Jahre alte Flüchtling am Neujahrsmorgen eine gleichaltrige Frau angriff, verletzte und sexuelle Handlungen an ihr vornahm. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und zehn Monate Haft auf Bewährung gefordert, der Verteidiger Freispruch.
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Nur mal so am Rande: Dazu hätte man gar keinen Vergewaltigungs- oder sexuellen Nötigungsparagraphen gebraucht. Es hätte völlig gereicht, den guten alten Paragraphen 223 auszuschöpfen:

    § 223
    Körperverletzung

    (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.
    Wenn wir schon Gesetzesänderungen mit "Signalwirkung" brauchen, dann bitte durch Einführung eines Mindeststrafrahmens, der dem durch den Täter verletzten Menschenrecht des Opfers angemessen ist. Bei einer körperlichen Misshandlung ist da eine Mindeststrafe von 2 Jahren und einem Tag angemessen.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Kurti
    Registriert seit
    06.02.2014
    Beiträge
    26.321

    Standard AW: Nein heißt Nein!

    Zitat Zitat von FranzKonz Beitrag anzeigen
    Die ganze Sinnlosigkeit des Theaters um sexuelle Selbstbestimmung der Frau und Verschärfung des Strafrechts kommt im folgenden Urteil sehr schön zum Ausdruck:

    Nur mal so am Rande: Dazu hätte man gar keinen Vergewaltigungs- oder sexuellen Nötigungsparagraphen gebraucht. Es hätte völlig gereicht, den guten alten Paragraphen 223 auszuschöpfen:

    Wenn wir schon Gesetzesänderungen mit "Signalwirkung" brauchen, dann bitte durch Einführung eines Mindeststrafrahmens, der dem durch den Täter verletzten Menschenrecht des Opfers angemessen ist. Bei einer körperlichen Misshandlung ist da eine Mindeststrafe von 2 Jahren und einem Tag angemessen.
    "Nur so am Rande": Bei dem Täter fand das Jugendstrafrecht Anwendung - somit braucht sich der Ermessensspielraum des Richters nicht innerhalb der Strafmaße für Erwachsene zu bewegen.
    Whatever you do, do no harm!

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von Hay
    Registriert seit
    06.04.2008
    Beiträge
    23.823

    Standard AW: Nein heißt Nein!

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    "Nur so am Rande": Bei dem Täter fand das Jugendstrafrecht Anwendung - somit braucht sich der Ermessensspielraum des Richters nicht innerhalb der Strafmaße für Erwachsene zu bewegen.
    Ja, die Vergewaltigung war wahrscheinlich eine jugendtypische Verfehlung, Voraussetzung für die Anwendung des Jugendstrafrechts. Man könnte natürlich auch behaupten, dass eine Vergewaltigung keine jugendtypische Verfehlung darstellt und dann nach Erwachsenenstrafrecht verurteilen. Wenn man wollte.

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Kurti
    Registriert seit
    06.02.2014
    Beiträge
    26.321

    Standard AW: Nein heißt Nein!

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    (...) Wenn man wollte.
    Nicht "man", sondern wie der unabhängige Richter will.
    Whatever you do, do no harm!

  5. #5
    Des Flügels Geflügel Benutzerbild von Sathington Willoughby
    Registriert seit
    18.02.2008
    Ort
    Carcosa
    Beiträge
    16.796

    Standard AW: Nein heißt Nein!

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    "Nur so am Rande": Bei dem Täter fand das Jugendstrafrecht Anwendung - somit braucht sich der Ermessensspielraum des Richters nicht innerhalb der Strafmaße für Erwachsene zu bewegen.
    Der sog. "Flüchtling" war 19 Jahre und ist demnach erwachsen.
    Leider haben die Richter unserer BRD immer wieder den Drang, auch mehr als 20jährige Ausländer noch als Jugendliche durchgehen zu lassen, um ihnen geringere Strafen aufbrummen zu können.

    Da uns die Justiz mit solchen Bestien alleinelässt, bleibt dem Volk nur noch die gute, alte Selbstjustiz.
    Mein Geschlecht : Kämpfer
    Meine Pronomen : Blut, Schweiß und Tränen

  6. #6
    Des Flügels Geflügel Benutzerbild von Sathington Willoughby
    Registriert seit
    18.02.2008
    Ort
    Carcosa
    Beiträge
    16.796

    Standard AW: Nein heißt Nein!

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Ja, die Vergewaltigung war wahrscheinlich eine jugendtypische Verfehlung, Voraussetzung für die Anwendung des Jugendstrafrechts. Man könnte natürlich auch behaupten, dass eine Vergewaltigung keine jugendtypische Verfehlung darstellt und dann nach Erwachsenenstrafrecht verurteilen. Wenn man wollte.
    Es handelte sich nur um ein interkulturelles Mistverständnis, bin ich mir sicher.
    Die Ziegen in seinem Heimatdorf hatten längere Röcke, da konnte er nicht an sich halten.
    Mein Geschlecht : Kämpfer
    Meine Pronomen : Blut, Schweiß und Tränen

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Frankenberger_Funker
    Registriert seit
    30.06.2012
    Ort
    Rheinland
    Beiträge
    4.777

    Standard AW: Nein heißt Nein!

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Nicht "man", sondern wie der unabhängige Richter will.
    Kurti, findest du nicht, dass ein Richter auch eine gewisse Verantwortung der Gesellschaft gegenüber hat?

  8. #8
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
    Registriert seit
    01.08.2006
    Beiträge
    76.373

    Standard AW: Nein heißt Nein!

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Ja, die Vergewaltigung war wahrscheinlich eine jugendtypische Verfehlung, Voraussetzung für die Anwendung des Jugendstrafrechts. Man könnte natürlich auch behaupten, dass eine Vergewaltigung keine jugendtypische Verfehlung darstellt und dann nach Erwachsenenstrafrecht verurteilen. Wenn man wollte.
    Und wenn man es so in's Gesetz schriebe, damit eine verantwortungslose Justiz nicht drum herum lavieren kann.

    Geht aber meiner Ansicht nach fehl, denn damit hast Du Kopftretern und ähnlichen Gestalten, deren Achtung der Menschenrechte ebenfalls gegen Null tendiert, nicht erwischt. Ich bleibe also bei meiner eingangs erwähnten Sicht der Dinge, ergänze bestenfalls um einen generellen Ausschluß des Jugendstrafrechts für derartige Delikte.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  9. #9
    Mitglied
    Registriert seit
    20.12.2006
    Beiträge
    13.247

    Standard AW: Nein heißt Nein!

    Zitat Zitat von FranzKonz Beitrag anzeigen
    Die ganze Sinnlosigkeit des Theaters um sexuelle Selbstbestimmung der Frau und Verschärfung des Strafrechts kommt im folgenden Urteil sehr schön zum Ausdruck:



    Nur mal so am Rande: Dazu hätte man gar keinen Vergewaltigungs- oder sexuellen Nötigungsparagraphen gebraucht. Es hätte völlig gereicht, den guten alten Paragraphen 223 auszuschöpfen:



    Wenn wir schon Gesetzesänderungen mit "Signalwirkung" brauchen, dann bitte durch Einführung eines Mindeststrafrahmens, der dem durch den Täter verletzten Menschenrecht des Opfers angemessen ist. Bei einer körperlichen Misshandlung ist da eine Mindeststrafe von 2 Jahren und einem Tag angemessen.
    Das ist ein Gesetz gemacht für die deutsche Steuerkartoffel, der beim Betriebsausflug aufs Oktoberfest nach der dritten Mass Bier der jungen Kollegin mal kurz an den Hintern langt, und ihn die Frau Richterin dann "mit voller Härte" als "Sextäter" verurteilen kann...

    Für Frauenbeglücker aus dem Morgenland gelten in der Regel andere Gesetze...
    Die sind ja dann auch "ungefähr 19 Jahre alt".

    Wenn ich so etwas schon lese von einem Gericht:
    Die sprechen "Urteile im Namen des Volkes", und sind nicht einmal in der Lage das exakte Alter des Angeklagten festzutellen.

    Eine Lachnummer...

  10. #10
    Doppeldenk öm de Eck. Benutzerbild von Tantalit
    Registriert seit
    11.10.2010
    Ort
    ISS und Abdera
    Beiträge
    17.038

    Standard AW: Nein heißt Nein!

    Zitat Zitat von FranzKonz Beitrag anzeigen
    Und wenn man es so in's Gesetz schriebe, damit eine verantwortungslose Justiz nicht drum herum lavieren kann.

    Geht aber meiner Ansicht nach fehl, denn damit hast Du Kopftretern und ähnlichen Gestalten, deren Achtung der Menschenrechte ebenfalls gegen Null tendiert, nicht erwischt. Ich bleibe also bei meiner eingangs erwähnten Sicht der Dinge, ergänze bestenfalls um einen generellen Ausschluß des Jugendstrafrechts für derartige Delikte.
    Warum in den Gesetzen so gut wie nie "muß" steht dürfte an ihrer jüdischen Prägung liegen?
    Rechtschreibfehler dürft ihr suchen, ihr findet eh nie alle.

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Kollektivschuld -ja/nein?
    Von sunbeam im Forum BRD und DDR
    Antworten: 180
    Letzter Beitrag: 01.01.2011, 21:58
  2. Nein und dreimal nein!
    Von Bremerjunge im Forum Deutschland
    Antworten: 15
    Letzter Beitrag: 20.06.2007, 16:18
  3. Öko Ja! - Die Grünen Nein!
    Von kritiker_34 im Forum Wissenschaft-Technik / Ökologie-Umwelt / Gesundheit
    Antworten: 32
    Letzter Beitrag: 07.09.2006, 16:19
  4. Nein!
    Von Hagen im Forum Theologie und Religionen
    Antworten: 22
    Letzter Beitrag: 17.07.2006, 19:54
  5. Klonen - ja/nein?
    Von Ex-Admin im Forum Wissenschaft-Technik / Ökologie-Umwelt / Gesundheit
    Antworten: 333
    Letzter Beitrag: 29.03.2004, 20:16

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben