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Thema: Zum Thema Gleichberechtigung und 218, vor allem @FeministInnen:

  1. #121
    Mitglied Benutzerbild von In Medias Res
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    Standard AW: Zum Thema Gleichberechtigung und 218, vor allem @FeministInnen:

    Zitat Zitat von carn Beitrag anzeigen
    Bekanntermaßen sind von der Strafandrohung des 218 StGB vor allem Frauen betroffen, da Männer "im Allgemeinen" (*) nicht schwanger werden können, weshalb eben "nahezu nur" Frauen sich dem Problem gegenüber sehen können ungeplant schwanger zu sein und auch noch berücksichtigen zu müssen, dass sie ggf. bestraft werden, wenn sie damit falsch umgehen.
    Wer nicht verhütet und das ist nicht nur Männersache, der ist es selber Schuld wenn man ungewollt Schwanger wird. Ist ja nicht so das man hier in Deutschland keinen Zugang zu Verhütungsmittel aller arten hat. Außerdem wenn ich keinen Autounfall haben will, dann fahre ich auch kein Auto.

    In der Tradition der Frauen, die gegen den „Schandparagraphen“ demonstriert haben, fordern wir die Abschaffung des Paragraph 218 und den freien und kostenlosen Zugang zu sicheren Möglichkeiten der Abtreibung für alle, ohne Zwangsberatungen, Fristen, Indikationen und Tabuisierung." (Ich übernehme keinerlei Garantie, dass der verlinkte Inhalt schlüssig, sinnvoll, angemessen und/oder mit dem GG vereinbar ist; er dient lediglich als Beleg, dass manche den 218 so sehen)
    Tip dann wandere nach USA aus, da kannst du auch 7 Monate alte Föten abtreiben wenn es dir beliebt. Ansonsten komme ich noch auf den Rest zurück.

    Meine Frage an die, die das so oder ähnlich sehen (also den allgemeinen Punkt, dass 218 Frauenunterdrückung beinhaltet und nicht, dass man die verlinkten Inhalte an sich teilt; die sind nur ein Beispiel dafür, dass irgendwer das allgemein so sieht):
    Du bist völlig Falsch in einem Forum, hier geht es um die Auseinandersetzung zu einem Thema, wenn du nur Zustimmung und Gleichgesinnte sucht mach ne Selbsthilfegruppe auf oder such dir einen Stammtisch.

    Würde sich euer Urteil ändern, wenn die Strafandrohung des 218 StGB sich explizit auch, soweit sinnvoll, gegen den Erzeuger richtet?
    Nein würde es nicht.

    Würde sich etwas am Urteil ändern, wenn es durchaus vorkommen würde, dass Erzeuger verurteilt würden, eventuell sogar ins Gefängnis müssen, weil sie gezielt versuchten, Schwangere zu einer Abtreibung zu bringen?
    Gibt es doch nennt sich Nötigung.
    z.b. indem es für den Erzeuger verboten ist, ihr z.b. damit zu drohen, sie sitzen zu lassen, wenn sie nicht abtreibt,
    aber nur wenn im gegenzug einen Paragraphen gibt der das weibliche Wesen bestraft wenn sie versucht mit einer Schwangerschaft den Mann zu einer Heirat oder zusammen sein zu Zwingen.
    oder z.b. sie solange psychisch runterzumachen bis sie endlich in die Abtreibung einwilligt; oder z.b. ihr solange vorzujammern, wie egoistisch es sei, ihm das Kind "aufzuzwingen", dass die Schwangere es tatsächlich so empfindet und deshalb abtreibt; oder ihr einredet, es sei egoistisch und grausam das Kind auf die Welt zu bringen, oder ... lässt sich beliebig ergänzen, Männer sind erstaunlich kreativ wenn es darum geht, Frauen zu Abtreibungen zu motivieren; mit solchen Dingen macht es der Erzeuger ihr ja gezielt schwerer nicht abzutreiben; und da der 218 eben "will", dass sie nicht abtreibt, würde es vielleicht auch Sinn machen, wenn der 218 in irgendeiner Weise dem Erzeuger auferlegt, ihr nicht noch zusätzlich Steine in diesen Weg zu legen. Vor allem da einige Erzeuger bei sowas gezielt und aus Habgier handeln dürften, um Unterhaltszahlungen zu vermeiden.
    Und nun komme ich auf diesen Paragraphen zurück, er dient dem Schutz der Frau die eben nicht abtreiben will, aber durch Umstände dazu gezwungen wird. Und genau das was du hier breit anklagst soll dieser Paragraph verhindern und genau diesen willst du abschaffen? Ist das die Logik der Frau?

    Bitte keine Diskussionen über die Sinnhaftigkeit, Zulässigkeit, Umsetzbarkeit und/oder genaue Formulierung, da mich vor allem die Meinung von FeministInnen und Gleichgesinnten geht, ob das denn etwas an der Beurteilung des 218 ändern würde.
    Ernsthaft, was suchst du dann in einem Diskussionsforum, wenn du keine Diskussion und andere Sichtweisen erleben willst. Mach einen Stammtisch auf. Hier bist du mit dieser Einstellung falsch.

    Und ja, ich bin mir bewusst, dass § 240 Abs. 4 Nr. 2 StGB teilweise solche Dinge erfassen könnte, aber in vielen Fällen ist das etwas schwammig und wenig eindeutig, so würde man z.b. die Trennungsdrohung, die gezielt eine Abtreibung herbeiführen soll, unter Umständen nicht unter § 240 StGB einordnen; aber wenn die Mutter nach § 218 StGB möglichst das Leben des ungeborenen schonen soll, wäre eine Pflicht des Vaters neben Nötigung noch anderes Handeln, welches die Beendigung dieses Lebens zum Ziel hat, zu unterlassen, zumindest begründbar.
    Gibt es eine Verpflichtung, wenn man Sex mit einem anderen hat, das man auf ewig mit diesem zusammen sein muss? Wenn mir mit der Zeit gewisse Merkmale auffallen die mir am Partner nicht mehr möglich machen mit diesem Zusammen zu leben, ob es die Art ist wie er/sie schläft, furzt, isst, redet, ob sie ihre äußeren Merkmale verändert oder sonstiges, darf man sich nicht trennen? Nennt man sowas dann nicht auch Nötigung, jemanden dazu zu zwingen etwas gegen seinen Willen weiter fortzusetzen?

    Hilfsweise, wenn es hier keine FeministInnen oder Gleichgesinnte geben sollte, bitte einen Rat, in welchen Foren ich die denn finden könnte.
    Frag doch einfach bei der Schwarzer nach, die kann dir sicherlich weiterhelfen.
    Nicht Schwert, nicht Giftgebräu wird dermaleinst dich töten,
    Kein schleichend Zipperlein samt Hals- und Lungennöten.
    Ein Schwätzer bringt dich um, fällst du ihm einst zur Beute;
    Drum, wirst du groß, sei klug: flieh redewütige Leute!
    Horaz 65-8 v. Chr.

  2. #122
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    Standard AW: Zum Thema Gleichberechtigung und 218, vor allem @FeministInnen:

    Zitat Zitat von Schopenhauer Beitrag anzeigen
    Diese Frage stelle ich mir auch, denn was weiß denn ein Mann davon wie das alles ist...Merkwürdige Intention...
    Für mich ist es nicht nachvollziehbar, warum alle da so ein Brett vor dem Kopf haben und nicht kapieren, warum das jemand relevant finden könnte.

    Wenn die AFD mal wieder vom Schießbefehl an der Grenze fasselt, die USA einen Möchtegern- oder echten Massenmörder hinsichtlich möglicher zukünftiger Massenmordpläne zu ruppig befragt oder wenn mal wieder in einem anderen Land ein brutaler Killer hingerichtet wird, jaulen so viele gleich los von wegen Menschenwürde, Grundrechten, etc., blabla.

    Und jeder kapiert sofort, warum die Losheulen, auch wenn man die Meinung nicht teilt: weil solche Dinge ausgehend von Menschenwürde und Grundrechten doch wenigstens nicht erfreulich sind; so kann es beim Schießen an der Grenze mal durchaus auch einen tödlich treffen, der sich gar nichts zu schulden kommen hat lassen, was seinen Tod rechtfertigen würde; so ist Folter aufgrund der Menschenwürde eventuell grundsätzlich abzulehnen; so ist die Todesstrafe aufgrund der Menschenwürde eventuell grundsätzlich abzulehnen; das kapiert jeder sofort, viele bewusst, aber der Rest instinktiv.

    Wenn aber jemand ausgehend von der biologischen Tatsache, dass ungeborene lebende Exemplare der Spezies Mensch sind, und der juristischen Tatsache, dass sie DIE Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz und DAS Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 GG haben, darüber nachgrübelt, ob und was man denn in Angesicht davon, dass jährlich 100000 von diesen aus verschiedensten Gründen getötet werden, dann verstehen so viele immer nur Bahnhof, suchen nach irgendwelchen verborgenen Motiven und sehen den Wald vor Lauter Bäumen nicht.

    Der Staat hat die Grundrechte möglichst zu schützen; das gilt für die Grundrechte von Leuten, die über unsere Grenzen stolpern; das gilt für Verdächtige in Gewahrsam (zwar erstmal nur für solche in unserem Gewahrsam, aber unter Freunden kann man sich ja auch mal dran stören, wenn die was mit ihren Verdächtigen falsch machen); das gilt für verurteilte Mörder (siehe vorherige Klammer); und das gilt auch für diese ungeborenen lebenden Exemplare der Spezies Mensch mit Menschenwürde und dem Recht auf Leben.

    Abgesehen davon gehe ich davon aus, dass wenn man mal geeignet das BVerfG mal so fragt, dass es sich nicht vor einer Antwort drücken kann:
    "Handelt es sich eventuell bei diesen lebenden Exemplaren der Spezies Mensch mit der Menschenwürde und dem Recht auf Leben um Menschen im Sinne Art. 1 Abs. 1 GG?"
    dass die Antwort dann ein wenn auch extrem verklausuliertes und mit vielen "aber" versehenes "Ja" ist.

    Der Staat hat all die zu schützen, die ihm als Menschen zu gelten haben. Dementsprechend hat er die ungeborenen auch zu schützen, soweit das eben machbar ist.

  3. #123
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    Standard AW: Zum Thema Gleichberechtigung und 218, vor allem @FeministInnen:

    Zitat Zitat von In Medias Res Beitrag anzeigen

    Und nun komme ich auf diesen Paragraphen zurück, er dient dem Schutz der Frau die eben nicht abtreiben will, aber durch Umstände dazu gezwungen wird. Und genau das was du hier breit anklagst soll dieser Paragraph verhindern und genau diesen willst du abschaffen? Ist das die Logik der Frau?
    Verstehe Frage nicht. Weder will ich den 218 noch den 240 weg; es soll lediglich auch im 218 eine entsprechende Strafandrohung rein für Erzeuger, die zur Abtreibung anstiften.

    Zitat Zitat von In Medias Res Beitrag anzeigen
    Gibt es eine Verpflichtung, wenn man Sex mit einem anderen hat, das man auf ewig mit diesem zusammen sein muss? Wenn mir mit der Zeit gewisse Merkmale auffallen die mir am Partner nicht mehr möglich machen mit diesem Zusammen zu leben, ob es die Art ist wie er/sie schläft, furzt, isst, redet, ob sie ihre äußeren Merkmale verändert oder sonstiges, darf man sich nicht trennen? Nennt man sowas dann nicht auch Nötigung, jemanden dazu zu zwingen etwas gegen seinen Willen weiter fortzusetzen?
    Nötigung setzt Verwerflichkeit der Mittel-Zweck-Relation voraus. Das wird im Allgemeinen bei den üblichen Beziehungsstreitigkeiten NICHT gegeben sein.

    Bei Abtreibung kann es eher gegeben sein (da dann der Zweck schonmal verwerflich ist), aber vieles, was Männer so alles zu Frauen sagen, damit die abtreiben, dürfte nicht drunter fallen.

  4. #124
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    Standard AW: Zum Thema Gleichberechtigung und 218, vor allem @FeministInnen:

    Zitat Zitat von carn Beitrag anzeigen
    Bekanntermaßen sind von der Strafandrohung des 218 StGB vor allem Frauen betroffen, da Männer "im Allgemeinen" (*) nicht schwanger werden können, weshalb eben "nahezu nur" Frauen sich dem Problem gegenüber sehen können ungeplant schwanger zu sein und auch noch berücksichtigen zu müssen, dass sie ggf. bestraft werden, wenn sie damit falsch umgehen.

    Soweit ich das sehe, halten deshalb einige FeministInnen den 218 auch für eine Art gezielte strafrechtliche Gängelung von Frauen, da Männer da quasi außen vorbleiben und es somit vor allem Frauen trifft (und halt ein paar Männer, die als Abtreiber arbeiten). Als Beispiel ein Link: [Links nur für registrierte Nutzer] "Der Paragraph 218, ein klares Instrument der Frauenunterdrückung, war also auch ein klares Instrument der Klassenherrschaft." "In der Tradition der Frauen, die gegen den „Schandparagraphen“ demonstriert haben, fordern wir die Abschaffung des Paragraph 218 und den freien und kostenlosen Zugang zu sicheren Möglichkeiten der Abtreibung für alle, ohne Zwangsberatungen, Fristen, Indikationen und Tabuisierung." (Ich übernehme keinerlei Garantie, dass der verlinkte Inhalt schlüssig, sinnvoll, angemessen und/oder mit dem GG vereinbar ist; er dient lediglich als Beleg, dass manche den 218 so sehen)

    Meine Frage an die, die das so oder ähnlich sehen (also den allgemeinen Punkt, dass 218 Frauenunterdrückung beinhaltet und nicht, dass man die verlinkten Inhalte an sich teilt; die sind nur ein Beispiel dafür, dass irgendwer das allgemein so sieht):

    Würde sich euer Urteil ändern, wenn die Strafandrohung des 218 StGB sich explizit auch, soweit sinnvoll, gegen den Erzeuger richtet?

    Würde sich etwas am Urteil ändern, wenn es durchaus vorkommen würde, dass Erzeuger verurteilt würden, eventuell sogar ins Gefängnis müssen, weil sie gezielt versuchten, Schwangere zu einer Abtreibung zu bringen?

    z.b. indem es für den Erzeuger verboten ist, ihr z.b. damit zu drohen, sie sitzen zu lassen, wenn sie nicht abtreibt, oder z.b. sie solange psychisch runterzumachen bis sie endlich in die Abtreibung einwilligt; oder z.b. ihr solange vorzujammern, wie egoistisch es sei, ihm das Kind "aufzuzwingen", dass die Schwangere es tatsächlich so empfindet und deshalb abtreibt; oder ihr einredet, es sei egoistisch und grausam das Kind auf die Welt zu bringen, oder ... lässt sich beliebig ergänzen, Männer sind erstaunlich kreativ wenn es darum geht, Frauen zu Abtreibungen zu motivieren; mit solchen Dingen macht es der Erzeuger ihr ja gezielt schwerer nicht abzutreiben; und da der 218 eben "will", dass sie nicht abtreibt, würde es vielleicht auch Sinn machen, wenn der 218 in irgendeiner Weise dem Erzeuger auferlegt, ihr nicht noch zusätzlich Steine in diesen Weg zu legen. Vor allem da einige Erzeuger bei sowas gezielt und aus Habgier handeln dürften, um Unterhaltszahlungen zu vermeiden.

    Bitte keine Diskussionen über die Sinnhaftigkeit, Zulässigkeit, Umsetzbarkeit und/oder genaue Formulierung, da mich vor allem die Meinung von FeministInnen und Gleichgesinnten geht, ob das denn etwas an der Beurteilung des 218 ändern würde.

    Und ja, ich bin mir bewusst, dass § 240 Abs. 4 Nr. 2 StGB teilweise solche Dinge erfassen könnte, aber in vielen Fällen ist das etwas schwammig und wenig eindeutig, so würde man z.b. die Trennungsdrohung, die gezielt eine Abtreibung herbeiführen soll, unter Umständen nicht unter § 240 StGB einordnen; aber wenn die Mutter nach § 218 StGB möglichst das Leben des ungeborenen schonen soll, wäre eine Pflicht des Vaters neben Nötigung noch anderes Handeln, welches die Beendigung dieses Lebens zum Ziel hat, zu unterlassen, zumindest begründbar.

    Hilfsweise, wenn es hier keine FeministInnen oder Gleichgesinnte geben sollte, bitte einen Rat, in welchen Foren ich die denn finden könnte.

    (* Es sei mir bitte nachgesehen, wenn ich für die Diskussion vorschlage, von einem biologisch-binären Geschlechterbild auszugehen, weil ansonsten die ganzen Formulierungen viel zu kompliziert werden.)
    Oh! Ein Strang ueber Abtreibung! Sowas gab es im HPF noch nie!
    Nachdem Du Deine Rolle als InnovatorIn ausgekostet hast, empfehle
    ich Dir:

    Dr. Sommer

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  5. #125
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    Standard AW: Zum Thema Gleichberechtigung und 218, vor allem @FeministInnen:

    Die Frau hat doch alleinige Entscheidungsgewalt bezüglich Abtreibung. Auch wieder verkehrt? Jetzt muss der Mann trotzdem noch schuld sein, weil er sie überredet. Wenn mich meine Frau überredet, in eine Passantentraube zu brettern, kann ich das auch nicht auf sie schieben. Entweder sie hat einen eigenen Willen, oder eben nicht. Der Wille herrscht über das Gefühl, er dient diesem nicht. Bei 98 Prozent der Menschen ist es andersrum ... und dann wundern sie sich ... und jammern ... und streiten. Wenn die Frau sich verprügeln, schwängern und danach vollseiern lässt, dann ist sie selber schuld.
    Man sagt ja Alkohol verändert dein Leben
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  6. #126
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    Standard AW: Zum Thema Gleichberechtigung und 218, vor allem @FeministInnen:

    Zitat Zitat von carn Beitrag anzeigen
    ...
    Wenn aber jemand ausgehend von der biologischen Tatsache, dass ungeborene lebende Exemplare der Spezies Mensch sind, und der juristischen Tatsache, dass sie DIE Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz und DAS Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 GG haben, darüber nachgrübelt, ob und was man denn in Angesicht davon, dass jährlich 100000 von diesen aus verschiedensten Gründen getötet werden, dann verstehen so viele immer nur Bahnhof, suchen nach irgendwelchen verborgenen Motiven und sehen den Wald vor Lauter Bäumen nicht....
    Erstmal: Ich bin in der aktuellen demografischen Situation auch gegen Abtreibung aus nicht-medizinischen Gründen bei Deutschen.
    Andererseits erzählst du hier großen Unsinn.

    Ungeborene, zumal in den ersten Schwangerschaftswochen, sind eben noch keine Menschen im definitorischen Sinne, sondern Vorstufen. Insbesondere haben sie noch kein voll entwickeltes Nervensystem, geschweige denn ein Bewusstsein, was sie zu Menschen machen würde.

    Mich hätte es überhaupt nicht interessiert, wenn man mich abgetrieben hätte. Es wäre an mir vorüber wie Schlaf. Evt. hätte das noch nicht ICH einige physikalische Reaktionen gezeigt, so wie die Saite eines Instruments schwingt, auch ohne dass sie einen Zuhörer, also ein erkennendes und fühlendes Bewusstsein, besitzt.

    Die Einwände gegen frühschwangerschaftliche Abbrüche sind rein ideologischer bzw. religiöser Natur.

    ---
    "Groß ist die Wahrheit, und sie behält den Sieg" (3. Esra)

  7. #127
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    Standard AW: Zum Thema Gleichberechtigung und 218, vor allem @FeministInnen:

    Ich fordere Gleichberechtigung für den Mann![Links nur für registrierte Nutzer]
    ***

    Um aufs neue wach werden zu können, musst Du ohne Frage vorher einmal eingeschlafen sein, und analog dazu, um geboren werden zu können, musst Du vorher schon einmal gestorben sein (Kabalah)

  8. #128
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    Standard AW: Zum Thema Gleichberechtigung und 218, vor allem @FeministInnen:

    Zitat Zitat von carn Beitrag anzeigen
    Für mich ist es nicht nachvollziehbar, warum alle da so ein Brett vor dem Kopf haben und nicht kapieren, warum das jemand relevant finden könnte.

    Wenn die AFD mal wieder vom Schießbefehl an der Grenze fasselt, die USA einen Möchtegern- oder echten Massenmörder hinsichtlich möglicher zukünftiger Massenmordpläne zu ruppig befragt oder wenn mal wieder in einem anderen Land ein brutaler Killer hingerichtet wird, jaulen so viele gleich los von wegen Menschenwürde, Grundrechten, etc., blabla.

    Und jeder kapiert sofort, warum die Losheulen, auch wenn man die Meinung nicht teilt: weil solche Dinge ausgehend von Menschenwürde und Grundrechten doch wenigstens nicht erfreulich sind; so kann es beim Schießen an der Grenze mal durchaus auch einen tödlich treffen, der sich gar nichts zu schulden kommen hat lassen, was seinen Tod rechtfertigen würde; so ist Folter aufgrund der Menschenwürde eventuell grundsätzlich abzulehnen; so ist die Todesstrafe aufgrund der Menschenwürde eventuell grundsätzlich abzulehnen; das kapiert jeder sofort, viele bewusst, aber der Rest instinktiv.

    Wenn aber jemand ausgehend von der biologischen Tatsache, dass ungeborene lebende Exemplare der Spezies Mensch sind, und der juristischen Tatsache, dass sie DIE Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz und DAS Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 GG haben, darüber nachgrübelt, ob und was man denn in Angesicht davon, dass jährlich 100000 von diesen aus verschiedensten Gründen getötet werden, dann verstehen so viele immer nur Bahnhof, suchen nach irgendwelchen verborgenen Motiven und sehen den Wald vor Lauter Bäumen nicht.

    Der Staat hat die Grundrechte möglichst zu schützen; das gilt für die Grundrechte von Leuten, die über unsere Grenzen stolpern; das gilt für Verdächtige in Gewahrsam (zwar erstmal nur für solche in unserem Gewahrsam, aber unter Freunden kann man sich ja auch mal dran stören, wenn die was mit ihren Verdächtigen falsch machen); das gilt für verurteilte Mörder (siehe vorherige Klammer); und das gilt auch für diese ungeborenen lebenden Exemplare der Spezies Mensch mit Menschenwürde und dem Recht auf Leben.

    Abgesehen davon gehe ich davon aus, dass wenn man mal geeignet das BVerfG mal so fragt, dass es sich nicht vor einer Antwort drücken kann:
    "Handelt es sich eventuell bei diesen lebenden Exemplaren der Spezies Mensch mit der Menschenwürde und dem Recht auf Leben um Menschen im Sinne Art. 1 Abs. 1 GG?"
    dass die Antwort dann ein wenn auch extrem verklausuliertes und mit vielen "aber" versehenes "Ja" ist.

    Der Staat hat all die zu schützen, die ihm als Menschen zu gelten haben. Dementsprechend hat er die ungeborenen auch zu schützen, soweit das eben machbar ist.
    Du setzt es in falsche Zusammenhänge. Weißt du noch als ich dich gefragt habe ob du den Unterschied kennst? Bezüglich der Ich-Ebene. Ich schrieb dir, daß ich hier als Subjekt unterwegs bin bezogen auf das von dir gestellte Thema. Meines Erachtens überspannst du das Thema und fasst den Bogen (bezüglich der Ebenen) viel zu weit. Du bringst da komplexe Zusammenhänge rein, die jedes für sich schon eines eigenen Stranges bedürf(t)en. Sofern man denn so etwas überhaupt diskutieren möchte.
    Ohne Wahrheit gibt es keine Freiheit.

    "Ich glaube, ich bin jetzt in einem Alter, in dem ich Leute von Anfang an doof finden darf. Ich habe ja nicht ewig Zeit."

  9. #129
    lässt sich nicht impfen Benutzerbild von Freidenkerin
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    Standard AW: Zum Thema Gleichberechtigung und 218, vor allem @FeministInnen:

    Zitat Zitat von Schopenhauer Beitrag anzeigen
    Ja, sind wir wohl, denn für mich zählt die Achtung und der Respekt dazu. Und das schließt für mich eben aus, den Menschen, den ich liebe zu etwas zu überreden oder gar zu zwingen.
    Ja. Für mich zählt eben auch dazu, seinen eigenen Idealen treu zu bleiben, sich nicht komplett für den anderen zu verbiegen und ALLES von ihm zu tolerieren. Wo habe ich denn von Zwang geredet? Bleiben wir mal bei dem Beispiel: Ein Mann erwartet von seiner Frau, mit der er verheiratet ist, ein Kind und wünscht sich dieses auch. Das Kind wurde in Liebe gezeugt und ist gesund. Die Frau wäre aber mit dem Kind unglücklich und will es abtreiben. Sofern Abtreibung in dem Fall legal ist (was es momentan leider ist), dann sollte der Mann seine Frau tatsächlich nicht dazu zwingen, das Kind auszutragen. Weiß nicht, wo du dies bei mir rausgelesen haben willst. Aber die Frau muss dann evtl. damit leben, dass der Mann das nicht toleriert und sich von ihr scheiden lässt, so wie ich das in dem Fall machen würde, wenn ich der Mann wäre. Auch wenn er die Frau liebt. Denn wie ich schon sagte, man kann Menschen lieben und muss trotzdem nicht jeden Mist von ihnen tolerieren.

    Zitat Zitat von TullaMore Beitrag anzeigen
    Das ist Doppelmoralisch, wenn es ein Recht auf Leben gibt, hat der Fötus das immer, ohne Ausnahmen.
    Ein Recht auf Leben gibt es aber nicht ohne Unterschiede für alle. Und selbst wenn es so wäre, können unter bestimmten Umständen andere Rechte, die damit kollidieren, schwerer wiegen.

    Zitat Zitat von In Medias Res Beitrag anzeigen
    Wer nicht verhütet und das ist nicht nur Männersache, der ist es selber Schuld wenn man ungewollt Schwanger wird. Ist ja nicht so das man hier in Deutschland keinen Zugang zu Verhütungsmittel aller arten hat. Außerdem wenn ich keinen Autounfall haben will, dann fahre ich auch kein Auto.
    Sehr gut.
    Kein Krieg ist beendet, solange noch irgendwo eine Wunde blutet, die er geschlagen hat.

  10. #130
    Mitglied Benutzerbild von Schopenhauer
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    Standard AW: Zum Thema Gleichberechtigung und 218, vor allem @FeministInnen:

    Zitat Zitat von Freidenkerin Beitrag anzeigen
    Weil es höchst ungerecht und unmoralisch dem Kind gegenüber ist, dass es erst von zwei Menschen, die einvernehmlich und willentlich Sex miteinander haben, ins Leben gerufen wird und die danach plötzlich meinen, ach nee doch nicht. Das ist einfach hochgradig verantwortungslos, dekadent, inkonsequent und unfair. Das Kind soll nicht unter der Blödheit seiner Eltern leiden und dafür büßen müssen. Es wurde von ihnen durch einvernehmlichen Sex ins Leben gerufen - also haben die Eltern auch zu dieser Entscheidung zu stehen - fertig! Es ist ja zum Beispiel auch gemein, wenn jemand ständig anderen Menschen etwas verspricht und diese Versprechen dann immer wieder bricht. Ein solch unfaires, infantiles und moralisch verwerfliches Verhalten ist ja auch jedes erwachsenen, mündigen und vernunftbegabten Menschen unwürdig.

    Ein neuer Mensch erhält seine Lebensberechtigung grundsätzlich daraus, dass beide Elternteile, die an seiner Zeugung und Entstehung beteiligt sind, ebendiesem Vorgang zustimmen. Einvernehmlicher Sex IST diese Zustimmung! Denn die Forschung auf dem Gebiet der menschlichen Fortpflanzung ist mittlerweile so weit fortgeschritten, dass man heutzutage allgemein weiß, dass durch Sex nun mal Kinder entstehen können und keine Verhütungsmethode 100%ig sicher ist. Dies lernt jeder Jugendliche in Biologie 8. Klasse und daher kann auch von jedem erwachsenen, mündigen Bürger verlangt werden, darüber Bescheid zu wissen und dann je nach persönlichem Kinderwunsch entsprechend zu handeln.

    Dass Vergewaltigung ein völlig anderer Fall ist, habe ich ja bereits geschrieben. Es steht VÖLLIG außer Frage, dass eine vergewaltigte Frau jegliches Recht hat, das daraus entstandene Kind abzutreiben. Denn hier geschah der Akt, der zur Zeugung führte, ja gewaltsam und gegen den erklärten Willen der Frau. Aus diesem Grund haben solche Kinder auch prinzipiell keine Lebensberechtigung - es sei denn, die betroffene Frau erteilt sie dem Kind freiwillig noch nachträglich (was ich persönlich aber ganz sicher niemals tun würde).

    Ein Verbot der Abtreibung (außer aus triftigem Grund) würde also bewirken, dass die Menschen mehr Verantwortung übernehmen, indem sie auch die Konsequenzen ihres Handelns tragen müssen und sich nicht feige durch einen moralisch verwerflichen Akt ihrer eigenen Verantwortung entziehen können. Sie würden also gezwungen, mehr und vorher über ihr Handeln nachzudenken. Und das ist gut so. Und es würden keine ungeborenen Kinder mehr ihres Lebensrechts beraubt, welches sie nun mal zweifelsohne besitzen, sofern sie durch einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gezeugt wurden.


    Wieso sollte ein vernünftiger Mann es bedenkenlos mittragen, wenn seine Frau sein eigenes Kind abtreiben will? Man kann andere Menschen lieben und muss trotzdem nicht jeden Bullshit von ihnen tolerieren. Wer als Mann einen Kinderwunsch hat und aber gleichzeitig weiß, dass die eigene Frau mit einem Kind unglücklich wäre, der muss sich eben eine andere Frau suchen, die sich ebenso ein Kind wünscht und damit nicht unglücklich wäre.


    Weil es ja auch sooo schlimm ist zu verlangen, dass erwachsene mündige Menschen die Verantwortung und natürlichen Konsequenzen für ihr eigenes Handeln tragen sollen. Ja nee ist klar.


    Hier.
    Ohne Wahrheit gibt es keine Freiheit.

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