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Thema: Zum Thema Gleichberechtigung und 218, vor allem @FeministInnen:

  1. #1
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    Standard Zum Thema Gleichberechtigung und 218, vor allem @FeministInnen:

    Bekanntermaßen sind von der Strafandrohung des 218 StGB vor allem Frauen betroffen, da Männer "im Allgemeinen" (*) nicht schwanger werden können, weshalb eben "nahezu nur" Frauen sich dem Problem gegenüber sehen können ungeplant schwanger zu sein und auch noch berücksichtigen zu müssen, dass sie ggf. bestraft werden, wenn sie damit falsch umgehen.

    Soweit ich das sehe, halten deshalb einige FeministInnen den 218 auch für eine Art gezielte strafrechtliche Gängelung von Frauen, da Männer da quasi außen vorbleiben und es somit vor allem Frauen trifft (und halt ein paar Männer, die als Abtreiber arbeiten). Als Beispiel ein Link: [Links nur für registrierte Nutzer] "Der Paragraph 218, ein klares Instrument der Frauenunterdrückung, war also auch ein klares Instrument der Klassenherrschaft." "In der Tradition der Frauen, die gegen den „Schandparagraphen“ demonstriert haben, fordern wir die Abschaffung des Paragraph 218 und den freien und kostenlosen Zugang zu sicheren Möglichkeiten der Abtreibung für alle, ohne Zwangsberatungen, Fristen, Indikationen und Tabuisierung." (Ich übernehme keinerlei Garantie, dass der verlinkte Inhalt schlüssig, sinnvoll, angemessen und/oder mit dem GG vereinbar ist; er dient lediglich als Beleg, dass manche den 218 so sehen)

    Meine Frage an die, die das so oder ähnlich sehen (also den allgemeinen Punkt, dass 218 Frauenunterdrückung beinhaltet und nicht, dass man die verlinkten Inhalte an sich teilt; die sind nur ein Beispiel dafür, dass irgendwer das allgemein so sieht):

    Würde sich euer Urteil ändern, wenn die Strafandrohung des 218 StGB sich explizit auch, soweit sinnvoll, gegen den Erzeuger richtet?

    Würde sich etwas am Urteil ändern, wenn es durchaus vorkommen würde, dass Erzeuger verurteilt würden, eventuell sogar ins Gefängnis müssen, weil sie gezielt versuchten, Schwangere zu einer Abtreibung zu bringen?

    z.b. indem es für den Erzeuger verboten ist, ihr z.b. damit zu drohen, sie sitzen zu lassen, wenn sie nicht abtreibt, oder z.b. sie solange psychisch runterzumachen bis sie endlich in die Abtreibung einwilligt; oder z.b. ihr solange vorzujammern, wie egoistisch es sei, ihm das Kind "aufzuzwingen", dass die Schwangere es tatsächlich so empfindet und deshalb abtreibt; oder ihr einredet, es sei egoistisch und grausam das Kind auf die Welt zu bringen, oder ... lässt sich beliebig ergänzen, Männer sind erstaunlich kreativ wenn es darum geht, Frauen zu Abtreibungen zu motivieren; mit solchen Dingen macht es der Erzeuger ihr ja gezielt schwerer nicht abzutreiben; und da der 218 eben "will", dass sie nicht abtreibt, würde es vielleicht auch Sinn machen, wenn der 218 in irgendeiner Weise dem Erzeuger auferlegt, ihr nicht noch zusätzlich Steine in diesen Weg zu legen. Vor allem da einige Erzeuger bei sowas gezielt und aus Habgier handeln dürften, um Unterhaltszahlungen zu vermeiden.

    Bitte keine Diskussionen über die Sinnhaftigkeit, Zulässigkeit, Umsetzbarkeit und/oder genaue Formulierung, da mich vor allem die Meinung von FeministInnen und Gleichgesinnten geht, ob das denn etwas an der Beurteilung des 218 ändern würde.

    Und ja, ich bin mir bewusst, dass § 240 Abs. 4 Nr. 2 StGB teilweise solche Dinge erfassen könnte, aber in vielen Fällen ist das etwas schwammig und wenig eindeutig, so würde man z.b. die Trennungsdrohung, die gezielt eine Abtreibung herbeiführen soll, unter Umständen nicht unter § 240 StGB einordnen; aber wenn die Mutter nach § 218 StGB möglichst das Leben des ungeborenen schonen soll, wäre eine Pflicht des Vaters neben Nötigung noch anderes Handeln, welches die Beendigung dieses Lebens zum Ziel hat, zu unterlassen, zumindest begründbar.

    Hilfsweise, wenn es hier keine FeministInnen oder Gleichgesinnte geben sollte, bitte einen Rat, in welchen Foren ich die denn finden könnte.

    (* Es sei mir bitte nachgesehen, wenn ich für die Diskussion vorschlage, von einem biologisch-binären Geschlechterbild auszugehen, weil ansonsten die ganzen Formulierungen viel zu kompliziert werden.)

  2. #2
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    Standard AW: Zum Thema Gleichberechtigung und 218, vor allem @FeministInnen:

    Da gehörst du hin: [Links nur für registrierte Nutzer]
    Und bitte belästige uns nicht weiter!

  3. #3
    GESPERRT
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    Standard AW: Zum Thema Gleichberechtigung und 218, vor allem @FeministInnen:

    Zitat Zitat von Zausel Beitrag anzeigen
    Da gehörst du hin: [Links nur für registrierte Nutzer]
    Und bitte belästige uns nicht weiter!
    Das Forum kenne ich schon, da gibt es, wenn ich richtig zähle ungefähr 1 bis 2 UserInnen, so dass mir das etwas zu einseitig wäre.

    Ist Feminismus in diesem Forum verpönt?

    Abgesehen davon habe ich wenig mit Feminismus zu tun, weshalb ich ja gerade sowas frage; wenn ich selbst über eine Weltsicht genau Bescheid weiß, muss ich da ja niemand anderen fragen.

  4. #4
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    Standard AW: Zum Thema Gleichberechtigung und 218, vor allem @FeministInnen:

    Zitat Zitat von carn Beitrag anzeigen
    (...)
    § 240 Abs. 4 Nr. 2 StGB
    (...)
    Damit hast du doch schon selbst hinreichend deine Frage beantwortet. Strang kann zu.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von Niklas87
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    Standard AW: Zum Thema Gleichberechtigung und 218, vor allem @FeministInnen:

    Der 3rd wave Feminismus ist einer der Sargnägel der westlichen Zivilisationen.

    übertriebenes Misstrauen zwischen den beiden Geschlechtern, Singledasein, Vergewaltigungs-Gummiparagraphen, Kinderlosigkeit, druck der Gesellschaft auf Frauen Karriere zu machen etc pp
    (-_-) Wir schaffen das
    -<>-
    2021 AdP wählen!

  6. #6
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    Standard AW: Zum Thema Gleichberechtigung und 218, vor allem @FeministInnen:

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Damit hast du doch schon selbst hinreichend deine Frage beantwortet. Strang kann zu.
    Nein, denn wenn ich wissen will, wie sich eine politische Bewertung des § 218 StGB aufgrund einer expliziten Änderung mit Strafandrohung im § 218 StGB ändert, wird das nicht dadurch beantwortet, dass im § 240 Abs. 4 Nr. 2 StGB möglicherweise ähnliches unter Strafe steht.

    Abgesehen davon fällt einiges, was sich Erzeuger so gegenüber der Schwangeren letztlich aus Habgier erlauben, nicht unter § 240 Abs. 4 Nr. 2 StGB.

    Oder was sollte an der Aussage, die Schwangere solle besser abtreiben, weil sie eine dumme Nuss sei und es somit viel anständiger sei, das Kind erst gar nicht zur Welt zu bringen, als aus Egoismus ein Kind mit so einer Mutter zu strafen, Nötigung sein?

    Beleidigung könnte man vielleicht draus machen (wobei Strafrechtskommentare dazu neigen, von einer Verfolgung von Beleidigungen innerhalb von Beziehungen abzusehen), aber Nötigung ist da keine. Da mangelt es schon an Androhung eines empfindlichen Übels, über das der Drohende vorgeblich gebietet.

  7. #7
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    Standard AW: Zum Thema Gleichberechtigung und 218, vor allem @FeministInnen:

    Zitat Zitat von PeterEnis Beitrag anzeigen
    Der 3rd wave Feminismus ist einer der Sargnägel der westlichen Zivilisationen.

    übertriebenes Misstrauen zwischen den beiden Geschlechtern, Singledasein, Vergewaltigungs-Gummiparagraphen, Kinderlosigkeit, druck der Gesellschaft auf Frauen Karriere zu machen etc pp
    Die Ansicht, § 218 sei gegen Frauen gerichtet, ist nicht erst 3.Welle Feminismus. Es gibt einen Artikel von Alice Schwarzer von 1971-73 der explizit den 218 als instrumenr zur Frauenunterdrückung bezeichnet; somit hat bereits der 2. Welle Feminismus solche Ansichten vertreten.

    Da ich den betreffenden Artikel gerade nicht finde, hier was von 1988 (auch noch 2. Welle): [Links nur für registrierte Nutzer]

    Ändert aber nichts an der Frage, ob diese Bewertung des 218 sich ändern würde, wenn dieser von der praktischen Wirkung her nicht mehr fast nur Frauen betrifft.

  8. #8
    Mitglied
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    Standard AW: Zum Thema Gleichberechtigung und 218, vor allem @FeministInnen:

    Zitat Zitat von carn Beitrag anzeigen
    Nein, denn wenn ich wissen will, wie sich eine politische Bewertung des § 218 StGB aufgrund einer expliziten Änderung mit Strafandrohung im § 218 StGB ändert, wird das nicht dadurch beantwortet, dass im § 240 Abs. 4 Nr. 2 StGB möglicherweise ähnliches unter Strafe steht.

    Abgesehen davon fällt einiges, was sich Erzeuger so gegenüber der Schwangeren letztlich aus Habgier erlauben, nicht unter § 240 Abs. 4 Nr. 2 StGB.

    Oder was sollte an der Aussage, die Schwangere solle besser abtreiben, weil sie eine dumme Nuss sei und es somit viel anständiger sei, das Kind erst gar nicht zur Welt zu bringen, als aus Egoismus ein Kind mit so einer Mutter zu strafen, Nötigung sein?

    Beleidigung könnte man vielleicht draus machen (wobei Strafrechtskommentare dazu neigen, von einer Verfolgung von Beleidigungen innerhalb von Beziehungen abzusehen), aber Nötigung ist da keine. Da mangelt es schon an Androhung eines empfindlichen Übels, über das der Drohende vorgeblich gebietet.
    Du willst also den Straftatbestand der Beleidigung und Nötigung von Schwangeren gesondert ins Strafgesetzbuch aufnehmen. obwohl er schon mit den vorhandenen Gesetzen abgedeckt ist. Habe ich dich da richtig verstanden?
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  9. #9
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    Standard AW: Zum Thema Gleichberechtigung und 218, vor allem @FeministInnen:

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Du willst also den Straftatbestand der Beleidigung und Nötigung von Schwangeren gesondert ins Strafgesetzbuch aufnehmen. obwohl er schon mit den vorhandenen Gesetzen abgedeckt ist. Habe ich dich da richtig verstanden?
    Nein.

    Ich will grundsätzlich dem Erzeuger auferlegen, nicht gezielt auf die Schwangere einzuwirken, um bei ihr den Entschluss zur Abtreibung hervorzurufen. Ich halte lediglich fest, dass das teilweise schon durch Nötigung und/oder Beleidigung untersagt sein könnte. Aber teilweise ist zu wenig und ferner ist es damit nicht klar genug, damit es auch bei den Adressaten ankommt und die es wirklich kapieren.

    Als ein Beispiel, ein "Es wäre egoistisch von dir, jetzt ein Kind zu bekommen, denn das hätte kein schönes Leben." kann sehr wohl darauf abzielen, den Entschluss zur Abtreibung zu wecken, als auch dazu geeignet sein. Aber es ist weder Nötigung, noch Beleidigung. (Und ich ziele nur auf den Erzeuger ab, weil der natürlich eigentlich genauso wie die Schwangere eine besondere Pflicht gegenüber dem ungeborenen hat, weshalb wenigstens ihm auferlegt werden kann, Handlungen zwecks Hervorrufung des Entschlusses zur Abtreibung zu unterlassen)

    Ich könnte vermutlich noch dutzende weitere Beispiele finden, ist aber für die eigentliche Threadfrage, nämlich wie das die Wahrnehmung des 218 verändern könnte, irrelevant.

    edit:
    Alternativ lässt es sich beschreiben, dass Anstiftung zur Abtreibung für den Erzeuger teilweise oder vollständig unabhängig davon strafbar sein soll, ob die Abtreibung für die Schwangere straffrei ist; momentan ist jegliche Anstiftung zur Abtreibung vor 12. Woche nach Befruchtung grundsätzlich straffrei, da ja die Schwangere straffrei abtreiben kann; aber eine automatische Straffreiheit für den Anstifter - vor allem wenn er als Erzeuger/Kindsvater eigentlich besonders verpflichtet ist - aufgrund der Straffreiheit der Ausführenden ist nicht sinnvoll.

    edit:
    Zu den juristischen Aspekten bitte davon ausgehen, dass ich mir da hinreichend Dinge überlegt habe. Das könnte ich hier natürlich auch seitenlang darlegen, aber damit würde die eigentliche Frage vergessen werden, nämlich ob nach einer solchen Änderungen FeministInnen vielleicht etwas weniger jammern würden, dass der 218 in Gesetz gegossenes Patriachat und Gängelung der Sexualität von Frauen ist.

  10. #10
    Mitglied
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    Standard AW: Zum Thema Gleichberechtigung und 218, vor allem @FeministInnen:

    Zitat Zitat von carn Beitrag anzeigen
    Nein.
    (...)
    Doch, lies selbst!

    Ich will grundsätzlich dem Erzeuger auferlegen, nicht gezielt auf die Schwangere einzuwirken, um bei ihr den Entschluss zur Abtreibung hervorzurufen.
    Das hast du geschrieben.
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