Moment mal. Soviel ich weiß darf man als Hartz4 Bezieher sein Haus behalten wenn es nicht größer ist als 90qm ist.
Was natürlich irgendwie auch ungerecht ist, denn was passiert wenn es 100 oder 110 qm sind?
Die Frage ist aber ob man sich das Haus auf längere Sicht leisten kann. Wegen Reparaturen und so...
Armageddon was yesterday-today we have a serious Problem.
Hm, es gab aber auch früher schon Fälle die ungerecht waren. Z.B. zum Arbeiten zu krank für die Rente nicht krank genug.
Bedeutete Amtsarzt... Gutachten, leichte Arbeit, bla bla bla, bis nach Jahrzehnten endlich die Gerichte entschieden das so ein Gutachten für den Arsch ist, wenn es so eine Arbeit de facto nicht gibt.
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Dann wird natürlich eingeschalt und die überzähligen Quadratmeter mit Beton ausgegossen !
Nein, da hat das Bundessozialgericht (Az. B 7b AS 2/05 R vom 7.11.2006) sehr enge Maßstäbe vorgegeben: [Links nur für registrierte Nutzer]
Heisst: bei größerem Haus ,als erlaubt, muss verkauft werden. Das Sozialamt stellt seine Leistungen ein, kann aber bis zum Verkauf HartzIV als Darlehen weiter zahlen. Musst du dann aber eben alles nach dem Verkauf zurückzahlen.
Geändert von Murmillo (23.01.2017 um 05:50 Uhr)
„Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013
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