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Thema: doppeltes Wahlrecht mit doppelter Staatsbürgerschaft

  1. #131
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: doppeltes Wahlrecht mit doppelter Staatsbürgerschaft

    Übrigens haben Menschen gar kein Wahlrecht. Qualifizierte Bürger haben es. D.h. juristische Konstruktionen "haben" eine juristische Konstruktion.
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  2. #132
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    Standard AW: doppeltes Wahlrecht mit doppelter Staatsbürgerschaft

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Man kann nur einem Herren dienen. Dieses Prinzip galt immer...
    Wenn jemand 2 Jobs hat, dient er dann nicht auch 2 Herren?
    Diesem Prinzip liegt ein Wert zugrunde! Das sind Gut und Böse, Richtig und Falsch.
    Es ist ein Prinzip der Entscheidung. Die Wahl einer Richtung, eine Richtung wird ausgewählt.
    Wenn ich dem Guten dienen will, so kann ich nicht gleichzeitig dem Bösen dienen, da sich meine Handlungen widersprechen würden, und so unlogisch werden, also auch verwirrung stiftet.

    Ich habe nochmal nachgedacht, und will meine Meinung etwas verfeinern, jedoch dabei meine Meinung zur Ungerechtigkeit der doppelten Wahlmöglichkeit nicht entkräften.

    Sowie ein Mensch in 2 Ländern Arbeitet, so WIRKT das 2.Land auch auf ihn, den Arbeitenden, ein.
    So sollte er ein Mitspracherecht haben, da er ja auch mit den Gesetzen dieses Landes zu tun hat.
    Die Frage ist nur, wie ist das mit der Gerechtigkeit zu vereinen?

    Daher denke ich, dass es ein Tolleranzraum geben muß, eine Art Wert des Warums.
    So denke ich, dass wenn überhaupt, nur den Menschen 2x Wählen zu gewären ist, die auch MIT diesem Land zu tun haben.
    Das ist immer nur dann der Fall, wenn jemand in diesem Land für gewisse Zeiten wohnt oder arbeitet.
    Somit ist es für Denjenigen auch nachweisbar, dass er dieses Land AKTIV "benutzt" oder in diesem Land arbeitend "wirkt".

    Jeder Andere mit 2 Staatsbürgerschaften hat keinerlei aktiven Grund.
    Der urteilende Faktor wäre somit das Aktiv im Land sein und das NICHT Aktiv Land sein.
    Würden alle Doppeltstaatler wählen dürfen, wäre das sonst so, als wenn mir ein Außenstehender sagen würde wie ich meine Küche zu sortieren habe, nur weil er Mitspracherecht bekommt.
    Obwohl er nie in meiner Küche kocht, gibt er seine Stimme dazu ab, WIE meine Küche funktionieren soll.

    Eine doppelte Wahlmöglichkeit braucht also einen sehr guten Grund um wenigstes im Kleinen noch gerecht sein zu können.
    Der Bezug zum Land muß also noch gegeben sein, weil nur so das Eine in das Andere greift und somit eine Art Daseinsberechtigung hat.

    Jeder der seine doppelte Staatsbürgerschaft nur dazu ausnutzt um seine Denkweise zu verdoppeln, die ja so eine Mitsprache zu viel ist im Verhältnis zu den anderen, sollte diese Möglichkeit nicht haben dürfen.

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