Die Originalfassung des Heidelberger Manifestes wurde am 17. Juni 1981 von Prof. Schröcke verfaßt [4] und von insgesamt 15 Hochschulprofessoren unterzeichnet (für den Gesamttext siehe Verweis unten). Neben den Professoren Schmidt-Kaler und Schröcke waren die Unterzeichner:
Prof. Manfred Bambeck (Frankfurt), Prof. R. Fricke (Karlsruhe), Prof. Karl Georg Götz (Stuttgart), Prof. Werner Georg Haverbeck (Vlotho), Prof. Joachim Illies (Schlitz), Prof. Peter Manns (Mainz), Professor Theodor Oberländer (Vertriebenenminister der Bundesrepublik Deutschland a. D.), Prof. Harold Rasch (Frankfurt), Prof. Franz Hieronymus Riedl aus Österreich, Professor Heinrich Schade (Düsseldorf), Prof. Kurt Schürmann (Mainz), Prof. Ferdinand Siebert (Mainz) sowie Prof. Georg Stadtmüller (München).
In der Originalfassung des Manifestes, die zunächst keiner breiten Öffentlichkeit vorgestellt werden sollte, stand beispielsweise folgende Textpassage:
„Mit großer Sorge beobachten wir die Unterwanderung des deutschen Volkes durch Zuzug von vielen Millionen von Ausländern und ihren Familien, die Überfremdung unserer Sprache, unserer Kultur und unseres Volkstums. [...] Völker sind (biologisch und kybernetisch) lebende Systeme höherer Ordnung mit voneinander verschiedenen Systemeigenschaften, die genetisch und durch Traditionen weitergegeben werden. Die Integration großer Massen nichtdeutscher Ausländer ist daher bei gleichzeitiger Erhaltung unseres Volkes nicht möglich und führt zu den bekannten ethnischen Katastrophen multikultureller Gesellschaften. Jedes Volk, auch das deutsche Volk, hat ein Naturrecht auf Erhaltung seiner Identität und Eigenart in seinem Wohngebiet. Die Achtung vor anderen Völkern gebietet ihre Erhaltung, nicht aber ihre Einschmelzung („Germanisierung“).“