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Thema: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

  1. #71
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Daytrader84 Beitrag anzeigen
    Stell' dir mal vor, wir kriegen 2017 Rot-Rot-Grün im Bund und man macht die Frau zur Justizministerin
    War sie nicht mal Landwirtschaftsministerin ?

    Wenn die Leute so doof sind, und wieder rot rot und grün wählen, dann haben sie es nicht anders verdient.

    Manchmal bin ich auch allmählich zu müde, mich über alles aufzuregen.

    Wem bringt es was ?

    Heute in der Sendung auf ARD - über Geheimdienste.

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  2. #72
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Und in Ausnahmefällen wie hier, in der die Polizei die Haus- Türe aufgebrochen hat, ohne sich als Polzei erkennen zu geben, ist nicht mal ein Warnschuss nötig. Ja, richtig gelesen. [Links nur für registrierte Nutzer]
    Auch alles relativ, Pistorius wurde verknackt, der hatte auch Angst und hat durch die Tür die Alte erschossen, statt den vermeintlichen Einbrecher.

    Im Prinzip geht es nur darum dem Richter ne Story zu verkaufen die gesetzeskonform ist. Die muß glaubhaft sein, zum Notwehrgesetz passen und dann ist auch alles schick. Die Story bastelt man hinterher, in Ruhe mit dem Anwalt und nicht 30 min später, aufgewühlt auf dem Polizeirevier....

  3. #73
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Erich von Stahlhelm Beitrag anzeigen
    Ja, denn ihre Partei ist momentan in 8 (? Infos die ich fand waren Stand 2014) von 17 Bundesländern in der Landesregierung vertreten
    und fährt Wahlergebnisse zwischen fünf bis 30% ein und hat seit etwa 36 Jahren einen im Vergleich
    zu den Wahlergebnissen überproportional hohen und alleräußerst verderblichen Einfluss auf die Geschicke
    unseres Landes und unseres Volkes. Ob Künast völligen Unsinn daherschwallt oder nicht, sie hat Wähler die die Partei wählen und
    von denen nicht unerhebliche Mengen genauso bekloppt sein dürften und damit für den Erhalt von Vaterland, Volk und Kultur ein gewaltiges
    Gefahrenpotential darstellen. Und grüne "Richter" dürften in einem Fall den ein altväterlicher konservativer Richter kurz vorm Ruhestand problemlos als Notwehr durchwinkt, eher wie moderne Versionen eines Freislers urteilen, das "schäbiger Lump" noch exklusive, aber wenn
    diese Politik nicht gestoppt wird, dann kommt das auch noch, als Zwischenstopp zum "im Namen Allahs, sie sind ja ein schäbiger Lump!".

    Nicht mehr ernst nehmen kann man so etwas nur wenn es in einem Straflager verschwunden ist oder vor einem Peloton oder auf einem Stuhl steht, die Schlinge um den Hals.
    Grün.

    Das verbissene Gesicht einer Frau Künast möchte ich mir nicht andauernd anschauen müssen.

    Aber mir bereitet nur eines Sorge: Wir werden von Leuten in der Regierung geleitet, denn ich nie meine Kinder anvertraut hätte - deren Verantwortung nicht sehr weit gediehen ist. Die in erster Linie nur an sich denken - und uns nicht mal ihre Handlungsweisen erklären, weil sie denken, wir sind alle so blöd wie manche von ihnen.

    Eine Welt, geleitet in der Verantwortlichkeit von (Seelen)Kindern.

    Das kann nicht nur heiter werden - sondern eventuell brandgefährlich.

  4. #74
    .. das Beste am Norden .. Benutzerbild von Politikqualle
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Tutsi Beitrag anzeigen
    Grün. Das verbissene Gesicht einer Frau Künast möchte ich mir nicht andauernd anschauen müssen. .
    .. na dann will ich dich mal am frühen Morgen ärgern ..


  5. #75
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Ich schalte gleich eh wieder ab - :-) - nachdem es auf dem Wannsee so schön war, will ich mir nicht die "Petersilie" verhageln lassen :-)
    Zitat Zitat von Politikqualle Beitrag anzeigen
    .. na dann will ich dich mal am frühen Morgen ärgern ..


  6. #76
    Mitglied Benutzerbild von mathetes
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Valdyn Beitrag anzeigen
    Nein eben nicht. Das steht doch im allgemeinen Paragraphen. Nur mit den Mitteln, die ERFORDERLICH sind den Angriff zu stoppen. Wenn du da über das Ziel hinaussschießt ist es keine Notwehr mehr. Es sei denn, da greifen dann Ausnahmen wie Angst etc. Das wird dann eben im Einzelfall geprüft. Ein erfahrener Kampfsportler zb. der einen unbewaffenen 08/15 Normalo erschießt oder ihm das Genick bricht hat weit mehr getan als erforderlich wäre und er müßte wegen seiner Erfahrung in der Lage sein so einen Angreifer anders zu stoppen. So einer wird Erklärungsnotstand bekommen wenn er sich auf Notwehr berufen will.
    Um sich als körperlich unterlegenes Opfer wirksam gegen einen oder mehrere Angreifer zu verteidigen, dürfte in der Regel eine Waffe erforderlich sein, in den meisten Fällen wird niemand einen überlegenen Gegner angreifen, alleine deswegen ist deine Argumenation nicht sonderlich überzeugend, wenn mehrere auf einen Kampfsportler losgehen, könnte wiederum der Einsatz einer Waffe erforderlich sein.

    Eines allgemein, ich weiß nicht ob du in irgendeiner Weise eine juristische Vorbildung hast, ich hatte einige Vorlesungen im Bereich Wirtschaftsrecht, wenn ich eines gelernt habe, dann dass viele Gesetzestexte nicht immer das meinen, was ein Laie darunter verstanden wissen will, sondern regelrecht interpretiert werden müssen, durch Fachleute, winzige Kleinigkeiten müssen mitunter beachtet werden, dann gibt es noch ergänzende Rechtsnormen und dergleichen mehr.

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    Das relativ mildeste Verteidigungsmittel ist dasjenige, welches den geringsten Schaden anrichtet. Der Angegriffene muss sich jedoch hierbei nicht auf das Risiko einer unzureichenden Abwehrhandlung einlassen (das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen).
    Das linke Richter mitunter das Recht beugen, ist wieder ein anderes Thema.

    ---

    Andere Frage, wie sieht es beim Thema Nothilfe aus, wenn ich gerade jemanden überrasche wie er eine Frau vergewaltigt, dürfte ich ihn dann ohne Vorwarnung niederstechen? Ich denke Nothilfe ist nochmal kritischer als Notwehr.
    Und es bringt alle dahin, die Kleinen und die Großen, und die Reichen und die Armen, und die Freien und die Sklaven, dass man ihnen ein Malzeichen an ihre rechte Hand oder an ihre Stirn gibt;
    und dass niemand kaufen oder verkaufen kann, als nur der, welcher das Malzeichen hat, den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens.


  7. #77
    Mud dispenser Benutzerbild von Suedwester
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von brausepaul Beitrag anzeigen
    Auch alles relativ, Pistorius wurde verknackt, der hatte auch Angst und hat durch die Tür die Alte erschossen, statt den vermeintlichen Einbrecher.

    Im Prinzip geht es nur darum dem Richter ne Story zu verkaufen die gesetzeskonform ist. Die muß glaubhaft sein, zum Notwehrgesetz passen und dann ist auch alles schick. Die Story bastelt man hinterher, in Ruhe mit dem Anwalt und nicht 30 min später, aufgewühlt auf dem Polizeirevier....

    Pistorius wurde in Suedafrika verurteilt. Nach suedafrikanischem Recht.
    Das hat nichts mit deutscher Rechtsprechung in einem Notwehrfall in
    Deutschland zu tun.

  8. #78
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von mathetes Beitrag anzeigen
    ---

    Andere Frage, wie sieht es beim Thema Nothilfe aus, wenn ich gerade jemanden überrasche wie er eine Frau vergewaltigt, dürfte ich ihn dann ohne Vorwarnung niederstechen? Ich denke Nothilfe ist nochmal kritischer als Notwehr.
    Theoretisch und durch das Strafrecht gedeckt, kannst Du den Vergewaltiger mit nem Knüppel von der Frau runterdreschen. Stichst Du ihn allerdings von hinten ab, kann das ein Götzl durchaus als heimtückisch werten und damit hast Du die Nothilfe überschritten.

    Ein Knüppel kann allerdings auch letal eingesetzt werden. Schliesslich ist man ja nicht anatomisch geschult.
    __________________

    Ein Zeichen von Intelligenz ist der stetige Zweifel.
    Idioten sind sich immer todsicher.
    Egal was sie tun!

  9. #79
    Mud dispenser Benutzerbild von Suedwester
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von mathetes Beitrag anzeigen
    Warum nicht? Du solltest natürlich nicht 60x auf sie einstechen, ab einem Punkt endet die Notwehr. Prinzipiell könntest du sie auch erschießen, natürlich nicht, wenn sie gerade am stiften sind, aber Notwehr heißt, dass man sich mit jeglichem nur erdenklichen Mittel verteidigen darf solange der Angriff anhält, sei es ein Küchenmesser, eine Machete oder eine illegale AK47. Denkst du der Gesetzgeber erwartet von einem Rentner z.B. sich auf einen Faustkampf mit gleich mehreren jüngeren Angreifern einzulassen, wenn er stattdessen von der Schußwaffe Gebrauch machen oder wenigstens zum Steakmesser greifen könnte?

    Richtig. Der Gesetzgeber erwartet vom Buerger eben nicht, dass er im Fall
    einer NOTwehr (waehrend er sich in NOT befindet!!) auch noch "eben nebenbei"
    nuechtern und sachlich ueberlegt ("abwaegt"), wie er sich demjenigen, der ihn
    gerade zusammenschlagen oder abstechen... etc.... will, zur Wehr setzt.
    --Erforderlich-- bedeutet dann eben nicht, dass nur das "geringste Mittel" angewendet
    werden darf, sondern das Mittel, welches erforderlich ist.
    Wenn man in einem NOTwehrfall bei der Gartenararbeit gerade eine Handsaege in der
    einen Hand und eine Motorsaege in der anderen Hand haelt, muss man nicht
    noch "abwaegen" ob die Handsaege evtl. ausreicht, den Angriff zu beenden.
    Man kann sofort die Motorsaege nehmen, um den Angriff zu beenden.
    Wie gesagt, im NOTwehrfall. Nicht wenn der Nachbar gerade Kirschen von deinem
    Baum klaut.



    Eine Verhaeltniskeitspruefung ist im Fall der Notwehr nicht vorgesehen, weil
    diese nicht zumutbar ist. Sie wuerde naemlich das allgemeine Recht auf
    Notwehr sinnlos machen.

  10. #80
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von WIENER Beitrag anzeigen
    Du meinst also nachladen ist Notwehrüberschreitung???...Gemein!

    ...
    Mhm, wenn du dem Angreifer ein volles 33er Magazin aus deiner Glock-17 verabreicht hast, und er von seinem rechtswidrigen Angriff immer noch nicht ablässt, darfst du durchaus auch ein zweites Magazin nachladen.

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




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