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Thema: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

  1. #61
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Valdyn Beitrag anzeigen
    Ja, aber deshalb gibt es doch trotzdem grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit die hier bestritten wird.
    Zitat Zitat von Valdyn Beitrag anzeigen
    Mein Gott was du nimmst du dich wichtig.
    Nein. Ich nehme dich nicht wichtig, ich widerlege deinen Unsinn. Ich habe Belege, Quellen und Zitate aus juristischen Kommentaren, und BGH-Urteile gepostet. BGH hat sogar tödliche Schüsse ohne Vorwarnung auf einen Polizisten durch Notwehr gedeckt gesehen, und den Rocker frei gesprochen. Nicht mal fahrlässige Tötung ! Von wegen Verhältnismässigkeit. Die ist gerade nicht nötig.

    Statt mir dafür zu danken, hast du bewusst falsch zitiert, und als ich dich darauf hingewiesen habe, mir auch noch dummdreist erklärt " ich soll mich nicht so wichtig nehmen ". Im Kampfsportthread hast gerade du mir schon erklärt, bringe eh alles nichts, und das, obwohl du selber gepostet hast, dass du weder je bei einer Schlägerei anwesend warst, geschweige denn beteiligt oder bei einer späterem Verhandlung vor Gericht teil genommen hast.

    Hier willste den Leuten einreden, man könne sich nicht mehr auf Notwehr berufen, sprich man könne sich nicht wehren, und dürfe sich nicht verteidigen. Sprich, man könne eh nix machen. Aber gut, im Nichtwähler strang haste mir ja auch erklärt, wählen bringe eh nichts. Dir gehts nicht um Aufkärung, Information und die Sache, sondern allein um Desinformation.
    Zitat Zitat von Suedwester Beitrag anzeigen
    Wenn ein 5-jaehriges Maedchen einem Muay Thai Champion gegen das Schienbeintritt, kann der keine Notwehr fuer sich in Anspruch nehmen.
    Stimmt, und auch kein Rentner kann sich auf gebotene Notwehr berufen, wenn er auf den 6-jährige Nachbarjunge schiesst, der ein paar Kirschen vom Baum klaut.
    Zitat Zitat von PeterEnis Beitrag anzeigen
    Wenn bei mir eingebrochen wird und unbewaffnete Leute kommen rein und auf mich losgehen, darf ich mich mit einem Messer verteidigen und versuchen die abzustechen? Wohl kaum.
    Wer sein Leben nur bedroht glaubt, darf sogar schiessen. Du musst dich keinesfalls von angeblich " unbewaffneten Leuten " zum Krüppel oder in den Rollstuhl prügeln lassen, noch dazu jeder weiss, dass Einbrecher niemals unbewaffnet sind. Oder sind ihre Einbruchswerkzeuge etwa keine Waffen ?
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  2. #62
    Mitglied Benutzerbild von mathetes
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von PeterEnis Beitrag anzeigen
    Wenn bei mir eingebrochen wird und unbewaffnete Leute kommen rein und auf mich losgehen, darf ich mich mit einem Messer verteidigen und versuchen die abzustechen? Wohl kaum.
    Warum nicht? Du solltest natürlich nicht 60x auf sie einstechen, ab einem Punkt endet die Notwehr. Prinzipiell könntest du sie auch erschießen, natürlich nicht, wenn sie gerade am stiften sind, aber Notwehr heißt, dass man sich mit jeglichem nur erdenklichen Mittel verteidigen darf solange der Angriff anhält, sei es ein Küchenmesser, eine Machete oder eine illegale AK47. Denkst du der Gesetzgeber erwartet von einem Rentner z.B. sich auf einen Faustkampf mit gleich mehreren jüngeren Angreifern einzulassen, wenn er stattdessen von der Schußwaffe Gebrauch machen oder wenigstens zum Steakmesser greifen könnte?
    Und es bringt alle dahin, die Kleinen und die Großen, und die Reichen und die Armen, und die Freien und die Sklaven, dass man ihnen ein Malzeichen an ihre rechte Hand oder an ihre Stirn gibt;
    und dass niemand kaufen oder verkaufen kann, als nur der, welcher das Malzeichen hat, den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens.


  3. #63
    GESPERRT
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von mathetes Beitrag anzeigen
    Warum nicht? Du solltest natürlich nicht 60x auf sie einstechen, ab einem Punkt endet die Notwehr. Prinzipiell könntest du sie auch erschießen, natürlich nicht, wenn sie gerade am stiften sind, aber Notwehr heißt, dass man sich mit jeglichem nur erdenklichen Mittel verteidigen darf solange der Angriff anhält, sei es ein Küchenmesser, eine Machete oder eine illegale AK47. Denkst du der Gesetzgeber erwartet von einem Rentner z.B. sich auf einen Faustkampf mit gleich mehreren jüngeren Angreifern einzulassen, wenn er stattdessen von der Schußwaffe Gebrauch machen oder wenigstens zum Steakmesser greifen könnte?
    Guter Beitrag- klare Argumentation! Danke!

  4. #64
    Herzland Benutzerbild von Süßer
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Guter Beitrag- klare Argumentation! Danke!
    Aber was Wichtiges vergessen.
    Wenn es um Leben und Todt geht ist es besser wenn der dein Leben gefährdende ins Gras beißt.
    Es gibt ein paar Vorausetzungen die erfüllt sein müssen aber wenn der Angriff im Gange ist, nicht auf die Kniescheibe sondern eine Doublette, besser noch eine Triplette ins Leben.
    Letztendlich ist es fürs Gericht leichter sich für die (Über)lebenden zu entscheiden. Und es gibt nicht die überraschende Situation wo Aussage gegen Aussage steht (er wollte nur spielen, der tut nichts). Aber natürlich ist weiträumige Vermeidung dem Vorzug zu geben.
    LG

  5. #65
    GESPERRT
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Süßer Beitrag anzeigen
    Aber was Wichtiges vergessen.
    Wenn es um Leben und Todt geht ist es besser wenn der dein Leben gefährdende ins Gras beißt.
    Es gibt ein paar Vorausetzungen die erfüllt sein müssen aber wenn der Angriff im Gange ist, nicht auf die Kniescheibe sondern eine Doublette, besser noch eine Triplette ins Leben.
    Letztendlich ist es fürs Gericht leichter sich für die (Über)lebenden zu entscheiden. Und es gibt nicht die überraschende Situation wo Aussage gegen Aussage steht (er wollte nur spielen, der tut nichts). Aber natürlich ist weiträumige Vermeidung dem Vorzug zu geben.
    LG
    Gut, vielen Dank.Sichere Argumentation.Ich werde es merken.Interessant.

  6. #66
    GESPERRT
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von mathetes Beitrag anzeigen
    Das kann so nicht stimmen, da niemand seine Verteidigungssituation verschlechtern muss. Der Poster über mir bringt es auf den Punkt

    Dieser Artikel soll recht fundiert sein:

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    Das wird dann eben im Einzelfall geprüft. Trotzdem gilt zunächst einmal der allgemeine Grundsatz, daß man Angriffe nur mit den dafür erforderlichen Mitteln abwehren darf. Alles darüber hinaus ist eben unverhältnismäßig.

    Da brauchen wir auch nicht zig Beispiele konstruieren. Wie gesagt, wird das im Einzelfall geprüft. In dem einen ist eine Waffe dann zb. unverhältnismäßig, in einem anderen eben nicht.

  7. #67
    GESPERRT
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    30.292

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von mathetes Beitrag anzeigen
    Warum nicht? Du solltest natürlich nicht 60x auf sie einstechen, ab einem Punkt endet die Notwehr. Prinzipiell könntest du sie auch erschießen, natürlich nicht, wenn sie gerade am stiften sind, aber Notwehr heißt, dass man sich mit jeglichem nur erdenklichen Mittel verteidigen darf solange der Angriff anhält, sei es ein Küchenmesser, eine Machete oder eine illegale AK47. Denkst du der Gesetzgeber erwartet von einem Rentner z.B. sich auf einen Faustkampf mit gleich mehreren jüngeren Angreifern einzulassen, wenn er stattdessen von der Schußwaffe Gebrauch machen oder wenigstens zum Steakmesser greifen könnte?
    Nein eben nicht. Das steht doch im allgemeinen Paragraphen. Nur mit den Mitteln, die ERFORDERLICH sind den Angriff zu stoppen. Wenn du da über das Ziel hinaussschießt ist es keine Notwehr mehr. Es sei denn, da greifen dann Ausnahmen wie Angst etc. Das wird dann eben im Einzelfall geprüft. Ein erfahrener Kampfsportler zb. der einen unbewaffenen 08/15 Normalo erschießt oder ihm das Genick bricht hat weit mehr getan als erforderlich wäre und er müßte wegen seiner Erfahrung in der Lage sein so einen Angreifer anders zu stoppen. So einer wird Erklärungsnotstand bekommen wenn er sich auf Notwehr berufen will.

  8. #68
    Матушка Россия Benutzerbild von Ivan
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    122

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Notwehr - wie weit darf man gehen?

    Ich gehe so weit, wie ich es für richtig halte und mein (oder die) Gegner stille halten. Aber das ist auch alles Situationsabhängig. Adrenalin geht hoch, evtl. ist man wütend etc. pp.

    Aber eines steht fest: Man sollte sich am Ende ganz schnell vom Acker machen! In Deutschland ist doch vor Richtern nichts erlaubt.

  9. #69
    Mitglied
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von In Medias Res Beitrag anzeigen
    Aber sicherlich ist dieses erforderlich. Oder wie soll sich eine 50kg Frau gegen einen 90kg Schläger wehren? Es geht nur durch eine Waffe.
    In DEM Fall schon. Alles Auslegungssache. Umgekehrt, 50Kg Frau haut einem 90 Kg-Mann auf Maul, bekommst Du sicherlich ein Problem wenn Du die mit der Knarre wegpustest.

    Es ist grundsätzlich das mildeste Mittel anzuwenden um einen Angriff abzuwehren. Das ist natürlich auch alles relativ und situationsabhängig. Natürlich muß ich nicht erst den Regenschirm aus dem Auto holen wenn ich den Vorschlaghammer grad in der Hand habe.

    Wie hier schon geschrieben wurde, wenn möglich, unerkannt entkommen. Wenn das nicht möglich ist, nur Angaben zur Person falls die Polizei schneller ist, KEIN Wort zum Sachverhalt, Fachanwalt einschalten.

    Ich denke das da draußen viele Fachidioten rumlaufen die keinen Schimmer (Stammtischmeinungen) haben, sich dann beim Verhör der Polizei rechtfertigen wollen (und sogar Recht gehabt hätten), sich dann aber um Kopf und Kragen reden. Da kann dann auch hinterher ein Anwalt nicht mehr viel machen wenn man sich durch ein paar dämliche Aussagen selbst in die Scheiße geritten hat.

    Polizei ist geschult, der Bürger meist nicht. Durch gezielte Fragen kann der schon den "Täter" in eine Ecke drängen, aus der er mit eigener Kraft nicht mehr rauskommt und die Gefahr auch gar nicht erkennt. Was er da für ein Scheiß gelabert hat wird dem dann erst später bewusst, wenn der Anwalt oder der Richter das aufdröselt. Nur dann ist es zu spät...

  10. #70
    Der mit den Wölfen Tanzt Benutzerbild von Wolf Fenrir
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von wtf Beitrag anzeigen
    Das Gesetz interessiert die Neo-Freislers nicht. Moderne Unrichter haben ausschließlich das Täterwohl im Fokus und werden niemals auf berechtigte Notwehr entscheiden, wenn der sich Wehrende Biodeutscher ist.

    Also lautet der Rat, härtestmöglich zuzuschlagen und sofort abzuhauen. Ansonsten gilt die Bauernregel: Lieber ein Unrichter als vier Träger.
    Hast mir meinen Beitrag den ich auch so sinngemäß schreiben wollte quasi von der Tastatur genommen...
    Nur zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die Menschliche Dummheit.

    Beim Universum bin ich mir nicht sicher.

    Einstein

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