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Thema: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

  1. #421
    GESPERRT
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Am sichersten ist es, nach einem Notwehrfall das Weite zu suchen.Natürlich nur, wenn es nicht im Bereich der Videoüberwachung geschah.
    Man muß leider sagen, dass man auch besser nicht mehr interveniert, sondern die Strassenseite wechselt und die Polizei anruft.

    So wie hier als Inder in HonKong Stress machen- aus der Ubahn gekickt werden und dann von der HKG Police mit Hunden
    zur Ruhe gebracht werden gehts in Deutschland leider nicht ab.

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  2. #422
    cornjung
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    2 die bekannt wurden.........! Und den letzten großen Fall seiner Laufbahn lassen wir mal ganz außen vor........[Links nur für registrierte Nutzer]
    Ich habe fast zwei Dutzend NW-Verhandlungen live und real erlebt. Allesamt Freisprüche oder GS. Gut, keine Toten , dafür beste Anwälte. Desweiteren habe ich nur in diesem Strang sechs ( !!! ) von Hunderten Urteilen zum Nachlesen verlinkt, in denen sich Angegriffene- ja, auch Deutsche- teils mit illegalen Waffen verteidigt haben, den Migranten- Angreifer sogar getötet haben und frei gesprochen wurden. Keinen interssiert das.

    Dafür wird nur immer wieder und wieder und wieder das einzige Götzl-AUSNAHME- Urtei- das völlig aus dem Rahmen fällt, indem der Angklagte wider alles Ratschläge sich zudem bei der Polizei um Kopf und Kragen geredet hat, und noch dazu schlecht verteidigt wurde- zitiert. Vermutlich suchen die meisten einen Grund und Vorwand, warum man sich nicht bewaffnen und vor allem wehren soll.

    Als ob es im Fall der Fälle wirklich darauf ankommt, und einer ausgerechnet darüber nachdenkt, was passiert, wenn man angegriffen wird und den Angreifer siegreich in den Rollstuhl schickt, statt selber dort zu landen.
    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Am sichersten ist es, nach einem Notwehrfall das Weite zu suchen.
    Und vor allem bei der Polizei keinerlei ( !!! ) Aussagen zur Sache machen, und einen Fachanwalt für Strafrecht engagieren.
    Geändert von cornjung (07.01.2019 um 17:31 Uhr)

  3. #423
    GESPERRT
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Nie Angaben zur Sache machen.Logisch.
    Ich bin aber letztlich auf Deiner Seite.Urteile wie von Götzl haben halt eine entsprechende Breitenwirkung.

  4. #424
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von mathetes Beitrag anzeigen
    Hat Richter Götzl nicht gleich 2 solche Skandalurteile gesprochen, einmal der Student, ein anderes Mal ein Mittfünziger der sich auch mit einem Messer gegen einen Migranten wehrte?
    Ja, hat er, und dann das NSU-Skandal-Urteil. Aber hätte Sven G. sich bei der Polizei nicht um Kopf und Kragen geredet, statt zu schweigen, hätte er vor Gericht geschwiegen, und seinen Anwalt argumentieren lassen, hätte ihn sogar der NSU-Skandal-Richter Hölzl nicht zu 4 Jahren verurteilen, sondern wegen Notwehr, allenfalls Notwehrüberschreitung/exzess frei sprechen müssen. Auch wenn Richter bei Einsatz von Waffen gegen Unbewaffnete schon immer allergisch waren.

  5. #425
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Ich habe fast zwei Dutzend NW-Verhandlungen live und real erlebt. Allesamt Freisprüche oder GS. Gut, keine Toten , dafür beste Anwälte. Desweiteren habe ich nur in diesem Strang sechs ( !!! ) von Hunderten Urteilen zum Nachlesen verlinkt, in denen sich Angegriffene- ja, auch Deutsche- teils mit illegalen Waffen verteidigt haben, den Migranten- Angreifer sogar getötet haben und frei gesprochen wurden. Keinen interssiert das.

    Dafür wird nur immer wieder und wieder und wieder das einzige Götzl-AUSNAHME- Urtei- das völlig aus dem Rahmen fällt, indem der Angklagte wider alles Ratschläge sich zudem bei der Polizei um Kopf und Kragen geredet hat, und noch dazu schlecht verteidigt wurde- zitiert. Vermutlich suchen die meisten einen Grund und Vorwand, warum man sich nicht bewaffnen und vor allem wehren soll.

    Als ob es im Fall der Fälle wirklich darauf ankommt, und einer ausgerechnet darüber nachdenkt, was passiert, wenn man angegriffen wird und den Angreifer siegreich in den Rollstuhl schickt, statt selber dort zu landen.

    Und vor allem bei der Polizei keinerlei ( !!! ) Aussagen zur Sache machen, und einen Fachanwalt für Strafrecht engagieren.
    Das Problem liegt aber gar nicht dran, daß dieser Richter die Ausnahme ist. Sondern daran, daß dieses Urteil publik wurde und entsprechend diskutiert.

    Aus eben diesem Grunde hält es der Michel für den Normalfall. Und traut sich eben nicht mehr, sich angemessen zu wehren.

  6. #426
    Mitglied Benutzerbild von romeo1
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Das Problem liegt aber gar nicht dran, daß dieser Richter die Ausnahme ist. Sondern daran, daß dieses Urteil publik wurde und entsprechend diskutiert.

    Aus eben diesem Grunde hält es der Michel für den Normalfall. Und traut sich eben nicht mehr, sich angemessen zu wehren.
    Göltzl ist aber nicht der einzigste Justizversager, der solche Urteile erbrochen hat. Hatte schon von mehreren ähnlich gelagerten Fällen gelesen.

  7. #427
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von romeo1 Beitrag anzeigen
    Göltzl ist aber nicht der einzigste Justizversager, der solche Urteile erbrochen hat. Hatte schon von mehreren ähnlich gelagerten Fällen gelesen.
    Ja, kann man ergänzen. Stimmt aber eben, daß genau diese Urteile für Diskussionen sorgen. Und für Angst

  8. #428
    Mitglied Benutzerbild von romeo1
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Ja, kann man ergänzen. Stimmt aber eben, daß genau diese Urteile für Diskussionen sorgen. Und für Angst
    Diese Angst ist doch nachvollziehbar, vor allem dabei die immer seltsamer werdenden Urteilen einer nach linksgrün abdriftenden Justiz denkt.

  9. #429
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von romeo1 Beitrag anzeigen
    Diese Angst ist doch nachvollziehbar, vor allem dabei die immer seltsamer werdenden Urteilen einer nach linksgrün abdriftenden Justiz denkt.
    Darauf wollte ich ja die ganze Zeit hinaus. Wegen diesen Urteilen, die eben öffentlich wurden, traut sich keiner mehr. Ich auch nicht. Jedenfalls nicht, wenn Zeugen überleben.

  10. #430
    Mitglied Benutzerbild von Lykurg
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Darauf wollte ich ja die ganze Zeit hinaus. Wegen diesen Urteilen, die eben öffentlich wurden, traut sich keiner mehr. Ich auch nicht. Jedenfalls nicht, wenn Zeugen überleben.
    Im Ernstfall wehre ich mich meiner Haut. Mit allen Konsequenzen. Da jucken mich keine Gerichtsurteile. Lieber ggf. Knast als tot. Keine Zeugen ist natürlich immer am besten.

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Ich habe fast zwei Dutzend NW-Verhandlungen live und real erlebt. Allesamt Freisprüche oder GS. Gut, keine Toten , dafür beste Anwälte. Desweiteren habe ich nur in diesem Strang sechs ( !!! ) von Hunderten Urteilen zum Nachlesen verlinkt, in denen sich Angegriffene- ja, auch Deutsche- teils mit illegalen Waffen verteidigt haben, den Migranten- Angreifer sogar getötet haben und frei gesprochen wurden. Keinen interssiert das.

    Dafür wird nur immer wieder und wieder und wieder das einzige Götzl-AUSNAHME- Urtei- das völlig aus dem Rahmen fällt, indem der Angklagte wider alles Ratschläge sich zudem bei der Polizei um Kopf und Kragen geredet hat, und noch dazu schlecht verteidigt wurde- zitiert. Vermutlich suchen die meisten einen Grund und Vorwand, warum man sich nicht bewaffnen und vor allem wehren soll.

    Als ob es im Fall der Fälle wirklich darauf ankommt, und einer ausgerechnet darüber nachdenkt, was passiert, wenn man angegriffen wird und den Angreifer siegreich in den Rollstuhl schickt, statt selber dort zu landen.

    Und vor allem bei der Polizei keinerlei ( !!! ) Aussagen zur Sache machen, und einen Fachanwalt für Strafrecht engagieren.
    Richtig! Der gewöhnliche deutsche BRDepp "arbeitet" ja in seinem kindlichen Vertrauen gerne mit den Behörden zusammen und will alles richtig machen. Als Dank wird er dann verurteilt, wenn er möglichst viel sagt.

    Beispiel: Ein entfernter Bekannter (BRD-Normalo) von mir geht mit einem Freund abends durch die Stadt. Da kommt ein besoffener Neger und greift die beiden ohne Grund an. Der Kumpel von meinem Bekannten schlägt dem Neger die Nase ein nachdem ihn dieser zuerst getreten hat. Dann riefen die beiden die Polizei, obwohl unser farbiger Dichter und Denker schon abgedüst war. Die Polizei nahm alles auf und die beiden Deutschen wurden angezeigt. Man ruft nicht die Polizei - außer es geht nicht anders! Sie sind eben nicht unser Freund und Helfer.

    Beispiel 2: Ein Bekannter von mir wird in seiner Wohnung von einem vermummten Türken (?) mit Messer überfallen, der ihm sein Geld und ein paar Gramm Gras klaut. Der Türke verliert im Treppenhaus sein Handy (kein Witz) und ist später genau zu identifizieren anhand der Rufnummer. Die Polizei stellt aber das Verfahren gegen den Türken ein, während der harmlose deutsche Kiffer eine Geldstrafe wegen Gras-Besitz bekommt. Natürlich hat der Deutsche den Bullen auch alles ganz genau erzählt.
    "Mit den Weltvergiftern kann es daher auch keinen Frieden geben. Es werden auf Dauer nur wir oder sie weiterexistieren können. Und ich bin entschlossen, meinen Weg niemals zu verlassen. Ich habe den Propheten des Zerfalls einen kompromisslosen Kampf angesagt, der erst mit meinem Tod enden wird." (Aus: Beutewelt, Friedensdämmerung)

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