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Thema: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

  1. #351
    Mitglied Benutzerbild von Knudud_Knudsen
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von umananda Beitrag anzeigen
    Man nennt es auch Subjektive Notwehrsituation ... das kann man nun nicht immer ausschließen.

    Hier ist der Gesetzestext ... [Links nur für registrierte Nutzer]




    Weit wichtiger ist die angemessene Abwehrhandlung ...



    Wenn man sich beispielsweise mittels Schusswaffe zur Wehr setzt, sollte man zuerst die Bewegungsfähigkeit des Angreifers zum Ziel haben, es sei denn der Angreifer hat selber ein Schusswaffe. Liegt der Angreifer bewegungsunfähig am Boden ... so endet die Notwehrsituation. Wer dann noch Schüsse auf den Angreifer abgibt, handelt wohl eher wie ein Scharfrichter. Das wäre eindeutig unangemessen. Und die körperliche Überlegenheit eines männlichen Angreifers gegenüber einer weiblichen Person ist eh klar ... es sei denn, es handelt sich um einen Zwergen.

    Servus umananda
    ..das gilt auch bei häuslicher Gewalt..und nicht nur Männer sind Täter..
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    Advocatus Diaboli

  2. #352
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    In Deutschland darfst Du dich nicht wehren - weil das rassistisch ist und man muss sich schlagen lassen und Anzeige bei Polizei machen - hat ja der CDU Innenminister gesagt, er will nicht dass der Bürger hier Selbstverteidigung macht, sonst macht man sich selbst Strafbar....

    Ist mir letzte Woche passiert, hatte südeuropäische Nachbarn mit nächtlicher Zigeunerflokore und anderem Tanzgelage, geklingelt - Rauferei gehabt wegen den Gaunern und musste mir noch von der Polizei anhören, wie es sein kann dass ich diese armen Leute bei ihrer Nachtmusik stören tue....

    damit weiss ich : Es gibt keinen Rechtsstaat mehr, man muss sich wehren auch wenn es per Gesetz verboten ist und der Staat möchte dass der Bürger stirbt oder verletzt ist - damit es politisch korrekt ist...da gibt es nur eine einzige Möglichkeit ... Gewisse Konfliktsituation selbst lösen mit rabiaten Methoden (Schusswaffen) und ggf gewisse Dinge konspirativ klären...ist so ähnlich wie bei Moskau Inkasso die Geld von Schuldnern eintreiben, wo der rechstaat versagt hat...- weil auf einmal das Auto der "Frau" gehört und solche Sachen....

  3. #353
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von wtf Beitrag anzeigen
    Wie bereits erwähnt gibt es da diese kleine Diskrepanz zwischen geschriebenen Gesetzen sowie der politisch gefärbten Urteilsfindung durch neofreislersche Unrichter. Da wird aus legitimer Selbstverteidigung schnell mal ein strafbewehrter Notwehrexzess.
    Zitat Zitat von wtf Beitrag anzeigen
    OK, den Schuh ziehe ich mir an und hoffe, daß Du recht hast. Zweifel bleiben, siehe der (sic!)....
    Natürlich bleiben Zweifel. Abgesehen also davon, dass manche sich selber belasten, ist auch mir bekannt, dass manche Richter links, manche migrantenfreundlich- der arme Bub, hatte so eine schwere Kindheit- und manche von der migrantenhörigen und refugee-welcome -besessenen Politik auch zu migrantenfreundlichen Urteilen auch geradezu genötigt werden. Mir ist weiter bekannt, dass manche Staatsanwälte ihre Anklage-Pädoyers sogar ganz offen mit " wir dulden keine Selbstjustiz, das Gewaltmonopol hat der Staat " beginnen, und damit faktisch das Notwehrrecht abschaffen wollen, aber dennoch vertritt der BGH immer noch das Recht auf Notwehr.
    Zitat Zitat von black_swan Beitrag anzeigen
    In Deutschland darfst Du dich nicht wehren - weil das rassistisch ist und man muss sich schlagen lassen und Anzeige bei Polizei machen
    Nein. Natürlich darfst du dich gegen einen Angriff wehren. Du musst dich keinesfalls schlagen lassen. Lies nach, und informiere dich.

  4. #354
    Mitglied Benutzerbild von mick31
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Natürlich bleiben Zweifel. Abgesehen also davon, dass manche sich selber belasten, ist auch mir bekannt, dass manche Richter links, manche migrantenfreundlich- der arme Bub, hatte so eine schwere Kindheit- und manche von der migrantenhörigen und refugee-welcome -besessenen Politik auch zu migrantenfreundlichen Urteilen auch geradezu genötigt werden. Mir ist weiter bekannt, dass manche Staatsanwälte ihre Anklage-Pädoyers sogar ganz offen mit " wir dulden keine Selbstjustiz, das Gewaltmonopol hat der Staat " beginnen, und damit faktisch das Notwehrrecht abschaffen wollen, aber dennoch vertritt der BGH immer noch das Recht auf Notwehr.

    Nein. Natürlich darfst du dich gegen einen Angriff wehren. Du musst dich keinesfalls schlagen lassen. Lies nach, und informiere dich.
    Ein Notwehrrecht haben wir nur noch in der Theorie.

    Wo ist Merkels Stasiakte?

  5. #355
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    NRW-Innenminister Jäger dringt auf schärferes Waffenrecht

    Düsseldorf. Wer einen Waffenschein beantragt, über den soll der Verfassungsschutz Auskunft geben dürfen. Der NRW-Innenminister hat dabei eine Gruppe im Blick.

    Zitat



    Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) dringt auf eine schnelle Verschärfung des Waffenrechts in Deutschland. Anders als bisher sollen Polizeibehörden künftig über jeden, der einen Waffenschein beantragt, Informationen beim Verfassungsschutz abrufen können. Er trete mit Nachdruck für solch eine Regelabfrage beim Geheimdienst ein, sagte Jäger am Sonntag. So soll verhindert werden, dass beim Verfassungsschutz bekannte Extremisten legal eine Waffe führen können.


    „Waffen gehören nicht in die Hände von Rechtsextremisten und erklärten Staatsfeinden“, bekräftigte Jäger



    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Das so etwas kommt, wußte ich. Was Rechts und Staatsfeind ist, ist willkürlich.
    Habe schon immer gedacht, wie kann man so blöde sein. Da können einige von den Flüchtlingen eine Menge lernen.
    Eigentlich kann man nur noch Kot…..

    Nur Ausländer dürfen scharfe Waffen ohne Waffenschein haben.

  6. #356
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Hannoveraner Beitrag anzeigen
    Aber sowas ist man von dir ja gewohnt.......Notwehrschläger.
    TRS von der VHS, was bitte ist eigentlich ein Notwehrschläger ?

    Einer der sich in Notwehr verteidigt, oder einer wie du, der sich lieber zusammen schlagen lässt ?

  7. #357
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Einer der von Recht keine Ahnung hat und nur seibelt. Mußt nicht immer kund tun nicht zu wissen was TRS ist.

    Aber geh mal in eine Volkshochschule....damit du wenigsten ETWAS lernst !

  8. #358
    Mitglied Benutzerbild von autochthon
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Hannoveraner Beitrag anzeigen
    Einer der von Recht keine Ahnung hat und nur seibelt. Mußt nicht immer kund tun nicht zu wissen was TRS ist.

    Aber geh mal in eine Volkshochschule....damit du wenigsten ETWAS lernst !
    Der gute Rat zum Schluss war irgendwie voll Politikqualle..
    "... und alles kommt, wie's kommen muss.... " (Reinhard Mey "Der Gauckler")

  9. #359
    GESPERRT
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von autochthon Beitrag anzeigen
    Der gute Rat zum Schluss war irgendwie voll Politikqualle..
    Du schreibst in "Rätzel" .....

  10. #360
    Mitglied Benutzerbild von autochthon
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Hannoveraner Beitrag anzeigen
    Du schreibst in "Rätzel" .....
    Nicht schlimm. Das sagt nur älteren Hasen was. Bleib dabei. Du lernst dazu.
    "... und alles kommt, wie's kommen muss.... " (Reinhard Mey "Der Gauckler")

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