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Thema: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

  1. #331
    nouvelles à la main Benutzerbild von umananda
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Daytrader84 Beitrag anzeigen
    Ich denke, es ist angesichts der immer größer werdenden Anzahl an Überfällen und anderen "Übergriffen" mal an der Zeit, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen.

    Die Fragestellung ergibt sich ja bereits aus der Überschrift.

    Insbesondere geht es mir darum, wie es mit Kampftechniken aussieht, die beim Gegner schwere Verletzungen oder Schlimmeres hervorrufen können.

    Ich unterstreiche:
    Es soll niemand angegriffen werden! Es geht lediglich um die Verteidigung der eigenen oder einer anderen Person!
    Das ist doch eine überflüssige Frage. Man kann bei Notwehr so weit gehen, bis die akute Gefahr beendet ist. Alles was darüber hinausgeht ist keine Notwehr mehr.

    Servus umananda


    Überzeugen ist unfruchtbar.

    Walter Benjamin
    (1892 - 1940)

  2. #332
    Zynisches Dreckschwein Benutzerbild von Daytrader84
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von umananda Beitrag anzeigen
    Das ist doch eine überflüssige Frage. Man kann bei Notwehr so weit gehen, bis die akute Gefahr beendet ist. Alles was darüber hinausgeht ist keine Notwehr mehr.

    Servus umananda
    Die Frage scheint jedenfalls so überflüssig zu sein, dass sie hier bislang auf immerhin 34 Seiten diskutiert wurde.

  3. #333
    Mitglied Benutzerbild von autochthon
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Daytrader84 Beitrag anzeigen
    Die Frage scheint jedenfalls so überflüssig zu sein, dass sie hier bislang auf immerhin 34 Seiten diskutiert wurde.


    Wie weit Notwehr gehen darf, ist im StgB legaldefiniert. Damit wäre schon die Frage beantwortet. Nachschlagen! (Nicht in die Fresse - Im Buch)
    "... und alles kommt, wie's kommen muss.... " (Reinhard Mey "Der Gauckler")

  4. #334
    nouvelles à la main Benutzerbild von umananda
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Daytrader84 Beitrag anzeigen
    Die Frage scheint jedenfalls so überflüssig zu sein, dass sie hier bislang auf immerhin 34 Seiten diskutiert wurde.
    Ich habe ja auch nicht diesen Thread gemeint, sondern explizit die gestellte Frage beantwortet.

    Servus umananda


    Überzeugen ist unfruchtbar.

    Walter Benjamin
    (1892 - 1940)

  5. #335
    Haßkrimineller Benutzerbild von wtf
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von autochthon Beitrag anzeigen


    Wie weit Notwehr gehen darf, ist im StgB legaldefiniert. Damit wäre schon die Frage beantwortet. Nachschlagen! (Nicht in die Fresse - Im Buch)
    Wie bereits erwähnt gibt es da diese kleine Diskrepanz zwischen geschriebenen Gesetzen sowie der politisch gefärbten Urteilsfindung durch neofreislersche Unrichter. Da wird aus legitimer Selbstverteidigung schnell mal ein strafbewehrter Notwehrexzess.
    "When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson

  6. #336
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von wtf Beitrag anzeigen
    Wie bereits erwähnt gibt es da diese kleine Diskrepanz zwischen geschriebenen Gesetzen sowie der politisch gefärbten Urteilsfindung durch neofreislersche Unrichter. Da wird aus legitimer Selbstverteidigung schnell mal ein strafbewehrter Notwehrexzess.
    Stimmt. Und gerade und speziell bei Notwehr ist es daher sehr wichtig, dass du bei der Polizei keine Aussage machst, sondern schweigst, stattdessen aber einen Fachanwalt für Strafrecht engagierst. Und den für dich pädieren lässt. Am besten, den Besten. Der haut Richtern und Staatsanwälten Gestzestexte und Urteile um die Ohren, dass denen Hören und Sehen vergeht. Ich habe erlebt, wie Staatsanwältinnen unter den Kreuzverhör-Fragen eines kompetenten Anwalts- in meinem Fall immer eine Frau- an ihre Kron- Zeugen zum Heulen und Zittern gebracht, und als rechtsunkundige Ignorantinnen demaskiert und hingestellt wurden. Gut, kann einer, der noch nie vor Gericht war, und wenn, nur mit seinem vom H-4 Amt gestellten gratis Feld-Wald-Wiesen-Luschen- Anwalt auf kostemlosen Armenrecht , und sich wundert, dass er verurteilt wird, nicht wissen.
    Zitat Zitat von nurmalso2.0 Beitrag anzeigen
    Mir ist ein Fall bekannt, in dem ein Richter von einem sich zur Wehr setzenden verlangte, er hätte ja noch davon laufen können anstatt sich zur Wehr zu setzen.
    Nun, da hat sich der Abgeklagte bestimmt selber verteidigt, sprich selber belastet, oder einen miserabler Anwalt gehabt. Spätestens in der nächsten Instanz wird so ein Urteil ohnhin aufgehoben.

  7. #337
    Mitglied Benutzerbild von nurmalso2.0
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von wtf Beitrag anzeigen
    Wie bereits erwähnt gibt es da diese kleine Diskrepanz zwischen geschriebenen Gesetzen sowie der politisch gefärbten Urteilsfindung durch neofreislersche Unrichter. Da wird aus legitimer Selbstverteidigung schnell mal ein strafbewehrter Notwehrexzess.

    Mir ist ein Fall bekannt, in dem ein Richter von einem sich zur Wehr setzenden verlangte, er hätte ja noch davon laufen können anstatt sich zur Wehr zu setzen.
    Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.

  8. #338
    nouvelles à la main Benutzerbild von umananda
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von wtf Beitrag anzeigen
    Wie bereits erwähnt gibt es da diese kleine Diskrepanz zwischen geschriebenen Gesetzen sowie der politisch gefärbten Urteilsfindung durch neofreislersche Unrichter. Da wird aus legitimer Selbstverteidigung schnell mal ein strafbewehrter Notwehrexzess.
    Die sogenannte Urteilsfindung unterliegt oft der vorherrschenden politischen Tendenz ... wenn man einen Angreifer, der aus politisch korrekten Gründen zu einem prinzipiellen Opfer erklärt wurde, niederstreckt, dann hat man große Probleme eine legitime Notwehrsituation zu beanspruchen. Zumindest in Europa ... und wenn man auch noch den Angreifer rechtzeitig ausser Gefecht setzt und man dadurch keine eigenen Blessuren vorweisen kann, ist es besonders problematisch. Aber letztlich ändert das nichts daran, dass man im Falle eines Angriffes sein Notwehrverhalten ändern würde. Es sind oft nur Sekunden, die darüber entscheiden ... es wäre auch absurd, wenn jemand in so einer Situation auch noch lange darüber nachdenken würde. Wer sich in einer akuten Notwehrsituation befindet, denkt nicht darüber nach ... sondern reagiert.

    Servus umananda


    Überzeugen ist unfruchtbar.

    Walter Benjamin
    (1892 - 1940)

  9. #339
    Haßkrimineller Benutzerbild von wtf
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von umananda Beitrag anzeigen
    Wer sich in einer akuten Notwehrsituation befindet, denkt nicht darüber nach ... sondern reagiert.
    Alles zutreffend, und doch wird eine Sekundenentscheidung Monate später einer stundenlangen Betrachtung unterzogen und häufig gegen den sich Wehrenden ausgelegt, sofern das Schema paßt. Ich behaupte, daß ein kurzrasierter Sachse, der sich gegen einen aggressiven Araber zur Wehr setzt, strenger beurteilt wird als vice versa. Exakt das ist Gesinnungsjustiz.
    "When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson

  10. #340
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von wtf Beitrag anzeigen
    Ich behaupte, daß ein kurzrasierter Sachse, der sich gegen einen aggressiven Araber zur Wehr setzt, strenger beurteilt wird als vice versa. Exakt das ist Gesinnungsjustiz.
    Hier posten leider Leute, die haben noch keine einzige Notwehrverhandlung erlebt, und kennen die Urteile zu Notwehr nicht. Der kurzrasierte Sachse von deinem Avatat gewinnt mit einem Fachanwalt für Strafrecht jede Verhandlung , sprich er bekommt einen Freispruch, sogar mit Vorstrafen, es sei denn, er hat bei der Polizei ihn selbst belastende Aussagen gemacht. Ich habe beruflich zig Verhandlungen als A. oder Z. real und live erlebt, und poste aus eigener Erfahrung. Der Erfolg vor Gericht hängt allein davon ab, ob du dich bei der Polizei um Kopf und Kragen geredet hast, und wie gut dein Anwalt ist. Sprich, ob du bei der Polizei geschwiegen, und dich vor Gericht von einem kompetenten und teuren Fachanwalt für Strafrecht oder einer kostenlose Feld-Wald-Wiesen Lusche auf Armen-Hartz4-recht, also Gratis- Pflichtverteidiger, verteidigen lässt.
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