"When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson
Stimmt. Und gerade und speziell bei Notwehr ist es daher sehr wichtig, dass du bei der Polizei keine Aussage machst, sondern schweigst, stattdessen aber einen Fachanwalt für Strafrecht engagierst. Und den für dich pädieren lässt. Am besten, den Besten. Der haut Richtern und Staatsanwälten Gestzestexte und Urteile um die Ohren, dass denen Hören und Sehen vergeht. Ich habe erlebt, wie Staatsanwältinnen unter den Kreuzverhör-Fragen eines kompetenten Anwalts- in meinem Fall immer eine Frau- an ihre Kron- Zeugen zum Heulen und Zittern gebracht, und als rechtsunkundige Ignorantinnen demaskiert und hingestellt wurden. Gut, kann einer, der noch nie vor Gericht war, und wenn, nur mit seinem vom H-4 Amt gestellten gratis Feld-Wald-Wiesen-Luschen- Anwalt auf kostemlosen Armenrecht , und sich wundert, dass er verurteilt wird, nicht wissen.
Nun, da hat sich der Abgeklagte bestimmt selber verteidigt, sprich selber belastet, oder einen miserabler Anwalt gehabt. Spätestens in der nächsten Instanz wird so ein Urteil ohnhin aufgehoben.
Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.
Die sogenannte Urteilsfindung unterliegt oft der vorherrschenden politischen Tendenz ... wenn man einen Angreifer, der aus politisch korrekten Gründen zu einem prinzipiellen Opfer erklärt wurde, niederstreckt, dann hat man große Probleme eine legitime Notwehrsituation zu beanspruchen. Zumindest in Europa ... und wenn man auch noch den Angreifer rechtzeitig ausser Gefecht setzt und man dadurch keine eigenen Blessuren vorweisen kann, ist es besonders problematisch. Aber letztlich ändert das nichts daran, dass man im Falle eines Angriffes sein Notwehrverhalten ändern würde. Es sind oft nur Sekunden, die darüber entscheiden ... es wäre auch absurd, wenn jemand in so einer Situation auch noch lange darüber nachdenken würde. Wer sich in einer akuten Notwehrsituation befindet, denkt nicht darüber nach ... sondern reagiert.
Servus umananda
Überzeugen ist unfruchtbar.
Walter Benjamin
(1892 - 1940)
Alles zutreffend, und doch wird eine Sekundenentscheidung Monate später einer stundenlangen Betrachtung unterzogen und häufig gegen den sich Wehrenden ausgelegt, sofern das Schema paßt. Ich behaupte, daß ein kurzrasierter Sachse, der sich gegen einen aggressiven Araber zur Wehr setzt, strenger beurteilt wird als vice versa. Exakt das ist Gesinnungsjustiz.
"When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson
Hier posten leider Leute, die haben noch keine einzige Notwehrverhandlung erlebt, und kennen die Urteile zu Notwehr nicht. Der kurzrasierte Sachse von deinem Avatat gewinnt mit einem Fachanwalt für Strafrecht jede Verhandlung , sprich er bekommt einen Freispruch, sogar mit Vorstrafen, es sei denn, er hat bei der Polizei ihn selbst belastende Aussagen gemacht. Ich habe beruflich zig Verhandlungen als A. oder Z. real und live erlebt, und poste aus eigener Erfahrung. Der Erfolg vor Gericht hängt allein davon ab, ob du dich bei der Polizei um Kopf und Kragen geredet hast, und wie gut dein Anwalt ist. Sprich, ob du bei der Polizei geschwiegen, und dich vor Gericht von einem kompetenten und teuren Fachanwalt für Strafrecht oder einer kostenlose Feld-Wald-Wiesen Lusche auf Armen-Hartz4-recht, also Gratis- Pflichtverteidiger, verteidigen lässt.
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