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Thema: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

  1. #291
    Mitglied Benutzerbild von Krabat
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Wolf Fenrir Beitrag anzeigen
    Und ?! Das muss eine " offenen demokratische " Gesellschaft aushalten
    Seit der Mainstream drinhängt, geh ich eh nicht mehr hin. Leben kennt keine Partei.

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  2. #292
    spontan Benutzerbild von Herr B.
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Hier gehts um NOTWEHR, und nicht um deinen Geisteszustand.

    Noch vor kurzem hast du gepostet, dass du Katholen-Troll auf deinen sonntäglichen Demos gegen Abtreibung von Gegendemonstrantinnen ( !!!!!! ) regelmässig bespuckt und angeblich mit dem " Tode " bedroht wirst.
    Von Frauen, auf offener Strasse, am hellichten Tage, in Deutschland...ohne Worte.

    Auf die Idee, dich in Notwehr zu verteidigen, oder mindestens zurück zu spucken, bist du Lusche nicht mal gekommen. Aber hier gross im Notwehr-Strang rum tönen..und ehrbare Userinnen zu stalken, dazu biste mutig genug. Du bist mir so ein Hosenscheisser....geh in die Kirche zu deinen Ministranten.
    Der geht doch bloß demonstrieren weil die Reaktion der Frauen ihn abartig sexuell erregt. So was gibt's. Der ist halt zur Onanie
    verdammt, und da hat er eben ständig Frust den er ausleben muß.
    Und daß der sowieso nicht alle Tassen im Schrank hat konnte bisher jeder zur Genüge für sich selbst beobachten...



  3. #293
    Mitglied Benutzerbild von Schopenhauer
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Hier gehts um NOTWEHR, und nicht um deinen Geisteszustand.

    Noch vor kurzem hast du gepostet, dass du Katholen-Troll auf deinen sonntäglichen Demos gegen Abtreibung von Gegendemonstrantinnen ( !!!!!! ) regelmässig bespuckt und angeblich mit dem " Tode " bedroht wirst.
    Von Frauen, auf offener Strasse, am hellichten Tage, in Deutschland...ohne Worte.

    Auf die Idee, dich in Notwehr zu verteidigen, oder mindestens zurück zu spucken, bist du Lusche nicht mal gekommen. Aber hier gross im Notwehr-Strang rum tönen..und ehrbare Userinnen zu stalken, dazu biste mutig genug. Du bist mir so ein Hosenscheisser....geh in die Kirche zu deinen Ministranten.
    Ohne Wahrheit gibt es keine Freiheit.

    "Ich glaube, ich bin jetzt in einem Alter, in dem ich Leute von Anfang an doof finden darf. Ich habe ja nicht ewig Zeit."

  4. #294
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Meinst Du den Strang, als Du den Leuten erzählen wolltest, dass der Notwehrparagraph des StGB unverhältnismäßige Gewalt rechtfertigen würde?
    Ich habe nirgends unverhätnismässige Gewalt gerechtfertigt. Ich habe den Leuten auch nichts " erzählt ", sondern darauf hingewiesen, dass bei Notwehr generell- normalerweise und im Regelfall- keine Verhältnis-mässigkeits-prüfung nötig ist. Und Ausnahmen nur die Regel bestätigen.
    Geändert von cornjung (23.08.2016 um 10:36 Uhr)

  5. #295
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Meinst Du den Strang, als Du den Leuten erzählen wolltest, dass der Notwehrparagraph des StGB unverhältnismäßige Gewalt rechtfertigen würde?
    Ist es eigentlich zuviel verlangt, dass man erwartet, dass du dir wenigstens einmal den Notwehrparagraphen durch liest, bevor du hier ständig gegoogelten Unsinn postest, den du nicht verstanden hast ? Notwehr muss erforderlich und geboten sein, aber nicht verhältnissmässig. Von Verhältnissmässig steht kein Wort ! Wie oft denn noch ?

  6. #296
    Zynisches Dreckschwein Benutzerbild von Daytrader84
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Wie schaut es eigentlich mit einer Deo-Flasche und einem Feuerzeug aus?
    Das ist meine potenzielle Abwehr, falls mal jemand unerwünscht bei mir vorbeischauen sollte.

    Befürchte aber, dass ich damit gegen das Waffengesetz verstoße:

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    in Verbindung mit Anlage 2

    1.3.4
    Gegenstände, bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann oder in denen unter Verwendung explosionsgefährlicher oder explosionsfähiger Stoffe eine Explosion ausgelöst werden kann;


    Ich hoffe ja, dass der TAG X nie eintreten wird, ein Blick in den örtlichen Polizeibericht lässt aber erahnen, dass die Notwendigkeit eventueller Notwehrhandlungen von Woche zu Woche ansteigt.

  7. #297
    Mitglied Benutzerbild von mathetes
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Daytrader84 Beitrag anzeigen
    Wie schaut es eigentlich mit einer Deo-Flasche und einem Feuerzeug aus?
    Das ist meine potenzielle Abwehr, falls mal jemand unerwünscht bei mir vorbeischauen sollte.

    Befürchte aber, dass ich damit gegen das Waffengesetz verstoße:

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    in Verbindung mit Anlage 2

    1.3.4
    Gegenstände, bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann oder in denen unter Verwendung explosionsgefährlicher oder explosionsfähiger Stoffe eine Explosion ausgelöst werden kann;


    Ich hoffe ja, dass der TAG X nie eintreten wird, ein Blick in den örtlichen Polizeibericht lässt aber erahnen, dass die Notwendigkeit eventueller Notwehrhandlungen von Woche zu Woche ansteigt.
    Abgesehen von den rechtlichen Fragen halte ich es für wenig effektiv und gefährlich für einen selbst, falls es überhaupt ernst gemeint war. Ein Pfefferspray dürfte den selben Zweck erfüllen und wenn Gesetze keine Rolle mehr spielen oder dir egal sind, warum nicht gleich ein Messer - Führverbot hin oder her, wär eh nur ne Ordnungswidrigkeit.
    Und es bringt alle dahin, die Kleinen und die Großen, und die Reichen und die Armen, und die Freien und die Sklaven, dass man ihnen ein Malzeichen an ihre rechte Hand oder an ihre Stirn gibt;
    und dass niemand kaufen oder verkaufen kann, als nur der, welcher das Malzeichen hat, den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens.


  8. #298
    Zynisches Dreckschwein Benutzerbild von Daytrader84
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von mathetes Beitrag anzeigen
    Abgesehen von den rechtlichen Fragen halte ich es für wenig effektiv und gefährlich für einen selbst, falls es überhaupt ernst gemeint war.
    Ist durchaus ernst gemeint.
    Ich hoffe da eher auf den Abschreckungseffekt, wenn man dem Besucher ein paar Lichtlein vor der Nase brennen lässt.

  9. #299
    Mitglied Benutzerbild von mathetes
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Daytrader84 Beitrag anzeigen
    Ist durchaus ernst gemeint.
    Ich hoffe da eher auf den Abschreckungseffekt, wenn man dem Besucher ein paar Lichtlein vor der Nase brennen lässt.
    Hab als Kind solche Späße auch gemacht, soll nicht ungefährlich sein, mir ist zum Glück nichts passiert. Was machst du wenn die Dose leer ist und wie stellst du dir vor, in einer Notwehrsituation erst die Dose zu ziehen, dann das Feuerzug und dann die Dose anzuzünden während der andere vll. ein Messer zieht?
    Und es bringt alle dahin, die Kleinen und die Großen, und die Reichen und die Armen, und die Freien und die Sklaven, dass man ihnen ein Malzeichen an ihre rechte Hand oder an ihre Stirn gibt;
    und dass niemand kaufen oder verkaufen kann, als nur der, welcher das Malzeichen hat, den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens.


  10. #300
    Zynisches Dreckschwein Benutzerbild von Daytrader84
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von mathetes Beitrag anzeigen
    Hab als Kind solche Späße auch gemacht, soll nicht ungefährlich sein, mir ist zum Glück nichts passiert. Was machst du wenn die Dose leer ist und wie stellst du dir vor, in einer Notwehrsituation erst die Dose zu ziehen, dann das Feuerzug und dann die Dose anzuzünden während der andere vll. ein Messer zieht?
    Ich nehme mal an, dass ich wach werde, wenn bei mir jemand einbricht.
    Ich habe Rolläden, die nachts nach unten gefahren sind und die soll erst einmal jemand geräuschlos aufkriegen.
    Wenn es lautlos zum Beispiel durch ein Öffnen des Türschlosses geschieht, dann bin ich natürlich im Bett genau so überrascht, als würde ich mich mit Pfefferspray verteidigen wollen.

    Seit aber vor ein paar Monaten 300 Meter von mir entfernt drei "arabisch sprechende Personen" einen Fußgänger überfallen, ausgeraubt und ins Krankenhaus getreten haben, liegen die notwendigen Utensilien auf meinem Nachttisch

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