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Thema: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

  1. #111
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Tantalit Beitrag anzeigen
    Nö kein Mythos, wenn du meinst unbewaffnete die einen Einbruch begehen an Ort uns Stelle abknallen zu dürfen weil du dich bedroht fühlst werden dich die Gerichte eines besseren belehren.
    Das Kleinind hat den Unterschied zwischen dem Gesetz und der Weltanschauung vieler deutscher Richter und Staatsanwälte noch nicht verstanden.

    Strafgesetzbuch (StGB)
    § 32 Notwehr


    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.



    Büblein, da steht nichts von verhältnismäßig. Sondern erforderlich. Und zwar mit dem, was zur Verfügung steht. Außer deutschen Juristen wird niemand verlangen du solltest erst mal im Keller nach etwas Milderem suchen, wenn du eine Waffe in der Hand hast.
    Ein Einbruch ist bereits ein rechtswidriger Angriff.

    Daß die faktische Rechtsauslegung in Schland nicht gesetzeskonform ist, wissen wir bereits.

  2. #112
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Tantalit Beitrag anzeigen
    Als Notwehr zählt jeweils das mildeste Mittel, das man zur Verfügung hat, um einen Angriff abzuwehren. Das heißt, auch bei Notwehr darf man niemanden stärker verletzten als notwendig. Allerdings liegt die Wahl das Mittels im Auge des Opfers. "Eine Frau, die sich in öffentlicher Umgebung einem ihr körperlich überlegenen Mann gegenübersieht, der sie womöglich sexuell bedrängt, darf diesen auch mit einem Messer abwehren. Notfalls bis zum Äußeren, also dem Tod des Angreifers", so Baumhöfener

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    Quatsch.

  3. #113
    Mitglied Benutzerbild von Carl von Cumersdorff
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Daytrader84 Beitrag anzeigen
    Ich denke, es ist angesichts der immer größer werdenden Anzahl an Überfällen und anderen "Übergriffen" mal an der Zeit, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen.

    Die Fragestellung ergibt sich ja bereits aus der Überschrift.

    Insbesondere geht es mir darum, wie es mit Kampftechniken aussieht, die beim Gegner schwere Verletzungen oder Schlimmeres hervorrufen können.

    Ich unterstreiche:
    Es soll niemand angegriffen werden! Es geht lediglich um die Verteidigung der eigenen oder einer anderen Person!
    Jeder Fremde, der einen berauben, überfallen, verletzen und töten will, sollte man sofort erschießen dürfen. Anschließend sollte das Bundesverdienstkreuz verliehen werden. Bei kriminellen Ausländer sogar am Bande.
    Nicht durch Reden und Majoritätsbeschlüsse werden die großen Fragen der Zeit entschieden, sondern durch Eisen und Blut.
    [Otto von Bismarck (1815-98), preuß.-dt. Staatsmann, Gründer d. Dt. Reiches u. 1871-90 dessen erster Kanzler

  4. #114
    cornjung
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Tantalit Beitrag anzeigen
    Als Notwehr zählt jeweils das mildeste Mittel, das man zur Verfügung hat, um einen Angriff abzuwehren.
    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Büblein, da steht nichts von verhältnismäßig. Sondern erforderlich.
    Nein, das behaupten nur lebensfremde Gutmenschen, die Angreifer, Diebe, Schläger und Vergewaltiger in Schutz nehmen, und verteidigen, und ängstliche Feiglinge, die sich nicht verteidigen wollen. Das mildeste Mittel wäre nämlich immer, sich gar nicht in Notwehr zu wehren, oder nur unzureichend, sich dafür berauben und zusammen schlagen lassen, und anschliessend die Polizei zu rufen. Nach deiner Angsthasen-Deppen-und Feiglingen- logik wäre Notwehr nämlich faktisch abgeschafft.

    Ich empfehle dir den Notwehrparapgraphen § 32 StGB durchzulesen. Da steht von mildestem Mittel kein Wort, dafür von erforderlicher Verteidigung. Erforderlich ist die Verteidigung, die aus Sicht des Angegriffenen zum Zeitpunkt der Tat ( also ex-ante ! ) den Angriff entgültig und sofort ab-bezw. beendet. Ich muss mich gerade nicht auf das Risiko einer unzureichenden oder untauglichen Abwehrhandlung einlassen. Von wegen Banane...
    Zitat Zitat von Tantalit Beitrag anzeigen
    Nö kein Mythos, wenn du meinst unbewaffnete die einen Einbruch begehen an Ort uns Stelle abknallen zu dürfen weil du dich bedroht fühlst werden dich die Gerichte eines besseren belehren. Ist aber auch egal ich weiß ja das man dem Vorposter immer als erstes mal sagen muß das er keine Ahnung hat.
    Nix " nö ". Nix " du hast doch eh keine Ahnung ". Du musst übrigens nicht in jedem thread darauf hinweisen, dass du ausser " nö, du hast keine Ahnung " keine weiteren " Argumente " hast.

    Im KampfSportthread haste mir erklärt, KS bringe eh nichts, obwohl du noch keine Stunde KS gemacht, geschweige denn je einer Schlägerei beigewohnt hast. Im Waffenthread haste gepostet, Waffen bringen eh nix, obwohl das Merkel ohne ihre schwerst bewaffnete Leibwache keinen Schritt vors Haus macht ( von wegen Waffen bringen nix, warum sind den die dann alle bis an die Zähne bewaffnet ?????? ), und du eine scharfe Waffe noch nie angefasst hast. Und hier behauptest du, gegen bewaffnete Einbrecher und Migranten-Schläger-Gangs könne man nichts machen, obwohl du dich mit Notwehr noch nie befasst, geschweige denn dich je berufen hast.

    Fakt ist, Mindestens nach der aktuellen Rechtsprechung darfst du sehr wohl auf einen Einbrecher ( der immer bewaffnet ist, selbst mit nur einem Einbruch- Schraubenzieher !!!! ) gezielt schiessen, wenn der dich angreift. ( Nein, nicht wenn er flieht in den Rücken !!!! ) Das ist gängige Rechtsprechung, hier ein Urteil unter Hunderten. [Links nur für registrierte Nutzer]

    Keineswegs muss ich mich nämlich zum Krüppel, oder gar in den Rollstuhl prügeln lassen. Und sogar wer sein Leben nur bedroht glaubt ( PutativN) , darf sich verteidigen, sogar schiessen...auch wenn hier im Forum ständig das Gegenteil behauptet wird. Das ist gilt sogar für Kampfsportler oder Rocker. Und in Ausnahmefällen, wie hier, in der die Polizei die Haus- Türe aufgebrochen hat, ohne sich als Polzei erkennen zu geben, ist nicht mal ein Warnschuss nötig. Ja, richtig gelesen. [Links nur für registrierte Nutzer]
    Zitat Zitat von Tantalit Beitrag anzeigen
    Ganz einfach, deine Notwehrhandlung sollte verhältnißmäßig sein.
    Ganz einfach, das ist falsch. Wie oft willste das noch hören ?
    Geändert von cornjung (02.08.2016 um 11:11 Uhr)

  5. #115
    Mitglied Benutzerbild von Valdyn
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen



    Büblein, da steht nichts von verhältnismäßig. Sondern erforderlich. Und zwar mit dem, was zur Verfügung steht. Außer deutschen Juristen wird niemand verlangen du solltest erst mal im Keller nach etwas Milderem suchen, wenn du eine Waffe in der Hand hast.
    Ein Einbruch ist bereits ein rechtswidriger Angriff.

    Daß die faktische Rechtsauslegung in Schland nicht gesetzeskonform ist, wissen wir bereits.
    Es ist aber eben situationsbedingt ob für die Abwehr eines Angriffes Waffeneinsatz ERFORDERLICH ist oder eben nicht. Deshalb steckt da ganz allgemein in dem ERFORDERLICH eben die Verhältnismäßigkeit. Wenn ich einen Angriff auch mit einem Regenschirm abwehren kann muß ich den Angreifer nicht direkt erschießen. Es ist nicht ERFORDERLICH und unverhältnismäßig.

    Und damit eben auch laut dem allgemeinen Passus verboten. Denn da steht ja deutlich:

    Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
    Es ist nicht alles immer auch erforderlich was möglich ist.

    Notwehr ist also nicht die Verteidigung, die über das erforderliche hinausgeht. Steht da. Ganz deutlich. Und nochmal: Wenn ein Angriff also auch mit dem Regenschirm leicht abwehren kann und ich den Angreifer trotzdem über den Haufen schieße ist es keine Notwehr mehr. Denn es ist nicht erforderlich ihn zu erschießen.

    Völlig schleierhaft warum hier einige nicht kapieren was "erforderlich" bedeutet.

  6. #116
    Mitglied Benutzerbild von mathetes
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    @ cornjung, könnte man es so verkürzen, erforderlich war im Nachhinein das Mittel, das auch erfolgreich war, oder würde das wiederum zu weit gehen?
    Und es bringt alle dahin, die Kleinen und die Großen, und die Reichen und die Armen, und die Freien und die Sklaven, dass man ihnen ein Malzeichen an ihre rechte Hand oder an ihre Stirn gibt;
    und dass niemand kaufen oder verkaufen kann, als nur der, welcher das Malzeichen hat, den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens.


  7. #117
    Mitglied Benutzerbild von Valdyn
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von mathetes Beitrag anzeigen
    @ cornjung, könnte man es so verkürzen, erforderlich war im Nachhinein das Mittel, das auch erfolgreich war, oder würde das wiederum zu weit gehen?
    Wenn deine kleine 6 jährige Tochter etwas tut, was sie nicht tun soll. Ist es erforderlich sie deshalb gleich übers Knie zu legen oder ist es erforderlich ihr zu erklären, daß sie das in Zukunft lassen soll. Erfolgreich wäre beides.

    Was tust du, was ist erforderlich?

  8. #118
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Valdyn Beitrag anzeigen
    Wenn ich einen Angriff auch mit einem Regenschirm abwehren kann muß ich den Angreifer nicht direkt erschießen..
    Ha...ha...ha....einen Angreifer, einen bewaffneten Einbrecher, eine Schläger-gang oder Vergewaltiger mit einem Regenschirm abwehren...ohne Worte.
    Zitat Zitat von Valdyn Beitrag anzeigen
    Völlig schleierhaft warum hier einige nicht kapieren was "erforderlich" bedeutet...
    Völlig schleierhaft, warum hier einige hier nicht mal im Stande sind, Beiträge wie # 114 zu lesen, wenn sie schon keine Urteile lesen bezw. verstehen können. Zitat aus dem Urteil [Links nur für registrierte Nutzer] " Selbst wenn er auf den Einbrecher gezielt geschossen hätte, als dieser ihn angriff, wäre auch dies nicht strafbar, vielmehr ein Akt der Notwehr gewesen, erläutert sie die aktuelle höchststrichterliche Rechtsprechung ". Und das weiss jeder, der sich mit Notwehr auskennt. Angriff darf entgültig und sofort gestoppt werden. Sogar mit einem tödlichen Schuss. Im Einzefall ohne Vorwarnung.[Links nur für registrierte Nutzer]

  9. #119
    Mitglied Benutzerbild von Valdyn
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Was verstehst du nicht, wenn man hier zig mal betont, daß Notwehr immer situativ beurteilt wird. Was aber nichts an der allgemeinen Gültigkeit ändert, daß die Abwehr nur erforderlich sein darf und nicht mehr?

    Und unterlasse es bitte in Zukunft meine Beiträge zu zitieren.

  10. #120
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Valdyn Beitrag anzeigen
    Was verstehst du nicht, wenn man hier zig mal betont, daß Notwehr immer situativ beurteilt wird.
    Ich verstehe es schon, es ist nur falsch, und wurde hier inzwischen zigfach widerlegt.

    Was verstehst du an den Beiträgen # 114 und # 118 nicht ?

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