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Thema: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

  1. #101
    Kreuzritter Benutzerbild von Heiliger
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Pletschi Beitrag anzeigen
    Dankeschön für den Tipp. Ich werde darüber angemessen lange nachdenken :-)
    Nicht zu lange. sonst klappt es mit dem weglaufen nicht mehr!

    Der Tip ist aber Gold Wert!
    Zeigt mir doch was Mohammed Neues gebracht hat und da wirst du nur Schlechtes und Inhumanes finden wie dies, dass er vorgeschrieben hat, den Glauben, den er predigte, durch das Schwert zu verbreiten

  2. #102
    Mud dispenser Benutzerbild von Suedwester
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Soll ich etwa noooooooch mehr, noch ausführlicher schreiben ? Ich schreibe hier fast gegen ein halbes Dutzend Foristen an, die nicht mal den § 32 StGB kennen, geschweige denn die Kommentar-Literatur und Rechtssprechung des BGH, und suggerieren, das Recht auf NW wäre faktisch abgeschafft.

    .....und besonders gegen diejenigen , die immer wieder dieselben falschen
    Behauptungen aufstellen, bzw. dieselben daemlichen Fragen stellen....
    weil sie einfach zu hohl sind, das Geschriebene richtig zu lesen, darueber
    nachzudenken und entsprechend zu begreifen.
    Vom Strangeroeffner, dem das Thema doch offensichtlich sooo wichtig war,
    hat man auch nichts mehr gesehen. Er hat weder eine Meinung, noch ein paar
    (nuetzliche) Fragen dazu gepostet.

  3. #103
    Stopblitz
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Ist doch eigentlich sonnenklar. Je mehr Zeugen zugegen sind, die für dich aussagen, desto freier ist deine Hand wie heftig du deine Gegenwehr entwickelst.

  4. #104
    Mud dispenser Benutzerbild von Suedwester
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Stopblitz Beitrag anzeigen
    Ist doch eigentlich sonnenklar. Je mehr Zeugen zugegen sind, die für dich aussagen, desto freier ist deine Hand wie heftig du deine Gegenwehr entwickelst.
    Die Gegenwehr an sich stellt nicht das Problem dar.
    Vielmehr ist es die Tatsache, dass du glaubhaft machen musst,
    dass es sich um einen (gegenwaertigen rechtswidrigen) Angriff
    handelte, der deine Gegenwehr erforderlich machte......

    Dabei koennen (neutrale) Zeugen hilfreich sein.

    "Erfundene" Zeugen der Gegenseite, die definitiv nicht dabei waren,
    koennen dich unter Umstaenden erstmal richtig in die Scheixxe reiten.
    Geändert von Suedwester (31.07.2016 um 11:21 Uhr)

  5. #105
    Mitglied Benutzerbild von Schopenhauer
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Suedwester Beitrag anzeigen
    .....und besonders gegen diejenigen , die immer wieder dieselben falschen
    Behauptungen aufstellen, bzw. dieselben daemlichen Fragen stellen....
    weil sie einfach zu hohl sind, das Geschriebene richtig zu lesen, darueber
    nachzudenken und entsprechend zu begreifen.

    Vom Strangeroeffner, dem das Thema doch offensichtlich sooo wichtig war,
    hat man auch nichts mehr gesehen. Er hat weder eine Meinung, noch ein paar
    (nuetzliche) Fragen dazu gepostet.
    Das rot markierte ist universell auf alles übertragbar. Fast etwas für den "Was ärgert euch gerade" Strang. (Obwohl, wenn ich mich da jedesmal wirklich drüber ärgern würde, würde ich da gar nicht mehr rauskommen...).
    Ohne Wahrheit gibt es keine Freiheit.

    "Ich glaube, ich bin jetzt in einem Alter, in dem ich Leute von Anfang an doof finden darf. Ich habe ja nicht ewig Zeit."

  6. #106
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Suedwester Beitrag anzeigen
    Die Gegenwehr an sich stellt nicht das Problem dar.Vielmehr ist es die Tatsache, dass du glaubhaft machen musst,dass es ich um einen (gegenwaertigen rechtswidrigen) Angriff handelte, der deine Gegenwehr erforderlich machte......Dabei koennen (neutrale) Zeugen hilfreich sein."Erfundene" Zeugen der Gegenseite, die definitiv nicht dabei waren, koennen dich unter Umstaenden erstmal richtig in die Scheixxe reiten.
    Stimmt, exakt so ist es im real live.

    Abgesehen davon, dass manche sich mit ihren Aussagen bei der Polizei ohnhin selber belasten, neutrale und unbeteiligte Zeugen aus Angst vor Repressalien keine Aussage zu machen wagen, kommt noch dazu, dass angreifende Migranten-Diebe-oder Schläger, die in Notwehr mal ausnahmsweise Prügel bezogen haben, regelmässig vors Gericht rennen, dort rum flennen, von Ausländer-und Migranten- Diskriminierung schwadronieren, und am entscheidensten, sich dort gegen-und wechselseitig mit ihrem ganzen Hartz4-Clan und dreisten Lügen, die eiskalt beeidet werden, Flankenschutz geben. Sprich, den Angegriffenen, der sich gewehrt hat, zum Angreifer hinstellen wollen. Nach dem Motto " am lautesten schreit der Dieb, wenn er mal bestolen wird.

    Ziggfach vor Gericht so erlebt. " Ja Herr Vorsitzender, kann bestätigen- ich schwörs beim Leben meiner Mudder- mein " Bruder " hat nichts gemacht, und pöser Nazi-Schläger hat meinen Hartz4-Kollegen dumm angemacht und ihm Aua gemacht, und jetzt ist er lebenslang traumatisiert " blablabla...und dann kommt noch die grün-versiffte, gutmenschige, zur refugee-welcome Fraktion gehörende Frau Dr. hässliche Lesben- Staatsanwältin dazu.
    Geändert von cornjung (31.07.2016 um 11:25 Uhr)

  7. #107
    Doppeldenk öm de Eck. Benutzerbild von Tantalit
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Die sogenannte "Verhältnismäßigkeit" gibt es nicht, sondern ist ein recht populärer Mythos. Es sind keine klaren Grenzen gezogen. Der Verteidiger muss das mildeste der Mittel wählen, muss sich aber bei der Verteidigung nicht auf Risiken für Leib und Leben einlassen. Er ist auch nicht verpflichtet zu flüchten, da das Recht dem Unrecht nicht weichen muss.

    (Wikipedia)

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    Nö kein Mythos, wenn du meinst unbewaffnete die einen Einbruch begehen an Ort uns Stelle abknallen zu dürfen weil du dich bedroht fühlst werden dich die Gerichte eines besseren belehren.

    Ist aber auch egal ich weiß ja das man dem Vorposter immer als erstes mal sagen muß das er keine Ahnung hat.
    Rechtschreibfehler dürft ihr suchen, ihr findet eh nie alle.

  8. #108
    Doppeldenk öm de Eck. Benutzerbild von Tantalit
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von In Medias Res Beitrag anzeigen
    Wenn ich nichts zu befürchten hätte, wäre es keine Notwehr, dann wäre es jemanden eine Lektion erteilen.
    Jedoch denke ich das du in deinem Leben noch nie mit Gewalt aus irgendeiner Situation heraus in Berührung kamst, sonst wüsstest du das man in solch einer Situation immer was zu befürchten hat und immer etwas an Schmerzen mit nimmt, ob körperlich oder seelisch.
    Was hier immer für Annahmen gemacht werden denen dann Hand und Fuß fehlt, faszinierend.
    Rechtschreibfehler dürft ihr suchen, ihr findet eh nie alle.

  9. #109
    Doppeldenk öm de Eck. Benutzerbild von Tantalit
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Nein. Das ist bei Notwehr- anders beim Notstand- gerade nicht nötig. Und wurde hier schon zigfach gepostet.



    Als Notwehr zählt jeweils das mildeste Mittel, das man zur Verfügung hat, um einen Angriff abzuwehren. Das heißt, auch bei Notwehr darf man niemanden stärker verletzten als notwendig. Allerdings liegt die Wahl das Mittels im Auge des Opfers. "Eine Frau, die sich in öffentlicher Umgebung einem ihr körperlich überlegenen Mann gegenübersieht, der sie womöglich sexuell bedrängt, darf diesen auch mit einem Messer abwehren. Notfalls bis zum Äußeren, also dem Tod des Angreifers", so Baumhöfener

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  10. #110
    Mitglied Benutzerbild von mathetes
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Tantalit Beitrag anzeigen
    Als Notwehr zählt jeweils das mildeste Mittel, das man zur Verfügung hat, um einen Angriff abzuwehren. Das heißt, auch bei Notwehr darf man niemanden stärker verletzten als notwendig. Allerdings liegt die Wahl das Mittels im Auge des Opfers. "Eine Frau, die sich in öffentlicher Umgebung einem ihr körperlich überlegenen Mann gegenübersieht, der sie womöglich sexuell bedrängt, darf diesen auch mit einem Messer abwehren. Notfalls bis zum Äußeren, also dem Tod des Angreifers", so Baumhöfener

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Illegale Waffen sind auch in einer Notwehr-Situation verboten.
    Das stimmt so pauschal nicht, der Besitz illegaler Waffen bleibt strafbar, auch bei einer Notwehrhandlung, aber nicht deren Einsatz selbst. Der Autorin scheinen noch weitere Irrtümer unterlaufen zu sein, glaubt man den Userkommentaren.
    Und es bringt alle dahin, die Kleinen und die Großen, und die Reichen und die Armen, und die Freien und die Sklaven, dass man ihnen ein Malzeichen an ihre rechte Hand oder an ihre Stirn gibt;
    und dass niemand kaufen oder verkaufen kann, als nur der, welcher das Malzeichen hat, den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens.


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