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Thema: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

  1. #1031
    Mitglied Benutzerbild von kiwi
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von LOL Beitrag anzeigen
    Genau das ist mir in meiner Schule auch mehrfach passiert. Es verging die ersten Jahre kaum ein Tag wo ich nicht vermöbelt wurde - das war der Preis, den man damals als jüngster "Schwarzkopf" unter lauter Biodeutschen auf den Schulhof zu zahlen hatte. Aber irgendwann schlug auch ich zurück...


    Gruß Kiwi
    Einige kennen mich - viele können mich.

  2. #1032
    Mitglied Benutzerbild von HerrMayer
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Nietzsche Beitrag anzeigen
    Das ist genau der Punkt. Du wirst von einem gemobbt, die anderen sehen zu und anstatt dir zu helfen verhöhnen sie dich und stellen das Online.

    Das kannst DU ja auch mit dir machen lassen. Ich hingegen finde es dann erbärmlich wenn man alles über sich ergehen lässt. Charakterlos. Man hat nichts zu verlieren. Hm doch. Mein Selbstwertgefühl im Spiegel. Ich könnte mich nicht mehr ansehen im Spiegel wenn ich wüsste dass ich in nem Youtube Video der Star bin, oder bei Stefan Raab als Witzfigur dargestellt werde...
    Die Gesetze hinken hier in Europa hinterher. Leider. In den USA kann man die klagen und richtig viel Geld damit machen.

    Die „Unterstützer“ sind auch nur arme Würstchen.

    Ich sagte auch nicht, dass man sich nicht wehren soll.
    Aber intelligent. Dann suchen sie eine andere Zielscheibe.

    Raab hat juristisch einiges verloren.

  3. #1033
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von HerrMayer Beitrag anzeigen
    Wie gesagt, es ist unerheblich was die aktuelle Rechtslage ist.
    Deeskalation und Abgang ist gerade bei diesem Beleidigungsangelegenheiten grundsätzlich besser, da du nie weisst, wie die Situation ausgehen kann. Was nutzt es dir im Recht zu sein, wenn du im Krankenhaus landet ?
    Noch einmal ganz langsam: Was hatte das Beispiel aus den USA mit Deutschland zu tun?

  4. #1034
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von LOL Beitrag anzeigen
    Ich habe in jungen Jahren im RL auch so manchen Aggro-Beleidiger, wenn möglich, gleich ne Schelle verpasst. Sowas erzieht und bringt den Beteiligten gutes Benehmen bei, oder so ähnlich...
    Das kannst du ja gerne machen, und es ist meiner Meinung nach auch in Ordnung, wenn es bei einer Ohrfeigen bleibt, aber wenn der Geschlagene dich dann anzeigt, dann kannst du dich nicht auf Notwehr berufen.
    Darum geht es, und das kapiert Blitzbirne cornjung nicht.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  5. #1035
    Mitglied Benutzerbild von HerrMayer
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Haspelbein Beitrag anzeigen
    Noch einmal ganz langsam: Was hatte das Beispiel aus den USA mit Deutschland zu tun?
    Ich verstehe deine Frage jetzt nicht so richtig.
    Das Beispiel war aus den USA.
    Wie die Gesetze jetzt explizit aussehen, müsste ich nachgucken, ist aber auch nicht relevant.
    Darum ging es mir auch nicht.

    In D kommt es auf die Verhältnismässigkeit an.
    Also eine Auslegungsfrage.

    Das kann so oder so interpretiert werden.
    Um auf Nummer sicher zu gehen, gab ich den Vorschlag der Deeskalation und eben keine Ohrfeige.

  6. #1036
    LOL
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Das kannst du ja gerne machen, und es ist meiner Meinung nach auch in Ordnung, wenn es bei einer Ohrfeigen bleibt, aber wenn der Geschlagene dich dann anzeigt, dann kannst du dich nicht auf Notwehr berufen.
    Darum geht es, und das kapiert Blitzbirne cornjung nicht.
    Ich selbst habe nie eine Anzeige wegen sowas kassiert, dafür aber Freunde und Bekannte von mir, meist blieb das aber folgenlos.

    Ich glaube Corni, dass er viel Erfahrung darin hat und schätze ihr beide schreibt aneinander vorbei...

  7. #1037
    Mitglied
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von LOL Beitrag anzeigen
    Ich selbst habe nie eine Anzeige wegen sowas kassiert, dafür aber Freunde und Bekannte von mir, meist blieb das aber folgenlos.

    Ich glaube Corni, dass er viel Erfahrung darin hat und schätze ihr beide schreibt aneinander vorbei...
    Ich glaube dem gar nichts. Der ist der zweitgrößte Aufschneider, den das HPF je gesehen hat.
    Kommt gleich nach Skydiver und seinen Derivaten.

    Und natürlich bleibt das in der Regel folgenlos, wenn es nur eine Ohrfeige war. Es bleibt aber nur deshalb folgenlos, weil wegen solch einer Lappalie seitens der Staatsanwaltschaft kein großes Interesse an Strafverfolgung besteht, und nicht weil sie sich auf Notwehr berufen können, wie der Schwätzer dauernd behauptet.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  8. #1038
    Mitglied Benutzerbild von Empirist
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Ich glaube dem gar nichts. Der ist der zweitgrößte Aufschneider, den das HPF je gesehen hat.
    Kommt gleich nach Skydiver und seinen Derivaten.

    Und natürlich bleibt das in der Regel folgenlos, wenn es nur eine Ohrfeige war. Es bleibt aber nur deshalb folgenlos, weil wegen solch einer Lappalie seitens der Staatsanwaltschaft kein großes Interesse an Strafverfolgung besteht, und nicht weil sie sich auf Notwehr berufen können, wie der Schwätzer dauernd behauptet.

    Von Seiten des Staates bleibt eine einzelne Ohrfeige, sofern sie nicht durch unglückliche Umstände größere Verletzungen hervorruft, meist klar folgenlos, denn der Staat hat derzeit nicht die Ressourcen um Kleinigkeiten dieser Art zu verfolgen.
    Das wesentlich größere Problem besteht darin, dass die Person die die Ohrfeige fängt oder die Begleiter den Streit eskalieren könnten und man dann die Kontrolle über die Situation verliert.

  9. #1039
    Mitglied Benutzerbild von HerrMayer
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Ich glaube dem gar nichts. Der ist der zweitgrößte Aufschneider, den das HPF je gesehen hat.
    Kommt gleich nach Skydiver und seinen Derivaten.

    Und natürlich bleibt das in der Regel folgenlos, wenn es nur eine Ohrfeige war. Es bleibt aber nur deshalb folgenlos, weil wegen solch einer Lappalie seitens der Staatsanwaltschaft kein großes Interesse an Strafverfolgung besteht, und nicht weil sie sich auf Notwehr berufen können, wie der Schwätzer dauernd behauptet.
    Ich hatte mal vor 20 Jahren mit einem zu tun, der sass wegen einer Ohrfeige IN DEUTSCHLAND drei Monate in U - Haft. Es gab hinterher nichtmals eine Entschädigung. Shit Happens.

    Es wurde revidiert, aber wie gesagt, ohne Entschädigung. Also möglich ist das.
    Beides Fehlentscheide, aber dennoch.

  10. #1040
    LOL
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von HerrMayer Beitrag anzeigen
    Ich hatte mal vor 20 Jahren mit einem zu tun, der sass wegen einer Ohrfeige IN DEUTSCHLAND drei Monate in U - Haft. Es gab hinterher nichtmals eine Entschädigung.

    Shit Happens.
    War das eine Ohrfeige die den anderen taub machte, oder was...?

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