Zitat Zitat von Tryllhase Beitrag anzeigen
Du musst damit rechnen, wenn Du nicht:
-ein Warnschild in allen gängigen Sprachen, einschließlich Zeichensprache und Blindenschrift ,
aufgestellt hast,
-dieses Warnschild an allen möglichen Zugängen zum Grundstück sowie am Zaun, steht,
-diese Warnschilder nachts durchgängig beleuchtet werden,
-Du über eine gute Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung verfügst,
-dein Hund zuvor noch keinen gebissen hat und
-Du sofort nach dem Erkennen der Situation unverzüglich Polizei und Rettungsdienst anrufst und erste Hilfe leistest.
Sollte das Opfer allerdings ein Kind sein, welches noch nicht lesen und auch Warnzeichen nicht interpretieren kann, hast Du trotzdem schlechte Karten.
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Greift nur außereuropäische Kinder an. Ein Loch ist schnell gebuddelt.......