Stimmt immer angemessen reagieren. Stelle man sich das in China vor. Der Köter würde evtl.
anschließend nach seiner Attacke im Kochtopf landen.
Thomas
Stimmt immer angemessen reagieren. Stelle man sich das in China vor. Der Köter würde evtl.
anschließend nach seiner Attacke im Kochtopf landen.
Thomas
Du gehst richtig in der Annahme.
Du als Hundesitzer bist dazu verpflichtet deinen Hund, selbst auf dem eigenen Grundstück so zu halten, dass er keinem fremden Grundstücksbetreter anfällt, beißt oder sonstigen Schaden zufügt.
Zusammengefasst....dein Hund darf sein Revier nicht gegen Eindringlinge schützen......egal was User C. hier so erzählt.
Grüße Kunigunde
Im Chaos steckt eine gewisse Ordnung.(Aus dem Film Chaos (2005)
Das ist falsch. Richtig ist, dass die Gefährdungs-tierhalter-haftung gem § 833 BGB nur dann eintritt, wenn das Tier einem Dritten einen Schaden rechtswidrig zufügt....
egal was User K. hier so erzählt.
Ja, es sei denn, du redest dich bei der Polizei um Kopf und Kragen, so dass keine Notwehrsituation vorliegt.
....
Deswegen fürchte ich Richter.
Zwar ist der Eindringling rechtswidrig auf dem Grundstück oder gar im Haus. Aber den Richtern zufolge rechtfertigt das eben keine rechtswidrige Handlung.
Wahrscheinlich kommen die auf die Idee, daß man ja die Polizei rufen konnte........
Oder Tee anbieten
Du kannst auch deinen Gartenzaun mit Warnhinweisen auf einen Hund tapezieren....alles Null und Nichtig, wenn du deinen Vierbeiner auf deinem Grundstück nicht unter Kontrolle hast, sollte jemand fremdes das Grundstück betreten.
Auch ich habe meinen hund hier zum Schutz, da mein Mann Schichtarbeiter ist.
Sollte meine 50Kg Lebendgewicht mal einen ungebetenen Gast stellen.....in seinem Garten. Dann darf er das, da er meine Erlaubnis hat. Ich steh auch dafür grade...hab ich kein Problem mit
Ich warte ja nur mal auf den Tag, wo sie Küchenmesser und Haushaltscheren nur noch mit Waffenschein verkaufen
Grüße Kunigunde
Im Chaos steckt eine gewisse Ordnung.(Aus dem Film Chaos (2005)
Hoffentlich hat er einen guten Anwalt - danach sieht es ja tendenziell aus - und darf seine Waffen behalten, ist ja nicht verboten nachts die Waffe zu putzen oder so.
Sind Albaner eigentlich Pechvögel oder klauen sie nur wir die Raben, weil es anscheinend immer sie erwischt (der Fall mit dem Rentner)?
Und es bringt alle dahin, die Kleinen und die Großen, und die Reichen und die Armen, und die Freien und die Sklaven, dass man ihnen ein Malzeichen an ihre rechte Hand oder an ihre Stirn gibt;
und dass niemand kaufen oder verkaufen kann, als nur der, welcher das Malzeichen hat, den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens.
Du musst damit rechnen, wenn Du nicht:
-ein Warnschild in allen gängigen Sprachen, einschließlich Zeichensprache und Blindenschrift ,
aufgestellt hast,
-dieses Warnschild an allen möglichen Zugängen zum Grundstück sowie am Zaun, steht,
-diese Warnschilder nachts durchgängig beleuchtet werden,
-Du über eine gute Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung verfügst,
-dein Hund zuvor noch keinen gebissen hat und
-Du sofort nach dem Erkennen der Situation unverzüglich Polizei und Rettungsdienst anrufst und erste Hilfe leistest.
Sollte das Opfer allerdings ein Kind sein, welches noch nicht lesen und auch Warnzeichen nicht interpretieren kann, hast Du trotzdem schlechte Karten.
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