Ja. So wie ich es verstanden habe, war bis zum 7.7. die Regelung folgende: Gab es Spuren einer vergewaltigung, die nicht selbst zugefügt wurden usw. war der Straftatbestand erfüllt.
Jetzt sieht die Sache anders aus, weil eben auch ohne objektive Beweise (Spuren) der Straftatbestand erfüllt wird, sagte die Frau vorher "Nein". Nur wird dies eben nicht nachweisbar sein und damit völlige Willkür gegenüber dem Mann.
Wie Du in Deinem vorigen Beitrag scharfsinnig erkannt hast, hat ein nicht unerheblicher Teil der Männer überhaupt nicht überrissen, was dieses Gesetzgebung bedeutet. Sieht man hier im Strang: Es wird sich auf igrendwelche Schlampen, asozialen Verhältnisse und Onenightstands konzentriert.