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Thema: Einkommenssteuerbescheid für die Krankenkasse

  1. #11
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Einkommenssteuerbescheid für die Krankenkasse

    Zitat Zitat von Dornröschen Beitrag anzeigen
    Steuerpflicht bei Rückerstattung, Bonus oder Prämie der Kasse
    Das Finanzamt greift bei Prämien von Krankenkassen auch mit zu.
    Bild: MEV-Verlag, Germany

    Was bis heute viele gesetzlich Versicherte nicht wissen: Die heißbegehrte Prämie, der Bonus oder die Beitragsrückgewähr aus einem Wahltarif der Krankenkasse sind einkommensteuerpflichtig. Je nach individuellem Steuersatz bleibt vom "Bonbon" der Kasse oft nicht viel übrig.
    Es klingt verlockend: Die Krankenkasse verspricht eine Prämie in Höhe von 75 EUR. Wer sich angesprochen fühlt, denkt schnell über einen Krankenkassenwechsel nach. Aber: Über solche Prämienangebote freut sich nicht nur der Kassenkunde, sondern auch das Finanzamt.
    Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % kassiert der Staat schon 26,25 EUR - dem Versicherten bleiben dann nur noch 48,75 EUR von der Prämie übrig.


    Bonus, Prämie und Rückerstattung
    Grundsätzlich handelt es sich aus Sicht des Finanzamtes bei allen Boni, Prämien und Rückerstattungen (z. B. aus [Links nur für registrierte Nutzer] nach § 53 SGB V) durch die Krankenkassen um Beitragsrückzahlungen

    Die Krankenkassen melden die Höhe der im jeweiligen Kalenderjahr selbst durch die Mitglieder gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (s. [Links nur für registrierte Nutzer]). Hierbei handelt es sich überwiegend um Beitragszahlungen freiwillig krankenversicherter, von Studenten oder aus Versorgungsbezügen. Erstattete Beiträge sowie die ausgeschütteten Prämien und Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten sind ebenfalls anzugeben

    Daten.
    [Links nur für registrierte Nutzer]


    Die Kontrolle der Sklaven wird immer perfekter.

    Egal woher das Einkommen kommt, selbst Boni Zahlungen der Krankenkassen, stehen sie Gewehr bei Fuß, her damit.

    Der Rentenbescheid ist gekommen und die ersten Aasgeier sind schon da.

    Freiwillig Krankenversichert, muß ich mein Einkommen, alles vorlegen, immer nach der Rentenerhöhung und dann steigt der Beitrag.

    Jetzt wollen sie auch den Einkommensteuerbescheid.

    Zum Einkommen zählt:
    Vermietung, Verpachtung
    Arbeitsentgelt geringfügige Beschäftigung
    Einmalzahlungen , Sonderzahlungen,
    Renten und Rentenähnliche Einnahmen wie aus Der Rentenversicherung, Unfallversicherung, Betriebsrenten, Zusatzversorgung, Pensionen
    Abfindungen, private Renten und Lebensversicherungen, Sozialhilfe

    Im Grunde jeder Cent.

    Wenn man Pech hat, zahlt man nach der Rentenerhöhung Steuern und zusätzlich noch höhere Krankenkassenbeiträge.


    Die Rentenversicherung, die Krankenkasse und das Finanzamt haben Zugriff zu den Einkommenseinkünften.

    Wie sieht das eigentlich bei den Bonzen und den Politdrecksäcken aus?

    Wir haben bereits die NWO und die absolute Kontrolle. Demnächst muß du noch nachweisen, wofür du dein Geld ausgegeben hast. Das ist dann der Fall, wenn das Bargeld abgeschafft wird.

    Sie haben dich von der Geburt an in ihren Klauen und wringen dich aus, wie einen nassen Lappen, bis er trocken ist.

    Ich bin sauer.
    Wieso bist du sauer? Wenn der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung voll abzugsfähig ist, verringern Prämien und Boni den gezahlten Arbeitnehmeranteil.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  2. #12
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: Einkommenssteuerbescheid für die Krankenkasse

    Zitat Zitat von Dornröschen Beitrag anzeigen
    Steuerpflicht bei Rückerstattung, Bonus oder Prämie der Kasse
    Das Finanzamt greift bei Prämien von Krankenkassen auch mit zu.
    Bild: MEV-Verlag, Germany

    Was bis heute viele gesetzlich Versicherte nicht wissen: Die heißbegehrte Prämie, der Bonus oder die Beitragsrückgewähr aus einem Wahltarif der Krankenkasse sind einkommensteuerpflichtig. Je nach individuellem Steuersatz bleibt vom "Bonbon" der Kasse oft nicht viel übrig.
    Es klingt verlockend: Die Krankenkasse verspricht eine Prämie in Höhe von 75 EUR. Wer sich angesprochen fühlt, denkt schnell über einen Krankenkassenwechsel nach. Aber: Über solche Prämienangebote freut sich nicht nur der Kassenkunde, sondern auch das Finanzamt.
    Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % kassiert der Staat schon 26,25 EUR - dem Versicherten bleiben dann nur noch 48,75 EUR von der Prämie übrig.


    Bonus, Prämie und Rückerstattung
    Grundsätzlich handelt es sich aus Sicht des Finanzamtes bei allen Boni, Prämien und Rückerstattungen (z. B. aus [Links nur für registrierte Nutzer] nach § 53 SGB V) durch die Krankenkassen um Beitragsrückzahlungen

    Die Krankenkassen melden die Höhe der im jeweiligen Kalenderjahr selbst durch die Mitglieder gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (s. [Links nur für registrierte Nutzer]). Hierbei handelt es sich überwiegend um Beitragszahlungen freiwillig krankenversicherter, von Studenten oder aus Versorgungsbezügen. Erstattete Beiträge sowie die ausgeschütteten Prämien und Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten sind ebenfalls anzugeben

    Daten.
    [Links nur für registrierte Nutzer]


    Die Kontrolle der Sklaven wird immer perfekter.

    Egal woher das Einkommen kommt, selbst Boni Zahlungen der Krankenkassen, stehen sie Gewehr bei Fuß, her damit.

    Der Rentenbescheid ist gekommen und die ersten Aasgeier sind schon da.

    Freiwillig Krankenversichert, muß ich mein Einkommen, alles vorlegen, immer nach der Rentenerhöhung und dann steigt der Beitrag.

    Jetzt wollen sie auch den Einkommensteuerbescheid.

    Zum Einkommen zählt:
    Vermietung, Verpachtung
    Arbeitsentgelt geringfügige Beschäftigung
    Einmalzahlungen , Sonderzahlungen,
    Renten und Rentenähnliche Einnahmen wie aus Der Rentenversicherung, Unfallversicherung, Betriebsrenten, Zusatzversorgung, Pensionen
    Abfindungen, private Renten und Lebensversicherungen, Sozialhilfe

    Im Grunde jeder Cent.

    Wenn man Pech hat, zahlt man nach der Rentenerhöhung Steuern und zusätzlich noch höhere Krankenkassenbeiträge.


    Die Rentenversicherung, die Krankenkasse und das Finanzamt haben Zugriff zu den Einkommenseinkünften.

    Wie sieht das eigentlich bei den Bonzen und den Politdrecksäcken aus?

    Wir haben bereits die NWO und die absolute Kontrolle. Demnächst muß du noch nachweisen, wofür du dein Geld ausgegeben hast. Das ist dann der Fall, wenn das Bargeld abgeschafft wird.

    Sie haben dich von der Geburt an in ihren Klauen und wringen dich aus, wie einen nassen Lappen, bis er trocken ist.

    Ich bin sauer.
    Rötung durch mich!

    Es ist doch schon ewig lange der Traum der Krankenkassen, von allem, wofür man Einkommensteuer bezahlt, auch Beiträge zu kassieren.

    Wahrscheinlich sind wir davon verschont worden, weil der größte Teil der Volksvertreter sich scheut, ihr Klientel zu verärgern!
    Dazu käme - für die Lobbyisten noch unproduktiv - dazu, daß dann bei den Arbeitnehmern die Steuerfreibeträge auch bei den Krankenkassenbeiträgen angerechnet werden müssten!



    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


  3. #13
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    Standard AW: Einkommenssteuerbescheid für die Krankenkasse

    oie Krönung.

    Bin heute ganz früh zum Finanzamt und wollte klären, ob ich jetzt Einkommensteuerpflichitg bin.

    Kein Raum besetzt, keine Marke zu ziehen. Durch ein Versehen war dieEingangstür offengelassen worden.
    Sie haben heute geschlossen, weil Sportfest ist. Garantiert vom Steuerzahler bezahlt.

    Hätte in der Tageszeitung gestanden. Lese keine Zeitungen mehr.

    So hält man die Beamten bei Laune.

  4. #14
    Foren-Veteran Benutzerbild von luis_m
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    Standard AW: Einkommenssteuerbescheid für die Krankenkasse

    Sportfest?
    Rollstuhlrennen oder was?

  5. #15
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    Standard AW: Einkommenssteuerbescheid für die Krankenkasse

    Zitat Zitat von Dornröschen Beitrag anzeigen
    oie Krönung.

    Bin heute ganz früh zum Finanzamt und wollte klären, ob ich jetzt Einkommensteuerpflichitg bin.

    Kein Raum besetzt, keine Marke zu ziehen. Durch ein Versehen war dieEingangstür offengelassen worden.
    Sie haben heute geschlossen, weil Sportfest ist. Garantiert vom Steuerzahler bezahlt.

    Hätte in der Tageszeitung gestanden. Lese keine Zeitungen mehr.

    So hält man die Beamten bei Laune.
    Dornröschen, einkommensteuerpflichtig bist du, wenn du diese [Links nur für registrierte Nutzer] erfüllst. Steuerpflicht einer Person bedeutet aber noch nicht, dass sie tatsächlich Einkommenssteuer zahlen muss, dazu muss die Person Einkünfte erzielen, die der Einkommenssteuer unterliegen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  6. #16
    ein feiner Mensch Benutzerbild von konfutse
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    Standard AW: Einkommenssteuerbescheid für die Krankenkasse

    Zitat Zitat von Dornröschen Beitrag anzeigen
    ...
    [B][FONT=&amp]Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % kassiert der Staat schon 26,25 EUR - dem Versicherten bleiben dann nur noch 48,75 EUR von der Prämie übrig.
    ...
    Diesen Einwand finde ich lustig, weil absurd. Oder gibt es jemanden, der vorrechnen kann, wie man für 75 Euro mehr Jahressteuerbrutto 35 Prozent Steuer errechnet?
    Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt? Ich auch nicht.

    Es gibt indes wenige Menschen, die eine Phantasie für die Wahrheit des Realen besitzen ...

  7. #17
    GESPERRT
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    Standard AW: Einkommenssteuerbescheid für die Krankenkasse

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Dornröschen, einkommensteuerpflichtig bist du, wenn du diese [Links nur für registrierte Nutzer] erfüllst. Steuerpflicht einer Person bedeutet aber noch nicht, dass sie tatsächlich Einkommenssteuer zahlen muss, dazu muss die Person Einkünfte erzielen, die der Einkommenssteuer unterliegen.

    Ich hoffe ich finde Montag einen Beamten beim Finanzamt, der mir sagen kann, ob ich ab jetzt Steuernzahlen muß, möchte nicht nachher nachzahlen müssen. Die kennen da keine Gnade. Ob sie dazu berechtigt sind oder nicht.

    Die Krankenkasse, darf sich den ansehen, bekommt ihn von mir aber nicht, daß ist Datenschutz.

  8. #18
    Москаль Benutzerbild von Dima
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    Standard AW: Einkommenssteuerbescheid für die Krankenkasse

    Zitat Zitat von Jodlerkönig Beitrag anzeigen
    deswegen zahlen wir auf die mineralölsteuer auch eine mwst.


    sowas funz in allen bereichen......und alle sind mit diesem staat soooooooo zufrieden,.
    "Die Deutschen sind mit ihrer Regierung so zufrieden wie seit 30 Jahren nicht mehr" stand in irgendeiner Onlinezeitung letztens. Ein Lacher.
    In Erinnerung an meinen lieben Bruder Stanislaw (1983-2023), gefallen in der Lugansker Volksrepublik.

  9. #19
    Last Line Of Defense Benutzerbild von sunbeam
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    Standard AW: Einkommenssteuerbescheid für die Krankenkasse

    Zitat Zitat von Dima Beitrag anzeigen
    "Die Deutschen sind mit ihrer Regierung so zufrieden wie seit 30 Jahren nicht mehr" stand in irgendeiner Onlinezeitung letztens. Ein Lacher.
    Das mag sogar stimmen. Es gibt kein dümmeres Volk als das Deutsche.
    When the night is done the sun starts smiling
    The ocean kisses the sky and the horizon

    It‘s a lovelee dae – and the sun is shining
    Everywhere I go – I see children smilin‘

  10. #20
    GESPERRT
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    Standard AW: Einkommenssteuerbescheid für die Krankenkasse

    Versicherte schulden Krankenkassen 4,48 Milliarden Euro
    Berlin (dpa) - Versicherte schulden den gesetzlichen Krankenkassen einem Bericht zufolge immer mehr Geld. Die Beitragsschulden summierten sich auf 4,48 Milliarden Euro, berichtete die "Rheinische Post" unter Berufung auf eine Aufstellung des Spitzenverbands der Krankenkassen.

    Zitate


    2011 hätten die Schulden noch gut eine Milliarde Euro betragen. Die Barmer GEK und der AOK-Bundesverband bestätigten demnach, dass auch die Zahl der Versicherten mit Beitragsschulden steige.


    Der GKV-Spitzenverband forderte laut dem Bericht, der Staat müsse jenen, die die Beiträge nicht bezahlen können, mit Steuergeld helfen.

    Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums sagte der "Rheinischen Post", man beobachte die Entwicklung der Rückstände "aufmerksam".


    Im ersten Quartal 2016 haben die gesetzlichen Krankenkassen einen Überschuss von 406 Millionen Euro erzielt. Die Reserven stiegen damit auf 14,9 Milliarden Euro zum Stichtag Ende März, wie das Gesundheitsministerium in der
    vergangenen Woche mitgeteilt hatte.

    [Links nur für registrierte Nutzer]


    Das sind dann die Folgen. Wie in den USA sind hier auch schon etliche nicht mehr versichert, weil sie die Beiträge nicht mehr zahlen können.

    Wahrscheinlich gewollt.


    17,65 % Krankenkasse und jetzt noch Steuern, demnächst müssen 100% versteuert werden.

    Bravo

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