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Thema: Einkommenssteuerbescheid für die Krankenkasse

  1. #1
    GESPERRT
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    Standard Einkommenssteuerbescheid für die Krankenkasse

    Steuerpflicht bei Rückerstattung, Bonus oder Prämie der Kasse
    Das Finanzamt greift bei Prämien von Krankenkassen auch mit zu.
    Bild: MEV-Verlag, Germany

    Was bis heute viele gesetzlich Versicherte nicht wissen: Die heißbegehrte Prämie, der Bonus oder die Beitragsrückgewähr aus einem Wahltarif der Krankenkasse sind einkommensteuerpflichtig. Je nach individuellem Steuersatz bleibt vom "Bonbon" der Kasse oft nicht viel übrig.
    Es klingt verlockend: Die Krankenkasse verspricht eine Prämie in Höhe von 75 EUR. Wer sich angesprochen fühlt, denkt schnell über einen Krankenkassenwechsel nach. Aber: Über solche Prämienangebote freut sich nicht nur der Kassenkunde, sondern auch das Finanzamt.
    Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % kassiert der Staat schon 26,25 EUR - dem Versicherten bleiben dann nur noch 48,75 EUR von der Prämie übrig.


    Bonus, Prämie und Rückerstattung
    Grundsätzlich handelt es sich aus Sicht des Finanzamtes bei allen Boni, Prämien und Rückerstattungen (z. B. aus [Links nur für registrierte Nutzer] nach § 53 SGB V) durch die Krankenkassen um Beitragsrückzahlungen

    Die Krankenkassen melden die Höhe der im jeweiligen Kalenderjahr selbst durch die Mitglieder gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (s. [Links nur für registrierte Nutzer]). Hierbei handelt es sich überwiegend um Beitragszahlungen freiwillig krankenversicherter, von Studenten oder aus Versorgungsbezügen. Erstattete Beiträge sowie die ausgeschütteten Prämien und Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten sind ebenfalls anzugeben

    Daten.
    [Links nur für registrierte Nutzer]


    Die Kontrolle der Sklaven wird immer perfekter.

    Egal woher das Einkommen kommt, selbst Boni Zahlungen der Krankenkassen, stehen sie Gewehr bei Fuß, her damit.

    Der Rentenbescheid ist gekommen und die ersten Aasgeier sind schon da.

    Freiwillig Krankenversichert, muß ich mein Einkommen, alles vorlegen, immer nach der Rentenerhöhung und dann steigt der Beitrag.

    Jetzt wollen sie auch den Einkommensteuerbescheid.

    Zum Einkommen zählt:
    Vermietung, Verpachtung
    Arbeitsentgelt geringfügige Beschäftigung
    Einmalzahlungen , Sonderzahlungen,
    Renten und Rentenähnliche Einnahmen wie aus Der Rentenversicherung, Unfallversicherung, Betriebsrenten, Zusatzversorgung, Pensionen
    Abfindungen, private Renten und Lebensversicherungen, Sozialhilfe

    Im Grunde jeder Cent.

    Wenn man Pech hat, zahlt man nach der Rentenerhöhung Steuern und zusätzlich noch höhere Krankenkassenbeiträge.


    Die Rentenversicherung, die Krankenkasse und das Finanzamt haben Zugriff zu den Einkommenseinkünften.

    Wie sieht das eigentlich bei den Bonzen und den Politdrecksäcken aus?

    Wir haben bereits die NWO und die absolute Kontrolle. Demnächst muß du noch nachweisen, wofür du dein Geld ausgegeben hast. Das ist dann der Fall, wenn das Bargeld abgeschafft wird.

    Sie haben dich von der Geburt an in ihren Klauen und wringen dich aus, wie einen nassen Lappen, bis er trocken ist.

    Ich bin sauer.

  2. #2
    GESPERRT
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    Standard AW: Einkommenssteuerbescheid für die Krankenkasse

    Als Nächstes kann ich zum Finanzamt latschen und überprüfen lassen, ob ich jetzt Steuerpflichtig bin.

    In diesem Land hast du als Deutscher keine Chance, daß es dir mal besser geht.

    Was man vorne bekommt, nehmensie hinten das doppelte weg.

  3. #3
    OWNER IS ARMED! Benutzerbild von Jodlerkönig
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    Standard AW: Einkommenssteuerbescheid für die Krankenkasse

    Zitat Zitat von Dornröschen Beitrag anzeigen
    Als Nächstes kann ich zum Finanzamt latschen und überprüfen lassen, ob ich jetzt Steuerpflichtig bin.

    In diesem Land hast du als Deutscher keine Chance, daß es dir mal besser geht.

    Was man vorne bekommt, nehmensie hinten das doppelte weg.
    deswegen zahlen wir auf die mineralölsteuer auch eine mwst.


    sowas funz in allen bereichen......und alle sind mit diesem staat soooooooo zufrieden,.
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    „Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.“
    Mahatma Gandhi

  4. #4
    GESPERRT
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    Standard AW: Einkommenssteuerbescheid für die Krankenkasse

    Falls noch jemand Selbstständig oder freiwillig versichert ist.

    Einkommensnachweise für die Krankenkasse
    Zu Zwecken der Beitragsermittlung oder der Überprüfung der Zuzahlungsbefreiung sind die Krankenkassen auf die Erhebung bestimmter Daten angewiesen. Doch nicht alles muss der Versicherte preisgeben.
    Die gesetzlichen Krankenkassen fordern von den Versicherten Einkommensteuerbescheide an, um den vom Versicherten zu zahlenden Beitrag zu ermitteln. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist dies im Grundsatz nicht zu beanstanden.


    Um die Beitragshöhe oder auch Voraussetzungen für die Zuzahlungsbefreiung ermitteln zu können, müssen die Krankenkassen die hierfür erforderlichen Daten von den Versicherten erheben können.


    Dies gilt jedoch nicht für freiwillig versicherte Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sind verpflichtet, ihrer Krankenkasse ihre Einkünfte auf andere Weise nachzuweisen, damit diese das beitragsrelevante Einkommen feststellen kann.

    Bekanntgabe des beitragsrelevanten Einkommens – Verpflichtung der Versicherten


    [Links nur für registrierte Nutzer]



    Jetzt fehlt nur noch, falls man etwas zurück bekommt, daß das als Einmalzahlung läuft und auch als Einkommen zählt..

    Ich hätte gerne von einigen Abgeordneten deren Einkommensnachweise und was davon versteuert wird und wie hoch ihre Krankenkassen beiträge sind.

    Das ist natürlich Geheim.

  5. #5
    Foren-Veteran Benutzerbild von luis_m
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    Standard AW: Einkommenssteuerbescheid für die Krankenkasse

    Den Einkommensteuerbescheid haben diese Verbrecher von mir auch schon haben wollen, mit Androhung von Sanktionen, und ich habe denen nichts gegeben.
    Begründung: Ich zahle schon den Höchstsatz!
    Die gaben nicht auf und es kam eine sog. Nachveranlagung oder so ähnlich 6 Jahre zurückliegend.
    Mehrere hundert Euro. Was tun? Ab den Shit zum Steuerberatungsdepp, wofür wird der denn bezahlt.
    Das Ergebnis war, das diese sog. Forderungen allesamt falsch waren. Der Kassenschlampe egal, trotzdem weitergefordert. So ging das eine Weile hin und her, bis ich einen von den Schwanzlutschern erwischt habe, der da etwas zu sagen hatte, nicht viel, aber für mich reichte das. Es kam heraus, daß es sich hierbei um einen sog. Softwarefehler handelte. Auf meine Frage wieviel davon betroffen wären kam die Antwort, daß nur ich es sei.
    Auch die sog. Neuberechnung war falsch, es half dann nur noch die Androhung die Kasse zu wechseln und ein bißchen Öffentlichkeit herzustellen.
    Das hat geklappt, ich habe seitdem meine Ruhe.
    Nun kommen die Pensionszahlungen und da werden die wieder auftauchen.
    Eigentlich sollte man zwei bis dreimal die Woche einen Arzt und oder einen Spezialisten aufsuchen und sei es nur um den Blutdruck zu messen damit Kosten verursacht werden.

  6. #6
    The box. You opened it. Benutzerbild von Schaschlik
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    Standard AW: Einkommenssteuerbescheid für die Krankenkasse

    Sog. Vorsorgeaufwendungen, wie z.B. die Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Versicherung sind seit 2010 steuerfrei gestellt. Das heißt vereinfacht, sie werden bei der Einkommensteuererklärung vom Brutto abgezogen und nur auf den Rest werden Einkommenssteuern bezahlt. Wenn also Beiträge zurück erstattet werden, verringert sich der steuerfrei gestellte Einkommensanteil nachträglich, es muss also nachversteuert werden. Letztlich ist das auch logisch, denn sonst könnten findige Geschäftemacher ein Steuersparmodell auskaspern, nach welchem man zuerst sehr hohe Beiträge zahlt, welche die Steuerlast entsprechend mindern und im Anschluss würde man die Beiträge zu großem Teil erstattet bekommen und hätte faktisch steuerfreies Einkommen gehabt.

    Wenn etwas ungerecht ist, dann dass freiwillig Versicherte ihre Vorsorgeaufwendungen für die Grundversorgung (gesetzl. KV) steuerfrei gestellt bekommen, während abhängig Beschäftigte auch ihre Beiträge zur geetzlichen KV versteuern müssen. Denn nur durch diese Regelung ist eine Angabe der Rückerstattung bei der Steuererklärung notwendig. Selbstständige oder solche mit Einkommen aus Kapitalerträgen über bestimmten Freibeträgen sind natürlich immer verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Die wollen das also nicht erst "jetzt" haben.

    Man müsste natürlich auch ein wenig verstanden haben, um was es hier eigentlich geht, aber das tut ja der Aufregung hierzuforum nur selten einen Abbruch.
    Ich mag schizophren sein, aber wenigstens habe ich einander.

  7. #7
    Foren-Veteran Benutzerbild von luis_m
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    Standard AW: Einkommenssteuerbescheid für die Krankenkasse

    Selbstständige oder solche mit Einkommen aus Kapitalerträgen über bestimmten Freibeträgen sind natürlich immer verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.
    Nichts gebe ich ab.
    Mehr wie den Höchstbeitrag können die mir nicht abnehmen. Meine Einkommensbescheid geht die einen Dreck an.

  8. #8
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: Einkommenssteuerbescheid für die Krankenkasse

    Zitat Zitat von Jodlerkönig Beitrag anzeigen
    ...und alle sind mit diesem staat soooooooo zufrieden,.
    Was denn, du etwa nicht ?

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  9. #9
    GESPERRT
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    Standard AW: Einkommenssteuerbescheid für die Krankenkasse

    Zitat Zitat von luis_m Beitrag anzeigen
    Nichts gebe ich ab.
    Mehr wie den Höchstbeitrag können die mir nicht abnehmen. Meine Einkommensbescheid geht die einen Dreck an.


    So wie ich gelesen habe muß man den nicht abgeben, es reicht , wenn man denen Einsicht gewährt.

  10. #10
    GESPERRT
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    Standard AW: Einkommenssteuerbescheid für die Krankenkasse

    Als Rentner bekommt man die Hälfte von 14.6% als Zuschuß. Der tatsächliche Anteil beträgt 17,65% . Das bedeutet 10,35%
    zahlt man selber.
    Das haut rein bei der Rente.
    Die Zusatzbeiträge die jetzt die Kassen nehmen, werden jetzt Prozentual berechnet. Vorher waren das z.B. 8.- Euro, wo sich Rentner aufgeregt haben. Dieser Zusatzbeitrag, wird garantiert steigen bei den vielen umsonst behandelten Invasoren. Das was die Kasse vom Bund bekommt, deckt das nicht.

    Die Privat versichert sind, gibt es etliche Rentner die gar nicht mehr versichert sind, weil sie die Beiträge nicht mehr zahlen können. Da gehen sie dann ans Vermögen, bis nichts mehr da ist.

    Haben sie den den Notfalltarif haben sie Probleme, da werden sie von privatärztlichen Praxen nicht mehr angenommen.

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