Steuerpflicht bei Rückerstattung, Bonus oder Prämie der Kasse
Das Finanzamt greift bei Prämien von Krankenkassen auch mit zu.
Bild: MEV-Verlag, Germany
Was bis heute viele gesetzlich Versicherte nicht wissen: Die heißbegehrte Prämie, der Bonus oder die Beitragsrückgewähr aus einem Wahltarif der Krankenkasse sind einkommensteuerpflichtig. Je nach individuellem Steuersatz bleibt vom "Bonbon" der Kasse oft nicht viel übrig.
Es klingt verlockend: Die Krankenkasse verspricht eine Prämie in Höhe von 75 EUR. Wer sich angesprochen fühlt, denkt schnell über einen Krankenkassenwechsel nach. Aber: Über solche Prämienangebote freut sich nicht nur der Kassenkunde, sondern auch das Finanzamt.
Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % kassiert der Staat schon 26,25 EUR - dem Versicherten bleiben dann nur noch 48,75 EUR von der Prämie übrig.
Bonus, Prämie und Rückerstattung
Grundsätzlich handelt es sich aus Sicht des Finanzamtes bei allen Boni, Prämien und Rückerstattungen (z. B. aus [Links nur für registrierte Nutzer] nach § 53 SGB V) durch die Krankenkassen um Beitragsrückzahlungen
Die Krankenkassen melden die Höhe der im jeweiligen Kalenderjahr selbst durch die Mitglieder gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (s. [Links nur für registrierte Nutzer]). Hierbei handelt es sich überwiegend um Beitragszahlungen freiwillig krankenversicherter, von Studenten oder aus Versorgungsbezügen. Erstattete Beiträge sowie die ausgeschütteten Prämien und Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten sind ebenfalls anzugeben
Daten.
[Links nur für registrierte Nutzer]
Die Kontrolle der Sklaven wird immer perfekter.
Egal woher das Einkommen kommt, selbst Boni Zahlungen der Krankenkassen, stehen sie Gewehr bei Fuß, her damit.
Der Rentenbescheid ist gekommen und die ersten Aasgeier sind schon da.
Freiwillig Krankenversichert, muß ich mein Einkommen, alles vorlegen, immer nach der Rentenerhöhung und dann steigt der Beitrag.
Jetzt wollen sie auch den Einkommensteuerbescheid.
Zum Einkommen zählt:
Vermietung, Verpachtung
Arbeitsentgelt geringfügige Beschäftigung
Einmalzahlungen , Sonderzahlungen,
Renten und Rentenähnliche Einnahmen wie aus Der Rentenversicherung, Unfallversicherung, Betriebsrenten, Zusatzversorgung, Pensionen
Abfindungen, private Renten und Lebensversicherungen, Sozialhilfe
Im Grunde jeder Cent.
Wenn man Pech hat, zahlt man nach der Rentenerhöhung Steuern und zusätzlich noch höhere Krankenkassenbeiträge.
Die Rentenversicherung, die Krankenkasse und das Finanzamt haben Zugriff zu den Einkommenseinkünften.
Wie sieht das eigentlich bei den Bonzen und den Politdrecksäcken aus?
Wir haben bereits die NWO und die absolute Kontrolle. Demnächst muß du noch nachweisen, wofür du dein Geld ausgegeben hast. Das ist dann der Fall, wenn das Bargeld abgeschafft wird.
Sie haben dich von der Geburt an in ihren Klauen und wringen dich aus, wie einen nassen Lappen, bis er trocken ist.
Ich bin sauer.