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Thema: Staatsbürgerschaft und Abstammung, Gesetzgeber und Bürger

  1. #11
    Mitglied Benutzerbild von Systemkritiker
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    Standard AW: Staatsbürgerschaft und Abstammung, Gesetzgeber und Bürger

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Sorry Chronos, es geht aber nicht um die jetzige Form, sondern um die Frage der Diskrepanz zwischen den Vorstellungen des Gesetzgebers und einiger nationalistischer Gruppen. Diese Diskrepanz besteht im Grunde seit fast 140 Jahren. Wie gesagt, abgesehen von 12 Jahren waren gewisse Vorstellungen nie von Bedeutung.
    Das ist schon klar, du vergleichst hier aber Äpfel mit Birnen, denn zu früheren Zeiten war die Migration eine völlig andere als wie wir sie heute haben.
    Wäre dies damals so der Fall gewesen, hätte man die Gesetze sofort auf die neue Situation angepaßt.
    Über was willst du hier diskutieren? Was früher unter anderen Umständen Gesetz war, ist heute völlig irrelevant.
    Was diskussionswürdig wäre, ist die Frage wie ein solches Gesetz heute gehandhabt werden sollte oder weshalb man nicht gewillt ist, etwas zu ändern.

  2. #12
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Staatsbürgerschaft und Abstammung, Gesetzgeber und Bürger

    Zitat Zitat von Systemkritiker Beitrag anzeigen
    Das ist schon klar, du vergleichst hier aber Äpfel mit Birnen, denn zu früheren Zeiten war die Migration eine völlig andere als wie wir sie heute haben.
    Wäre dies damals so der Fall gewesen, hätte man die Gesetze sofort auf die neue Situation angepaßt.
    Über was willst du hier diskutieren? Was früher unter anderen Umständen Gesetz war, ist heute völlig irrelevant.
    Was diskussionswürdig wäre, ist die Frage wie ein solches Gesetz heute gehandhabt werden sollte oder weshalb man nicht gewillt ist, etwas zu ändern.
    Ich vergleiche Äpfel mit Birnen? Ich glaube eher, das wir hier einige Aspekte unterschiedlich betrachten.

    Damit, das man damals nicht mit den Massen an Migration wie wir heute zu tun haben, hast du recht. Masse ist aber ein Aspekt von heute. Und durch diesen Aspekt geht die Bedeutung der Staatsbürgerschaft verloren.

    Es ist sehr interessant, das hier einige mit dem Begriff Volkszugehörigkeit kommen, der hatte aber rechtlich nur für 10 Jahre Bedeutung.
    Den Gesetzgebern, ob nun im Norddeutschen Bund, im Kaiserreich, in der Weimarer Republik (bis 35) und in der jetzigen Bundesrepublik scheint die Volkszugehörigkeit nie von rechtlicher Bedeutung gewesen zu sein.
    Meines Erachtens hat sich bei den jeweiligen deutschen Gesetzgebern die Ansicht bzw. die Meinung durchgesetzt, die Staatsbürgerschaft an Nicht-Deutsche unabhängig von biologischen Aspekten rein nach dem Nutzen für den Staat zu vergeben.
    An den Nutzen und dadurch auch an die Bindung an den Staat denkt man heute nicht mehr, was selbst ich kritisiere. Aber ich sehe nichtmal historische ein Ansinnen, die Staatsbürgerschaft auf Grund bestimmter biologischer Eigenschaften nicht zu vergeben.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  3. #13
    Systemkritiker Benutzerbild von Grenzer
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    Standard AW: Staatsbürgerschaft und Abstammung, Gesetzgeber und Bürger

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Ich vergleiche Äpfel mit Birnen? Ich glaube eher, das wir hier einige Aspekte unterschiedlich betrachten.

    Damit, das man damals nicht mit den Massen an Migration wie wir heute zu tun haben, hast du recht. Masse ist aber ein Aspekt von heute. Und durch diesen Aspekt geht die Bedeutung der Staatsbürgerschaft verloren.

    Es ist sehr interessant, das hier einige mit dem Begriff Volkszugehörigkeit kommen, der hatte aber rechtlich nur für 10 Jahre Bedeutung.
    Den Gesetzgebern, ob nun im Norddeutschen Bund, im Kaiserreich, in der Weimarer Republik (bis 35) und in der jetzigen Bundesrepublik scheint die Volkszugehörigkeit nie von rechtlicher Bedeutung gewesen zu sein.
    Meines Erachtens hat sich bei den jeweiligen deutschen Gesetzgebern die Ansicht bzw. die Meinung durchgesetzt, die Staatsbürgerschaft an Nicht-Deutsche unabhängig von biologischen Aspekten rein nach dem Nutzen für den Staat zu vergeben.
    An den Nutzen und dadurch auch an die Bindung an den Staat denkt man heute nicht mehr, was selbst ich kritisiere. Aber ich sehe nichtmal historische ein Ansinnen, die Staatsbürgerschaft auf Grund bestimmter biologischer Eigenschaften nicht zu vergeben.
    12 Jahre ,- wir wollen doch nicht zwei ruhmreiche Jahre unterschlagen...
    Auf , deutsches Volk , erwache !

  4. #14
    Tod allen Feinden Benutzerbild von Panther
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    Standard AW: Staatsbürgerschaft und Abstammung, Gesetzgeber und Bürger

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Es ist sehr interessant, das hier einige mit dem Begriff Volkszugehörigkeit kommen, der hatte aber rechtlich nur für 10 Jahre Bedeutung.
    Den Gesetzgebern, ob nun im Norddeutschen Bund, im Kaiserreich, in der Weimarer Republik (bis 35) und in der jetzigen Bundesrepublik scheint die Volkszugehörigkeit nie von rechtlicher Bedeutung gewesen zu sein.
    Meines Erachtens hat sich bei den jeweiligen deutschen Gesetzgebern die Ansicht bzw. die Meinung durchgesetzt, die Staatsbürgerschaft an Nicht-Deutsche unabhängig von biologischen Aspekten rein nach dem Nutzen für den Staat zu vergeben.
    Ne, Volkszugehörigkeit hatte in der Geschichte absolut keine Bedeutung. Absolut nicht.
    Welche Drogen konsumierst du denn, oder besser weil schneller, welche Drogen nimmst du nicht ein.




  5. #15
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Staatsbürgerschaft und Abstammung, Gesetzgeber und Bürger

    Zitat Zitat von Panther Beitrag anzeigen
    Ne, Volkszugehörigkeit hatte in der Geschichte absolut keine Bedeutung. Absolut nicht.
    Welche Drogen konsumierst du denn, oder besser weil schneller, welche Drogen nimmst du nicht ein.




    Ich spreche vom Gesetzgeber und von den Gesetzen oder kannst du mir den Passus im RuStAG zeigen, der von der Volkszugehörigkeit spricht.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  6. #16
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Staatsbürgerschaft und Abstammung, Gesetzgeber und Bürger

    Zitat Zitat von Praktiker Beitrag anzeigen
    12 Jahre ,- wir wollen doch nicht zwei ruhmreiche Jahre unterschlagen...
    Das RuStAG wurde erst 1935 geändert und im selben Jahr wurde erst das Reichsbürgergesetz eingeführt, also 10 Jahre.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  7. #17
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    Standard AW: Staatsbürgerschaft und Abstammung, Gesetzgeber und Bürger

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Sorry Chronos, es geht aber nicht um die jetzige Form, sondern um die Frage der Diskrepanz zwischen den Vorstellungen des Gesetzgebers und einiger nationalistischer Gruppen. Diese Diskrepanz besteht im Grunde seit fast 140 Jahren. Wie gesagt, abgesehen von 12 Jahren waren gewisse Vorstellungen nie von Bedeutung.
    Es gibt gewisse nationalistische Gruppen in Indien, alos so etwa die gesamte Bevölkerung (zumindest die Hindus, alle Hindus), die so einer Diskrepanz vorbeugen.
    Ausländer können in Indien prinzipiell nicht eingebürgert werden.
    Es gibt nur eine Ausnahme, für die extra ein Gesetz gemacht wurde. Das Lex Sonia Gandhi.

    Also höre mit deiner Rumhetzerei auf.

  8. #18
    Systemkritiker Benutzerbild von Grenzer
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    Standard AW: Staatsbürgerschaft und Abstammung, Gesetzgeber und Bürger

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Das RuStAG wurde erst 1935 geändert und im selben Jahr wurde erst das Reichsbürgergesetz eingeführt, also 10 Jahre.
    Danke ,- ich war damals noch zu jung...
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  9. #19
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    Standard AW: Staatsbürgerschaft und Abstammung, Gesetzgeber und Bürger

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Jedes Turnier, jede internationale sportliche Veranstaltung, es ist immer das selbe, es entbrennt immer wieder die Diskussion über die Staatsbürgerschaft und die Abstammung.

    Es gibt unterschiedliche Ansichten darüber und die unterschiedlichsten Regelungen. Die einen bevorzugen eine Abstammungsregel mit einem Generationennachweis, also großen biologischen Aspekt, dann gibt es Leute, die kleinere biologische Aspekte wichtig finden, etc. pp..

    Schaut man sich im Gegenzug die Regelungen an, die der Gesetzgeber geschaffen hat, dann fällt auf, abgesehen von der einfachen Abstammung durch Geburt, hat man keinen großen Wert auf biologische Eigenschaften gelegt, bzw. ihnen eine andere Bedeutung zugesprochen.

    Sowohl das [Links nur für registrierte Nutzer] bis einschließlich seiner heutigen Version dem StAG, als auch sein Vorgänger das Gesetz über den Erwerb und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit enthielten nie Regelungen, die Wert auf mehrere Generationen legte oder bestimmten Personen vom Ewerb der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen hat.
    Jetzt werden einige mit "Ja, aber das 3. Reich........................." reagieren. Nun man hatte dort zwar entsprechende Regelungen, die waren aber nie Bestandteile des RuStAG.

    Mal abgesehen vom 3. Reich haben wir es immer mit einer Diskrepanz zwischen den Vorstellungen des jeweiligen Gesetzgebers und den Vorstellungen meist nationalistischer Gruppierungen zu tun. Auch gab es augenscheinlich von Seiten des Gesetzgebers keine Anstalten, diese Diskrepanz abzubauen.

    Es stellt sich die Frage, wenn der Gesetzgeber trotz Wechsels über Jahrzehnte die gesetzlichen Regelungen so belässt, das sie entgegengesetzt der meisten nationalistischen Ansichten, jedem Ausländer die Möglichkeit gibt die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben, wie war es um den Rückhalt diese Gruppen bestellt, bzw. welchen Bevölkerungsanteil vertraten sie.
    Seit die Römische Republik kennt die Macht keine Völker und Stämme, sondern nur noch Nationen. Nur in Germanien hat dies eine Bedeutung, bis die Pfaffen kamen und Germanien in 1000 Kleinstaaten teilten. Wir müssen wieder alle Völker und Stämme ihrer Selbstbestimmung überlassen und große Nationen wie die USA, Rußland, China, Indien, Australien, Kanada etc. in ihre Einzelstaaten, Republiken, Gebiete, Ur-Bevölkerung aufteilen, dass die Welt eine Gemeinschaft von vielen gleichstarken Staaten werden kann und die nationalen Vermischungen für 1000 Jahre erstmal unterbunden werden.
    Nicht durch Reden und Majoritätsbeschlüsse werden die großen Fragen der Zeit entschieden, sondern durch Eisen und Blut.
    [Otto von Bismarck (1815-98), preuß.-dt. Staatsmann, Gründer d. Dt. Reiches u. 1871-90 dessen erster Kanzler

  10. #20
    NICHT GEHIRNGEWASCHEN Benutzerbild von Strandwanderer
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    Standard AW: Staatsbürgerschaft und Abstammung, Gesetzgeber und Bürger

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    . . . Weimarer Republik (bis 35) . . .

    @Gehirnnutzer mußte während des Geschichtsunterrichts offenbar immer auf dem Schulhof Papier aufsammeln.
    .„Es gibt Verbrechen gegen und Verbrechen für die Menschlichkeit. Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden von Deutschen begangen. Die Verbrechen für die Menschlichkeit werden an Deutschen begangen.“ Carl Schmitt, deutscher Staatsrechtler und Philosoph

    "Der Sieg ging an die Alliierten, der soldatische Ruhm an die Deutschen." Drew Middleton, amerikanischer Militärpublizist

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